1171/AE XX.GP

 

                                                               Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Pittermann, Dr. Rasinger, Annemarie Reitsamer, Dr.Leiner

und Genossen

betreffend In - vitro – Fertilisation

 

 

In Österreich sind etwa 40.000 Paare ungewollt kinderlos. Diese Art der Kinderlosigkeit führt

zu beträchtlicher psychischer Belastung der betroffenen Personen.

 

Die modernen, kostenintensiven Methoden der Reproduktionsmedizin geben zwar

kinderlosen Paaren gute Chancen zum ersehnten Nachwuchs, führen aber auch zu erheblichen

finanziellen Aufwendungen.

Betroffene Paare, bei denen aufgrund bestimmter medizinischer Indikationen ungewollte

Kinderlosigkeit besteht, sollen bis zu einem bestimmten Lebensalter für eine beschränkte

Anzahl von In - vitro - Fertilisationsversuchen finanziell unterstützt werden.

 

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

                                                               Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Bundesminister für

Umwelt, Jugend und Familie werden ersucht, durch gesetzliche Maßnahmen sicherzustellen,

daß Paare, bei denen aufgrund bestimmter medizinischer Indikationen ungewollte

Kinderlosigkeit besteht, bis zu einem bestimmten Lebensalter für eine beschränkte Anzahl

von In - vitro - Fertilisationsversuchen durch Einrichtung eines Fonds zur Finanzierung, durch

Übernahme von 70 % der Kosten unterstützt werden, wenn diese In - vitro -

Fertilisationsversuche von Leistungserbringem im Inland durchgeführt werden.

 

Diese Unterstützung sollen Personen erhalten, für die eine Leistungszuständigkeit der

gesetzlichen Krankenversicherung oder einer Krankenfürsorgeeinrichtung im Krankheitsfall

besteht.

 

Ein besonderer Schwerpunkt soll auf die Qualitätssicherung bei den Leistungserbringern

gelegt werden, und aus diesem Grund soll ein besonderes Register über die Leistungserbringer

geführt und veröffentlicht werden.“

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuß für Arbeit und Soziales