1161/A XX.GP

 

                                                               Antrag

 

der Abgeordneten Dr.Kostelka, Dr.Khol

und Genossen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die XX. GP des Nationalrates vorzeitig beendet wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

                                                               Bundesgesetz,

                               mit dem die XX. GP des Nationalrates vorzeitig beendet wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

                                                               Artikel I

 

Der Nationalrat wird gemäß Art. 29 Abs. 2 B - VG vor Ablauf der XX.

Gesetzgebungsperiode aufgelöst.

 

                                                               Artikel II

 

Mit der Vollziehung des Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

                                                               Begründung:

 

 

Die laufende Gesetzgebungsperiode des Nationalrates endet gemäß Art. 27 B - VG spätestens

am 15. Jänner 2000. Dies würde bedeuten, daß die Nationalratswahl im Dezember 1999

abgehalten werden müßte.

 

Um noch im laufenden Jahr eine neue Regierung bilden und ein Budget für das kommende

Jahr verabschieden zu können und die Zeit zwischen Auflösung des Nationalrates und Wahl

nach dem Sommer möglichst kurz zu halten, soll die Wahl bereits am 3. Oktober 1999

stattfinden. Dazu ist es erforderlich, die Gesetzgebungsperiode geringfügig zu verkürzen und

sie gemäß Art. 29 Abs. 2 B - VG durch Auflösung des Nationalrates durch einfaches Gesetz

vorzeitig zu beenden.