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Die Abgeordneten zum Nationalrat lng. Meischberger, Mag. Trattner und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend ein Strafverfahren gegen einen
Kössener Hotelbe esitzer, der sich ''eigentumsähnliche Nutzung'' für ein nachbarIiches
Gut verschaffte, und die damit verbundene Verantwortung des Bürgermeisters von
Kössen, gerichtet und foIgende Fragen gestellt:
1 . Welche Schritte wurden oder werden von der Staatsanwaltschaft lnnsbruck ge-
gen Herrn Bürgermeister Josef Hechenbichler eingeleitet?
2. Wann wurde oder wird die Staatsanwaltschaft lnnsbruck tätig?
3. Falls schon irgendwelche Schritte eingeleitet wurden, zu welchem Ergebnis
kam die Staatsanwaltschaft lnnsbruck, und konnte das Verfahren schon abge-
schlossen werden?''
lch beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu 1 und 2:
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck beauftragte am 21.2.1995 die Kriminalabteilung
des Landesgendarmeriekommandos für TiroI mit entsprechenden Sachverhaltser-
mittlungen. Am 19.7.1995 hat die Staatsanwaltschaft lnnsbruck beim Landesgericht
lnnsbruck gerichtliche Vorerhebungen u.a. gegen Bürgermeister Josef H. wegen
des Verbrechens des Mißbrauches der Amtsgewalt nach dem § 302 Abs. 1 StGB
beantragt.
Zu 3:
Nach Abschluß der Vorerhebungen kam die Staatsanwaltschaft lnnsbruck zu dem
Ergebnis, daß Josef H. und andere verdächtige Personen nicht weiter strafrechtlich
zu belangen seien, und erklärte daher am 17.1.1996 - nach Genehmigung des Vor-
habens durch die Oberstaatsanwaltschaft lnnsbruck - gegenüber dem Untersu-
chungsrichter des Landesgerichtes lnnsbruck, daß zu einer gerichtlichen Verfolgung
kein Grund gefunden werde (§ 90 Abs. 1 StPO).