1161/A XX.GP
Antrag
der Abgeordneten Dr.Kostelka, Dr.Khol
und Genossen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die XX. GP des Nationalrates vorzeitig beendet wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz,
mit dem die XX. GP des Nationalrates vorzeitig beendet wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I
Der Nationalrat wird gemäß Art. 29 Abs. 2 B - VG vor Ablauf der XX.
Gesetzgebungsperiode aufgelöst.
Artikel II
Mit der Vollziehung des Bundesgesetzes ist die
Bundesregierung betraut.
Begründung:
Die laufende Gesetzgebungsperiode des Nationalrates endet gemäß Art. 27 B - VG spätestens
am 15. Jänner 2000. Dies würde bedeuten, daß die Nationalratswahl im Dezember 1999
abgehalten werden müßte.
Um noch im laufenden Jahr eine neue Regierung bilden und ein Budget für das kommende
Jahr verabschieden zu können und die Zeit zwischen Auflösung des Nationalrates und Wahl
nach dem Sommer möglichst kurz zu halten, soll die Wahl bereits am 3. Oktober 1999
stattfinden. Dazu ist es erforderlich, die Gesetzgebungsperiode geringfügig zu verkürzen und
sie gemäß Art. 29 Abs. 2 B - VG durch Auflösung des Nationalrates durch einfaches Gesetz
vorzeitig zu beenden.