1129/A XX.GP
der Abgeordneten Dipl. - Vw. Dr. Dieter Lukesch, Dr. Brinek, Amon
und Kollegen
betreffend Vollrechtsfähigkeit für die Universitäten
Seit Wissenschaftsminister Dr. Erhard Busek gibt es eine kontinuierliche Universitäts -
reform, die auch in den vergangenen Jahren zu vielen strukturellen Änderungen ge -
führt hat, wie etwa durch die Marksteine UOG '93, das Fachhochschul - Studiengesetz
und das Universitäts - Studiengesetz. Alle diese Reformen sind getragen von den
Prinzipien Autonomie und Selbstverantwortung, der Dezentralisierung und Entbüro -
kratisierung, der Bürgernähe durch Regionalisierung, der Effizienzsteigerung und der
Flexibilisierung unserer Bildungseinrichtungen zur Vorbereitung auf die neuen
Herausforderungen des 21 Jahrhunderts.
Alle Wissenschaftspolitiker sind sich darüber einig, daß mittelfristig die derzeitige
"Teilrechtsfähigkeit" der Universitäten in eine "Vollrechtsfähigkeit" umzuwandeln ist
und die Planbarkeit der Universitätsentwicklung durch klare Zielvorgaben und
Leistungsverträge gefördert werden sollte. Zur Vollrechtsfähigkeit von Universitäten
wurde im März 1999 ein Diskussionspapier des Bundesministeriums für Wissen -
schaft und Verkehr zur Begutachtung ausgeschickt. Dieses wurde aber von den Mei -
nungsträgern an den Universitäten vehement abgelehnt, von "Knebelung" war die
Rede. Kritisiert wurde von seiten der Universitäten auch, daß solche Entwürfe ohne
breite Diskussion mit den verschiedenen universitären Gruppen ausgeschickt
werden. Am prinzipiellen Ziel der Vollrechtsfähigkeit zweifelt aber kaum jemand.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird ersucht, bis längstens
1. Dezember 1999 unter Einbeziehung aller universitären Gruppen Modelle zu ent -
wickeln und dem Nationalrat vorzuschlagen, mit welchen die derzeitige Teilrechts -
fähigkeit der Universitäten nach UOG '93 in eine Vollrechtsfähigkeit umgewandelt
wird."
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Wissenschaftsausschuß zuzuweisen.