1143/A XX.GP

 

ANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt, Kier und PartnerInnen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Urlaubsgesetz 1976, BGBl. 1976/ 390,

zuletzt geändert durch das BGBl. 1995/832, geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem Urlaubsgesetz 1976, BGBl. 1976/ 390, zuletzt geändert

durch das BGBl. 1995/832, geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Urlaubsgesetz 1976, BGBl. 1976/ 390, zuletzt geändert durch das BGBl.

1995/832, wird wie folgt geändert:

 

In § 16 Abs. 1 letzter Satz wird vor dem Wort ,‚Lebensgemeinschaft“ der

Ausdruck „verschieden -  oder gleichgeschlechtliche“ eingesetzt.

 

Begründung

 

Nach § 16 Absatz 1 Urlaubsgesetz haben ArbeitnehmerInnen Anspruch auf eine

Pflegefreistellung, wenn die Pflege eines „im gemeinsamen Haushalt lebenden

erkrankten Angehörigen“ notwendig ist. Zu den nahen Angehörigen gehören

auch LebensgefährtInnen. Auch wenn durch die neutrale Formulierung

angenommen werden kann, daß sowohl anders -  als auch gleichgeschlechtliche

LebensgefährtInnen Anspruch auf Pflegefreistellung haben, zeigt die Praxis, daß

gleichgeschlechtliche LebensgefährtInnen von der Freistellung ausgenommen

sind.

Durch den vorliegenden Antrag soll eine Klarstellung erfolgen.

 

 

Formell wird unter Verzicht auf eine erste Lesung vorgeschlagen, den Antrag

dem Sozialausschuß zuzuweisen.