1171/AE XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Pittermann, Dr. Rasinger, Annemarie Reitsamer, Dr.Leiner
und Genossen
betreffend In - vitro – Fertilisation
In Österreich sind etwa 40.000 Paare ungewollt kinderlos. Diese Art der Kinderlosigkeit führt
zu beträchtlicher psychischer Belastung der betroffenen Personen.
Die modernen, kostenintensiven Methoden der Reproduktionsmedizin geben zwar
kinderlosen Paaren gute Chancen zum ersehnten Nachwuchs, führen aber auch zu erheblichen
finanziellen Aufwendungen.
Betroffene Paare, bei denen aufgrund bestimmter medizinischer Indikationen ungewollte
Kinderlosigkeit besteht, sollen bis zu einem bestimmten Lebensalter für eine beschränkte
Anzahl von In - vitro - Fertilisationsversuchen finanziell unterstützt werden.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Bundesminister für
Umwelt, Jugend und Familie werden ersucht, durch gesetzliche Maßnahmen sicherzustellen,
daß Paare, bei denen aufgrund bestimmter medizinischer Indikationen ungewollte
Kinderlosigkeit besteht, bis zu einem bestimmten Lebensalter für eine beschränkte Anzahl
von In - vitro - Fertilisationsversuchen durch Einrichtung eines Fonds zur Finanzierung, durch
Übernahme von 70 % der Kosten unterstützt werden, wenn diese In - vitro -
Fertilisationsversuche von Leistungserbringem im Inland durchgeführt werden.
Diese Unterstützung sollen Personen erhalten, für die eine Leistungszuständigkeit der
gesetzlichen Krankenversicherung oder einer Krankenfürsorgeeinrichtung im Krankheitsfall
besteht.
Ein besonderer Schwerpunkt soll auf die Qualitätssicherung bei den Leistungserbringern
gelegt werden, und aus diesem Grund soll ein besonderes Register über die Leistungserbringer
geführt und veröffentlicht werden.“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuß für Arbeit und Soziales