981/AB

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1001/J-NR/1996, betreffend Zweifel an der Effizienz des im UOG 1993 vorgeschriebenen Universitätskuratoriums, die die Abgeordneten Dr. GROLLITSCH und Kollegen am 10.  Juli 1996 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

 

Vorweg ist festzustellen, daß das UOG 1993 nach Maßgabe eines durch Verordnung des Bundesministeriums (BGBI.Nr. 794/94 und BGBI.NR. 447/95) festzulegenden Zeitplanes wirksam wird.  Die neue Organisation wird entsprechend dieser Verordnungen in drei Phasen an den Universitäten eingeführt.  Von den Universitäten der ersten Phase ist das UOG 1993 bisher an der Montanuniversität Leoben als erster (Dezember 1 995), in weiterer Folge an der Universität für Bodenkultur und der Universität Klagenfurt anzuwenden.  An allen anderen Universitäten sind gemäß § 89 Abs. 3 UOG 1993 die einfach gesetzlichen Bestimmungen des UOG weiterhin in Kraft.  Da das Universitätenkuratorium seine Funktion auf Basis des UOG 1993 ausübt, ist die bisherige Tätigkeit des Universitätenkuratoriums daher aus dem Blickpunkt der Aufbau- bzw.  Vorbereitungsphase zu verstehen.

 

1.    Im Vorfeld von Universitätsbesuchen) wurde ein Fragenkatalog zu Strukturen, Be­sonderheiten, Stärken und Schwächen ausgearbeitet und den Universitäten übermittelt-

 

Wie lauten die Fragen konkret und im einzelnen?

 

Antwort:

 

In der Anlage ist der in der Anfrage angesprochene Fragebogen angeschlossen (Beilage), welcher im Vorfeld von Besuchen der Kuratoriumsmitglieder den Universitäten der ersten Tranche

 

-      Montanuniversität Leoben,

-      Technische Universität Graz,

-      Universität Klagenfurt,

-      Universität für Bodenkultur Wien

-      Universität Linz

 

übermittelt wurde.  Aufgrund der Rückmeldungen Lind der Diskussionen vor Ort, wurden eine Reihe von Verbesserungsmöglichkeiten für diesen Fragebogen vorgemerkt.  Eine überarbeitete Version wird nunmehr einigen Universitäten der zweiten Tranche zur Vorbereitung von Kuratoriumsbesuchen im Herbst übermittelt.

 

2.    Gibt es zu diesen Fragen bereits Antworten bzw.  Stellungnahmen seitens der

Betroffenen?  Wenn ja, wie lauten diese?

 

Antwort:

 

Die Rückmeldungen der fünf kontaktierten Universitäten zu der Punktation des Fragebogens waren inhaltlich Lind umfangmäßig sehr unterschiedlich.  Ausführliche Stellungnahmen haben die TU Graz sowie die Universität Klagenfurt trotz relativ geringer Vorbereitungszeit übermittelt.

 

Es ist anzumerken, daß zu Fragestellungen strategischer Art überwiegend im Rahmen Lies Besuches mündlich geantwortet wurde, weil schriftliche Strategieformulierungen nicht vorla­gen und die Organe nach UOG 1993 sich erst damit auseinandersetzen müssen.

 

Die Erhebungen im einzelnen ergaben:

 

Forschungsschwerpunkte:

 

Grundsätzlich ist eine stark bottom-up Orientierung der Universitäten zu erkennen.  Die TU Graz fällt durch einige Spezialforschungsgebiete positiv auf.

 

Drittmittelvolumen:

 

Hier gibt es eine groß Streuung-, an technisch orientierten Universitäten beträgt der Drittelmittelanteil bis zu 25 % des jährlichen Universitätsbudgets, an geisteswissenschaftlich orientierten Universitäten ist der Anteil sehr gering.

 

Nachwuchsförderung:

 

Im Schnitt promovieren 10 % und habilitieren 2 % der Absolventen eines Jahres.  Spitzenreiter ist in beiden Bereichen die Montanuniversität Leoben, die Universität Klagenfurt liegt beim Promotionsanteil zurück, weist aber einen relativ hohen Habilitationsanteil aus.

 

Forschungsqualifikation (Preisträger, Gastwissenschaftler, Forschungskooperationen)

 

Hier besteht eine große Uneinheitlichkeit bereits im Institutsvergleich.  Insgesamt hinterläßt die TU Graz den Eindruck der besten Qualifikation.

 

Schwerpunktsetzung in der Forschung:

 

Hierzu sind an den befragten Universitäten umfassende Konzepte erst in Planung.  In Einzelfäl­len haben sich Schwerpunkte durch hervorragende Institutsleistungen automatisch herausge­bildet (z.B. Universität für Bodenkultur: Institut für angewandte Mikrobiologie).

 

Förderliche/hinderliche Bedingungen:

 

Mehr Geld; mehr Sparen-, weniger Bürokratie, größere Einheiten, Evaluierung mit Konsequenzen, mehr Kommunikation-, geändertes Dienstrecht.

 

Inskribenten/Absolventen:

 

Seit 1980 haben sich die Studentenzahlen im Durchschnitt verdreifacht, die Absolventenzahlen verdoppelt (an der Montanuniversität Leoben ist die Steigerungsrate geringer). Über die An­zahl der aktiven Hörer in Lehrveranstaltungen gibt es keine statistischen Unterlagen.  Die stati­stische Erfassung und Bewertung der abgelegten Prüfungen/Scheine pro Lehrveranstaltung wird vom Universitätenkuratorium verfolgt.

 

Ausgaben für die Lehre

 

Im Durchschnitt liegen die Ausgaben für Kolleggelder, Prüfungstaxen Lind Lehraufträgen bei etwa 10 % des jährlichen Universitätsbudgets.  Die anteilige Gewichtung beträgt jeweils ein Drittel.  Ausnahmen bilden den Universität Klagenfurt und die Universität Linz, wo der Budgetanteil ca 15 % beträgt.  Der Lehrauftragsanteil ist an diesen beiden Universitäten überproportional hoch.

 

Gesamtbudget:

 

Die Steigerungsraten der Universitätbudget im Zeitraum 1990-1995 bewegen sich zwischen + 30 % (TU Graz) und + 74 % (Bodenkultur Wien).  Die fünf Universitäten der 1. Tranche verbrauchen ca. 3 Mrd. öS Bundesmittel pro Jahr (ca. 15 % des gesamten Universitätsbudgets des Wissenschaftsressorts).

 

Eigene Beurteilung:

 

Die eigene Ressourcensituation wird durchwegs als gerade ausreichend bis knapp beschrieben.  Allerdings sind inneruniversitär erhebliche Ausstattungsunterschiede zu erkennen, was auf die Einzureichende interne Optimierung(--smöglichkeit) hinweist.

 

Internationaler Vergleich:

 

Der Grundtenor war, daß man in Relation zu den verfügbaren Ressourcen international gute Qualität in Forschung und Lehre bietet.

 

3.       An und von welchen Universitäten wurden bereits die als Ziel definierten universitätsübergreifenden Entwicklungsplanungen und langfristigen Leitvorstellungen konkret ausgearbeitet bzw. dem Universitätenkuratorium vorgestellt?

 

Antwort'.

 

Das Universitätenkuratorium ist gemäß den Übergangsbestimmungen des UOG 1993 nur be­fugt, Gutachten über die Durchführung von universitätsübergreifenden Entwicklungsplanungen vorzunehmen, soweit Universitäten in das UOG 1993 "gekippt" sind.  Wie bereits eingangs festgestellt ist dies derzeit an drei Universitäten (Montanuniversität Leoben Universität für

Bodenkultur und Universität Klagenfurt).  Infolge der fachlich völlig unterschiedlichen Ausrichtung dieser drei Universitäten steht eine universitätsübergreifende Entwicklungsplanung bis dato nicht zur Diskussion.  Das unterstreicht auch die Notwendigkeit, das UOG 1993 so schnell wie möglich an allen Universitäten umzusetzen.

 

4.    Was ist konkret unter dem Terminus " Fachleute " im Zusammenhang mit der Beschickung des Universitätenkuratoriums zu verstehen?

 

Antwort:

 

Als Fachleute im universitären Bereich werden Personen anzusehen sein, die über fundierte Erfahrung in Wissenschaft oder Forschung verfügen und d durch ihre Tätigkeit die Sachrationali­tät bestimmter wissenschaftspolitischer Entscheidungen unterstützen können.  Als Fachleute des außeruniversitären Bereiches sind solche Personen anzusehen, die nicht zum Kreis der Universitätsangehörigkeit gehören Lind diese Qualifikation erfüllen bzw. solche, die das Auf­gabenprofil des Universitätenkuratoriums auf Basis fundierter anwendungsorientier Erfahrung gewährleisten.  Das Gesetz selbst bestimmt nicht näher, auf welchen Gebieten die Mitglieder des Universitätenkuratoriums Fachleute sein sollen.

 

5.    Inwieweit bleiben im Zuge der Bestellung dieser "Fachleute" durch den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung "Sachrationalität" und Objektivität gewahrt bzw. wie kann ministerielle Patronage durch subjektive Interpretation des schwammigen Begriffs "Fachleute" vermieden werden?

 

Antwort:

 

Der Bundesminister ist ein monokratisches Organ.  Die subjektive Interpretation bei Bestellung der Mitglieder des Kuratoriums schließt die Begründbarkeit seiner Entscheidung insbesondere gegenüber dem Parlament keinesfalls aus.  Die Eigenständigkeit des Kuratoriums wird auch durch die zwar gleich lange aber nicht gleichzeitige Dauer der Funktionsperiode seiner Mit­glieder (§ 87 Abs. 14 UOG 1993) unterstützt.

 

6.       Faßt der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung die an ihn ergehenden Gutachten als verbindlich auf?

 

Wenn ja, welche Änderungen von Studieneinrichtungen und Planstellen wurden auf der Basis von Gutachten des Kuratoriums vorgenommen?

Wenn nein, warum wurden diesbezüglich Gutachten nicht 1)berücksichtigt?

 

Antwort:

 

Gutachten sind grundsätzlich nicht verbindlich.  Es wäre auch Verfassungsmäßig bedenklich, den Bundesminister an Gutachten zu binden und damit der parlamentarischen Kontrolle zu entziehen.  Dem gegenüber,)er wird der Bundesminister ein Abgehen von einem Gutachten zu vertreten haben.

Im Sinne der eingangs getroffenen Erläuterung wurde (abgesehen von einer Stellungnahme zum Universitäts-Studiengesetz) noch kein Gutachten des Universitätenkuratoriums eingeholt.

7.       Ist Ihrerseits daran gedacht, die Kompetenzen des Universitätenkuratoriums im Zuge einer Gesetzesnovelle zu heben, um die Wirksamkeit dieses Bindegliedes zwischen Staat und Universitäten zu erhöhen und damit künftig substantiellere Tätigkeitsberichte als jenen, der uns vorliegt, zu ermöglichen?

 

Antwort:

 

Da das Universitätenkuratorium seine speziellen Aufgaben erst nach Wirksamwerden des UOG 1993 wahrnehmen kann, konnte im Hinblick auf die eingangs getroffene Darstellung kein substantiellerer Jahresbericht vorliegen.  Die Wirksamkeit des Universitätenkuratoriums als Bindeglied zwischen Staat und Universität kann sohin derzeit noch nicht beurteilt werden.

 

8.         Wann ist damit zu rechnen, daß die für das Kuratoriumsbüro gewidmeten Planposten besetzt werden, und aus welchem Bereich werden die genannten Posten umgewidmet?

 

Antwort.

Der Geschäftsstelle des Universitätskuratorium sind derzeit fünf Planstellen zugeteilt; es wurde aber gleichzeitig mit der Zuteilung die Auflage erteilt, diese Stellen nur schrittweise nach Maßgabe der Zunahme der Aufgaben des Universitätskuratoriums zu besetzen.

 

Von diesen insgesamt fünf Planstellen (3 VB 1/a, 1 VB 17b, 1 VB 17c) sind derzeit zwei besetzt Lind zwar:

a.     Generalsekretär Dipl. lng.  Georg L.F. Wöber

       Dienstzuteilung als Universitätsassistent an der Montanuniversität Leoben von

       1. September 1995 bis 29.  Februar 1996 und vom 1. März 1996 bis 30.  Juni 1996, VB

            1/a SV seit 1. Juli 1996 bis 30.  Juni 1998,

b.         Sekretärin VB 1/b( Margit Maurer (unbefristeter Vertrag vom 26.  Januar 1996).

 

Die Zeitpunkte der Besetzung der restlichen drei Planstellen werden also einerseits vom Fort­schreiten der Implementierung des UOG 1993 und andererseits von der Suche nach geeigneten Kandidaten für die Planstellen abhängen.

 

Die Planstellen müssen nicht erst umgewidmet werden, sondern gehören zum Planstellenbereich) "Universitäten" - so wie die Planstellen der Geschäftsstellen der Rektorenkonferenz, der Bundeskonferenz der Universitäts- und Hochschulprofessoren und der Bundeskonferenz des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals, die alle ihre Rechtsgrundlage im UOG bzw. im UOG 1993 haben.