1126/A XX.GP
Antrag
der Abgeordneten Ridi Steibl
und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, in der
geltenden Fassung, geändert wird.
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, in der geltenden
Fassung, geändert wird:
Der Nationalrat hat beschlossen:
Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, in der geltenden
Fassung, geändert wird:
Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. I Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch
das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 28/1999, wird wie folgt geändert:
1. Dem § 16 Abs. 3 wird ein Abs. 4 angefügt:
§ 16 Abs. 4 lautet:
„(4) Zu den Werbungskosten zählen auch die Kosten für bezahlte Haushalts -,
Kinderbetreuungs - (wie z.B. Kindergärten und Nachmittagsbetreuung von
Schulkindern) und Familienarbeit bis zu einem Betrag von S 140.000,-- jährlich.
Leben in einem Haushalt zwei Einkommensbezieher, dann kann jeder die Hälfte in
Abzug bringen.“
2. Dem § 4 wird ein Abs. 13 angefügt:
§ 4 Abs. 13 lautet:
„(13) Zu den Betriebsausgaben zählen auch die Kosten für bezahlte Haushalts -,
Kinderbetreuungs - (wie z.B. Kindergärten und Nachmittagsbetreuung von
Schulkindern) und Familienarbeit bis zu einem Betrag von S 140.000,-- jährlich.
Leben in einem Haushalt zwei Einkommensbezieher, dann kann jeder die Hälfte in
Abzug bringen.“
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die Erste
Lesung dem Finanzausschuß zuweisen.