1126/A XX.GP

 

Antrag

 

der Abgeordneten Ridi Steibl

und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, in der

geltenden Fassung, geändert wird.

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, in der geltenden

Fassung, geändert wird:

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, in der geltenden

Fassung, geändert wird:

 

Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. I Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch

das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 28/1999, wird wie folgt geändert:

 

1.             Dem § 16 Abs. 3 wird ein Abs. 4 angefügt:

 

§ 16 Abs. 4 lautet:

 

„(4) Zu den Werbungskosten zählen auch die Kosten für bezahlte Haushalts -,

Kinderbetreuungs - (wie z.B. Kindergärten und Nachmittagsbetreuung von

Schulkindern) und Familienarbeit bis zu einem Betrag von S 140.000,-- jährlich.

Leben in einem Haushalt zwei Einkommensbezieher, dann kann jeder die Hälfte in

Abzug bringen.“

 

2.             Dem § 4 wird ein Abs. 13 angefügt:

 

§ 4 Abs. 13 lautet:

 

„(13) Zu den Betriebsausgaben zählen auch die Kosten für bezahlte Haushalts -,

Kinderbetreuungs - (wie z.B. Kindergärten und Nachmittagsbetreuung von

Schulkindern) und Familienarbeit bis zu einem Betrag von S 140.000,-- jährlich.

Leben in einem Haushalt zwei Einkommensbezieher, dann kann jeder die Hälfte in

Abzug bringen.“

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die Erste

Lesung dem Finanzausschuß zuweisen.