1129/A XX.GP

 

E n t s c h l i e ß u n g s a n t r a g

 

der Abgeordneten Dipl. - Vw. Dr. Dieter Lukesch, Dr. Brinek, Amon

und Kollegen

betreffend Vollrechtsfähigkeit für die Universitäten

 

Seit Wissenschaftsminister Dr. Erhard Busek gibt es eine kontinuierliche Universitäts -

reform, die auch in den vergangenen Jahren zu vielen strukturellen Änderungen ge -

führt hat, wie etwa durch die Marksteine UOG '93, das Fachhochschul - Studiengesetz

und das Universitäts - Studiengesetz. Alle diese Reformen sind getragen von den

Prinzipien Autonomie und Selbstverantwortung, der Dezentralisierung und Entbüro -

kratisierung, der Bürgernähe durch Regionalisierung, der Effizienzsteigerung und der

Flexibilisierung unserer Bildungseinrichtungen zur Vorbereitung auf die neuen

Herausforderungen des 21 Jahrhunderts.

 

Alle Wissenschaftspolitiker sind sich darüber einig, daß mittelfristig die derzeitige

"Teilrechtsfähigkeit" der Universitäten in eine "Vollrechtsfähigkeit" umzuwandeln ist

und die Planbarkeit der Universitätsentwicklung durch klare Zielvorgaben und

Leistungsverträge gefördert werden sollte. Zur Vollrechtsfähigkeit von Universitäten

wurde im März 1999 ein Diskussionspapier des Bundesministeriums für Wissen -

schaft und Verkehr zur Begutachtung ausgeschickt. Dieses wurde aber von den Mei -

nungsträgern an den Universitäten vehement abgelehnt, von "Knebelung" war die

Rede. Kritisiert wurde von seiten der Universitäten auch, daß solche Entwürfe ohne

breite Diskussion mit den verschiedenen universitären Gruppen ausgeschickt

werden. Am prinzipiellen Ziel der Vollrechtsfähigkeit zweifelt aber kaum jemand.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird ersucht, bis längstens

1. Dezember 1999 unter Einbeziehung aller universitären Gruppen Modelle zu ent -

wickeln und dem Nationalrat vorzuschlagen, mit welchen die derzeitige Teilrechts -

fähigkeit der Universitäten nach UOG '93 in eine Vollrechtsfähigkeit umgewandelt

wird."

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Wissenschaftsausschuß zuzuweisen.