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Die Abgeordneten zum Nationalrat lng. Meischberger, Mag. Trattner und Kollegen

haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend ein Strafverfahren gegen einen

Kössener Hotelbe esitzer, der sich ''eigentumsähnliche Nutzung'' für ein nachbarIiches

Gut verschaffte, und die damit verbundene Verantwortung des Bürgermeisters von

Kössen, gerichtet und foIgende Fragen gestellt:

 

1 . Welche Schritte wurden oder werden von der Staatsanwaltschaft lnnsbruck ge-

gen Herrn Bürgermeister Josef Hechenbichler eingeleitet?

 

2. Wann wurde oder wird die Staatsanwaltschaft lnnsbruck tätig?

 

3. Falls schon irgendwelche Schritte eingeleitet wurden, zu welchem Ergebnis

kam die Staatsanwaltschaft lnnsbruck, und konnte das Verfahren schon abge-

schlossen werden?''

 

 

lch beantworte diese Fragen wie folgt:

 

Zu 1 und 2:

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck beauftragte am 21.2.1995 die Kriminalabteilung

des Landesgendarmeriekommandos für TiroI mit entsprechenden Sachverhaltser-

mittlungen. Am 19.7.1995 hat die Staatsanwaltschaft lnnsbruck beim Landesgericht

lnnsbruck gerichtliche Vorerhebungen u.a. gegen Bürgermeister Josef H. wegen

des Verbrechens des Mißbrauches der Amtsgewalt nach dem § 302 Abs. 1 StGB

beantragt.

 

Zu 3:

Nach Abschluß der Vorerhebungen kam die Staatsanwaltschaft lnnsbruck zu dem

Ergebnis, daß Josef H. und andere verdächtige Personen nicht weiter strafrechtlich

zu belangen seien, und erklärte daher am 17.1.1996 - nach Genehmigung des Vor-

habens durch die Oberstaatsanwaltschaft lnnsbruck - gegenüber dem Untersu-

chungsrichter des Landesgerichtes lnnsbruck, daß zu einer gerichtlichen Verfolgung

kein Grund gefunden werde (§ 90 Abs. 1 StPO).