A1154/A XX.GP

 

ANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und PartnerInnen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz

1977, BGBl. Nr.609/1977, zuletzt geändert durch BGBl. 11998/172, geändert

wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr.

609/1977, zuletzt geändert durch BGBl. I 1998/172, geändert wird.

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr.609/1977, zuletzt

geändert durch BGBl. I 1998/172, wird wie folgt geändert:

 

In § 20 Abs. 2 wird der Klammerausdruck ,,(Lebensgefährten)“ durch den

Klammerausdruck „(anders - oder gleichgeschlechtliche Lebensgefährten)“

ersetzt

 

Begründung:

 

Grundsätzlich gebührt Familienzuschlag zum Arbeitslosengeld auch für

Lebensgefährten.

 

Die Praxis schließt jedoch bei gleichgeschlechtlichen Lebensgefährten einen

Familienzuschlag aus. Diese Einschränkung auf andersgeschlechtliche

,,Lebensgefährten“ ist sachlich nicht gerechtfertigt und verletzt das Recht

gleichgeschlechtlicher ,,Lebensgefährten“ auf ihr verfassungsrechtlich

gewährleistetes Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz

(Art. 7 B - VG). Es wird dadurch auch in keiner Weise dem zwischen den

Lebensgefährten bestehenden Verantwortungsverhältnis Rechnung getragen, das

nicht je nach sexueller Orientierung unterschiedlich beurteilt werden kann und

darf.

Daher erscheint es notwendig, durch gesetzliche Normierung klarzulegen, daß

dieser Zuschlag auch gleichgeschlechtlichen Lebensgefährten zusteht.

Formell wird unter Verzicht auf eine erste Lesung vorgeschlagen, diesen Antrag

dem Sozialausschuß zuzuweisen.