1143/A XX.GP
der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt, Kier und PartnerInnen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Urlaubsgesetz 1976, BGBl. 1976/ 390,
zuletzt geändert durch das BGBl. 1995/832, geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem Urlaubsgesetz 1976, BGBl. 1976/ 390, zuletzt geändert
durch das BGBl. 1995/832, geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Urlaubsgesetz 1976, BGBl. 1976/ 390, zuletzt geändert durch das BGBl.
1995/832, wird wie folgt geändert:
In § 16 Abs. 1 letzter Satz wird vor dem Wort ,‚Lebensgemeinschaft“ der
Ausdruck „verschieden - oder gleichgeschlechtliche“ eingesetzt.
Nach § 16 Absatz 1 Urlaubsgesetz haben ArbeitnehmerInnen Anspruch auf eine
Pflegefreistellung, wenn die Pflege eines „im gemeinsamen Haushalt lebenden
erkrankten Angehörigen“ notwendig ist. Zu den nahen Angehörigen gehören
auch LebensgefährtInnen. Auch wenn durch die neutrale Formulierung
angenommen werden kann, daß sowohl anders - als auch gleichgeschlechtliche
LebensgefährtInnen Anspruch auf Pflegefreistellung haben, zeigt die Praxis, daß
gleichgeschlechtliche LebensgefährtInnen von der Freistellung ausgenommen
sind.
Durch den vorliegenden Antrag soll eine Klarstellung erfolgen.
Formell wird unter Verzicht auf eine erste Lesung vorgeschlagen, den Antrag
dem Sozialausschuß zuzuweisen.