A1154/A XX.GP
der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und PartnerInnen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz
1977, BGBl. Nr.609/1977, zuletzt geändert durch BGBl. 11998/172, geändert
wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr.
609/1977, zuletzt geändert durch BGBl. I 1998/172, geändert wird.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr.609/1977, zuletzt
geändert durch BGBl. I 1998/172, wird wie folgt geändert:
In § 20 Abs. 2 wird der Klammerausdruck ,,(Lebensgefährten)“ durch den
Klammerausdruck „(anders - oder gleichgeschlechtliche Lebensgefährten)“
ersetzt
Begründung:
Grundsätzlich gebührt Familienzuschlag zum Arbeitslosengeld auch für
Lebensgefährten.
Die Praxis schließt jedoch bei gleichgeschlechtlichen Lebensgefährten einen
Familienzuschlag aus. Diese Einschränkung auf andersgeschlechtliche
,,Lebensgefährten“ ist sachlich nicht gerechtfertigt und verletzt das Recht
gleichgeschlechtlicher ,,Lebensgefährten“ auf ihr verfassungsrechtlich
gewährleistetes Recht auf Gleichheit
aller Staatsbürger vor dem Gesetz
(Art. 7 B - VG). Es wird dadurch auch in keiner Weise dem zwischen den
Lebensgefährten bestehenden Verantwortungsverhältnis Rechnung getragen, das
nicht je nach sexueller Orientierung unterschiedlich beurteilt werden kann und
darf.
Daher erscheint es notwendig, durch gesetzliche Normierung klarzulegen, daß
dieser Zuschlag auch gleichgeschlechtlichen Lebensgefährten zusteht.
Formell wird unter Verzicht auf eine erste Lesung vorgeschlagen, diesen Antrag
dem Sozialausschuß zuzuweisen.