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Unter Bezugnahme auf die bereits von mir erfolgte ausführliche Antwort zur parlamen-
tarischen Anfrage 242/J-NR/1996, darf ich zu den nunmehr gestellten Fragen
"Halten Sie es für sinnvoll und vertretbar, daß österreichische Genehmigungen gemäß
dem Güterbeförderungsgesetz im Ausland blanko vergeben werden, was die Möglich-
keit eines Schwarzmarktes eröffnet?
Sind Ihrem Ressort diesbezügliche Vorkommnisse bereits bekannt geworden; wenn ja,
in welchem Umfang?
Welche Möglichkeiten werden Sie ergreifen, um ausländische Behörden dazu zu
veranlassen, ihre Vergabemodalitäten so zu gestalten, daß derartige Entwicklungen mit
Sicherheit ausgeschlossen werden können?"
folgendes feststellen:
Bei der im Motiventeil Ihrer Anfrage enthaltenen Aussage, "daß die türkischen Behör-
den österreichische Bewilligungen nicht für konkrete Fahrten. sondern blanko an
türkische Frächter weitergeben", handelt es sich um eine Behauptung, für die dem ho.
Ressort weder konkrete Beweise noch sonstige Anhaltspunkte vorliegen. Daher sehe
ich derzeit kein Erfordernis zu bestimmten Maßnahmen, zumal es den internationalen
Gepflogenheiten entspricht, davon auszugehen, daß (ohne Vorliegen konkreter Gegen-
beweise) die jeweiligen Vertragsparteien die getroffenen Vereinbarungen einhalten.
Sollten lhnen konkrete Beweise vorliegen, ersuchen wir Sie uns diese ehebaldigst zu
übermitteln, um einen Schaden von der Republik fernzuhalten.