1579/AB XX.GP
Ich habe anläßlich der parlamentarischen Behand)ung der am 29. November 1996 unter der
Nr. 1554/J an mich gerichteten dringlichen parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten zum
Nationalrat Dipl.Ing. Prinzhorn und Kollegen betrefend "Steuern senken - Arbeit schaffen"
(Wortlaut siehe Beilage) eine schriftliche Beantwortung der einzelnen Fragen in Aussicht ge-
stellt, die ich wie folgt nachreiche:
Zu den Fragen 1 und 2:
Grundsätzlich wurde die Entscheidung über die Teilnahme an der Währungsunion bereits einer
Volksabstimmung unterzogen, nämlich der Abstimmung über den Beitritt Österreichs zur
Europäischen Union. Der Vertrag von Maastricht, der die Bildung einer Währungsunion vor-
sieht, stellte bereits damals geltendes EU-Recht dar, das von Österreich mit dem Beitritt über-
nommen wurde.
Die Einführung des Euro wird in den nächsten Jahren sicherlich eines der wichtigsten öffent-
lichen Diskussionsthemen sein. Die Bundesregierung wird daher eine umfassende Informa-
tionsinitiative starten, mit der die Öffentlichkeit über die Auswirkungen des Euro beziehungs-
weise der Währungsumstellung informiert
werden wird.
Zu Frage 3:
Ich stelle zunächst klar, daß die Behauptung über unerfüllte Versprechungen unrichtig ist, da
von allen Wirtschaftsforschungsinstituten positive Effekte der EU-Mitgliedschaft für Österreich
konstatiert werden, Einige Effekte (z.B. Preissenkungen) sind mit einer größeren Zeitverzöge-
rung eingetreten als ursprünglich erwartet. Zudem ist auf das schwierige konjunkturelle Umfeld
zu verwesen.
Die zur Verwirklichung der dritten Stufe der Währungsunion erforderliche Umstellung der
nationalen Währung auf eine einheitliche Währung der Europäischen Union, den Euro, stößt
bei der Bevölkerung nicht nur auf Zustimmung, sondern ruft auch emotionelle Widerstände
und Ängste hervor. Die Währungsumstellung ist aus Gründen des Wirtschaftswachstums, der
Produktivitätssteigerung und der Kostensenkung aber erforderlich. Aufgabe der eingangs
erwähnten Informationskampagne der österreichischen Bundesregierung wird es daher sein, die
Bevölkerung von dieser Notwendigkeit zu überzeugen und damit Ängste abzubauen.
Zu Frage 4:
Ob Vizekanzler Dr. SCHÜSSEL diese Aussage in der von Ihnen zitierten Form getätigt hat,
entzieht sich meiner Kenntnis. Grundsätzlich ist aber zu sagen, daß für Italien wie für alle an-
deren Mitgliedstaaten die Erfüllung der Konvergenzkriterien Voraussetzung für die Teilnahme
an der Währungsunion ist, Die Hauptaufgabe liegt somit bei ltalien selbst, das sehr große An-
strengungen in diese Richtung unternimmt. Natürlich wäre die Teilnahme unseres zweit-
wichtigsten Handelspartners gerade für Österreich wichtig; sollte dies aber nicht der Fall sein,
so ist das beim Europäischen Rat in Dublin beschlossene EWS II ein Garant für stabile Wech-
selkursverhältnisse und wird nicht zuletzt dazu beitragen, daß Italien bald der Euro-Zone ange-
hören wird. Was die "Härte" des Euro betrifft, scl glaube ich, daß Österreich in der Vergan-
genheit mit seinem harten Schilling erfolgreich war und der Euro daher nicht weicher sein soll-
te. Ich bin allerdings der Ansicht, daß die Stabilität des Euro keineswegs das einzige zu beach-
tende wirtschaftliche Erfordernis ist.
.Zu Frage 5:
Es besteht für mich an der Notwendigkeit der strikten Einhaltung der Konvergenzkriterien und
deren vertragskonformer Anwendung kein Zweifel. Allerdings werden in vertragskonformer
Interpretation die Konvergenzkriterien auch bei geringfügigen Abweichungen als erfüllt ange-
sehen. Dadurch wird die gemeinsame Währung gesichert, ohne ungerechtfertigte Ein-
schränkungen vorzunehmen und damit den Erfolg der Währungsunion zu gefährden.
Zu den Fragen 6 und 7:
Die Osterweiterung der Europäischen Union ist für Österreich ein wichtiges Anliegen. Schon
jetzt bestehen umfangreiche Handelsbeziehungen der Europäischen Union im allgemeinen und
Österreichs im speziellen mit den mittel- und osteuropäischen Ländern, sodaß beide Seiten von
einem Beitritt dieser Staaten zur Union profitieren sollten. Österreich hat aus der Ostöffnung
insgesamt bereits jetzt Vorteile erzielen können, auch wenn einzelnen Sektoren der Wirtschaft
die neue Konkurrenz Schwierigkeiten bereitet.
Was den Beitrittstermin betrifft, so sollte nicht das Datum der wesentlichste Aspekt sein, viel-
mehr müssen die Beitrittskandidaten die notwendigen Voraussetzungen für die Aufnahme in
die Europäische Union erfüllen. Daher kann nicht von einem gleichzeitigen Beitritt aller Länder
ausgegangen werden.
Im übrigen bin ich der Ansicht, daß die Bevölkerung über die Vor- und Nachteile der Oster-
weiterung durchaus informiert wird. Dies ergibt sich schon allein aus den tagespolitischen
Diskussionen zu diesem Thema.
Zu Frage 8:
Ja.
Zu Frage 9:
Ich weise Horrorszenarien, mit denen Angst und Fremdenfeindlichkeit geschürt werden, zu-
rück. Bereits nach Öffnung der Grenzen wurden in unverantwortlicher Weise völlig aus der
Luh gegriffene Zahlen von angeblich auswanderungswilligen Menschen aus Osteuropa ver-
breitet, die sich allemal als unrichtig herausgestellt haben. Auch nach einem Beitritt der
mittel- und osteuropäischen Länder zur Europäischen Union ist daher nicht mit einer Aus-
wanderungswelle zu rechnen. Weder beim Beitritt Griechenlands noch beim Beitritt Portugals
ist es zu einer signifikanten Verstärkung der Wanderungsbewegungen gekommen, da diesen
neben anderen vor allem sprachliche Barrieren entgegenstehen. Zudem wird durch die
Verbesserung der Wirtschaftslage in den Reformstaaten, die einerseits Voraussetzung für den
Beitritt ist, andererseits durch diesen weiter begünstigt werden wird, der Anreiz geringer, das
Land zu verlassen.
Dies alles bedeutet freilich nicht, daß sich die österreichische Bundesregierung der mit der
Osterweiterung verbundenen Problematik nicht bewußt ist. Mit einem begrenzten Anstieg der
Arbeitskräftemobilität ist durchaus zu rechnen. Gerade in diesem Bereich werden Übergangs-
fristen vereinbart werden müssen. Zum anderen liegt es auch im lnteresse der Beitrittsländer,
einer Abwanderung von vor allem fachlich höher qualifizierten Arbeitskräften
gegenzusteuern.
Schließlich wird gerade der Beitritt der Reformstaaten den Kampt gegen Sozialdumping er-
leichtern, da erst dadurch die Einfiihrung verbindlicher Sozialstandards in diesen Ländern er-
möglicht wird. Österreich wird sich daher - wie schon bisher - für eine stärkere Vereinheit-
lichung der Sozialstandards einsetzen.
Zu Frage 10:
In der österreichischen Bundesregierung besteht Einigkeit über die Konsequenzen des Ein-
tritts in die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion. Die Auswirkungen des Eintritts
wurden von der Bundesregierung und
natürlich auch von mir persönlich schon oftmals darge-
legt. Ich erwähne beispielsweise den Wegfall der Wechselkursunsicherheiten, die Verbesserung
der Exportbedingungen, den Wegfall der Kosten des Geldumtauschs, die Erhöhung der
Preistransparenz, die Verringerung der Möglichkeiten von Devisenspekulationen, eine einheit-
liche währungspolitische Strategie, mittel- und langfristig positive Auswirkungen auf den Ar-
beitsmarkt durch verbesserte Wettbewerbsbedingungen, geringere Auswirkungen von
Schwankungen des Dollars auf den europäischen Währungsmarkt.
Zu Frage 11:
Die Einführung des Euro ist mir keineswegs wichtiger als die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.
Es ist auch falsch, von einem trade of zwischen der Einführung des Euro und der Bekämpfüng
der Arbeitslosigkeit auszugehen. Im Gegenteil. Die Währungsunion wird durch die oben
genannten Auswirkungen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit beitragen. Das Erreichen der
Konvergenzkriterien und die damit verbundene Budgetkonsolidierung erschweren zwar
kurzfristig die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, doch wäre die Budgetkonsolidierung selbst-
verständlich auch ohne den Beitritt zur Währungsunion notwendig. Zudem würde sie durch
den Nichteintritt zusätzlich erschwert werden, da mit einem Anstieg der Zinsen in Österreich
zu rechnen wäre,
Was Schweden und Dänemark betrifft, so ist deren Ausgangslage anders als die österreichi-
sche. Eine schwedische Studie, die zu dem Ergebnis kommt, daß Schweden nicht 1999 in die
3. Stufe der WWU eintreten sollte, kann nicht auf die österreichische Situation angewendet
werden. Im Gegenteil, die angeßhrten Gründe, warum Schweden nicht teilnehmen sollte, spre-
chen für eine Teilnahme Österreichs. Das Argument, daß Deutschland auch der wichtigste
Handelspartner dieser Länder ist, ist insofern wenig aussagekräftig, als vor allem Schweden die
Geldpolitik in der Vergangenheit massiv zur Unterstützung seiner Exportindustrien eingesetzt
hat (mit leidvollen Erfahrungen auch für Österreich). Österreich hat dagegen bereits seit langer
Zeit eine andere währungspolitische Strategie verfolgt, nämlich die Anbindung des Schillings
an die D-Mark. Diese Strategie war der
österreichischen Situation angemessen und hat nicht
nur eindeutige Erfolge zu verzeichnen, sondern der harte Schilling ist sowohl wirtschafts-
politisch als auch in der Bevölkerung weitestgehend akzeptiert. Was Dänemark betrifft, so hat
man sich dort aus verschiedenen - vorrangig politischen Gründen - für ein opting out
ausgesprochen.
Wie immer man die Entscheidung Schwedens und Dänemarks beurteilen mag, es steht jeden-
falls fest, daß die Nichtteilnahme nicht darin begründet ist, die Budgetkonsolidierung hintan-
zustellen, um mit einer expansiven Politik die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Insbesondere der
schwedische Kurs einer sehr radikalen Sparpolitik ist ein Beweis dafür, daß die Rückführung
der Budgetdefizite auch ohne den Beitritt zur Währungsunion notwendig ist.
Zu Frage 12:
Es ist unrichtig, daß die Post mit Budgetschulden belastet wurde. Richtig ist vielmehr, daß die
Post entschuldet wurde, Diese Schulden sind vor allem aufgrund der hohen Investitionen in das
Telekommunikationsnetz nach dem Krieg entstanden. Mit der gesetzten Maßnahme - die
Schulden wurden in einer Holding "geparkt" - ist die Zukunft der Post als erfolgreiches Unter-
nehmen sichergestellt.
Zu Frage 13:
Entgegen der Behauptung in der Anfrage waren die Bemühungen keineswegs erfolgslos, son-
dern zeigen bereits jetzt Ergebnisse, die man vor einem Jahr noch nicht erwarten konnte. Es
besteht mittlerweile ein sehr breiter Konsens unter den Mitgliedstaaten, daß die Beschäfti-
gungspolitik im EG-Vertrag verankert werden soll. Auch in der Politik der EU insgesamt, so-
wohl der Kommission als auch der Mitgliedstaaten, wird der Beschäftigungspolitik ein wesent-
lich höherer Stellenwert beigemessen. Es besteht kein Zweifel, daß dazu die Initiativen
Österreichs einen wesentlichen Beitrag
geleistet haben.
Zu Frage 14:
Österreich tritt in den jeweiligen EU-Gremien nachdrücklich für Harmonisierungen im Steuer-
bereich ein. Fortschritte sind daran zu erkennen, daß sich zuletzt der Europäische Rat mit
dieser Frage beschäftigt hat, auch wenn zweifellos noch große Widerstände mancher Mitglied-
staaten zu überwinden sind. Es geht allerdings nicht um eine vollständige Harmonisierung der
Steuersätze - dies wäre aufgrund der unterschiedlichen Steuerstrukturen der einzelnen Mit-
gliedstaaten auch gar nicht möglich - sondern zunächst um verbindliche Mindestsätze, um eine
Abwärtsspirale der Steuersätze zu verhindern.
Zu Frage 15:
Man kann keineswegs behaupten, daß die Kommission mit den Beitragszahlungen der Mit-
gliedstaaten fahrlässig umgeht. Jede Ausgabe ist im EU-Budget, das vom Rat gemeinsam mit
dem Europäischen Parlament beschlossen werden muß, genau geregelt, zusätzliche Ausgaben
können nur mit Zustimmung der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments erfolgen. Es
ist allerdings richtig, daß es in der Vergangenheit immer wieder zu Unregelmäßigkeiten bei
Empfängern von EU-Geldern gekommen ist. Eine Ursache dafür sind die teilweise sehr
komplizierten und auch ineinandergreifenden Regelungen in manchen Bereichen, so zum Bei-
spiel in der Agrarpolitik, Österreich ist immer vehement für eine Verbesserung der Miß-
brauchsbekämpfung eingetreten und die EU-Finanzminister haben bei ihrem letzten Trefen das
Programm SEM 2000 beschlossen, das eine wesentlich effizientere Bekämpfung der miß-
bräuchlichen Verwendung von EU-Geldern ermöglichen wird,
Zu Frage 16:
Österreich liegt hinsichtlich der Abgabenquote und den Lohnnebenkosten etwas über dem EU-
Durchschnitt, aber durchaus im internationalen Rahmen. Dies vor allem deshalb, weil der 13.
und 14. Bezug fälschlich als Lohnnebenkosten gerechnet werden, obwohl sie lediglich eine
besondere Auszahlungsform des Leistungslohns
darstellen.
Zu Frage 17:
Die Erbschaftssteuer in ihrer gegenwärtigen Form ist sicherlich zur Diskussion zu stellen, wo-
bei eine Erhöhung lediglich eine Anpassung an die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte be-
deuten würde. Mit diesem Thema wird sich daher die wieder reaktivierte Steuerreformkommis-
sion eingehend beschäftigen.
Zu Frage 18:
Wie schon dem Wortlaut der Frage zu entnehmen ist, handelt es sich bei derartigen Aussagen
nur um Überlegungen zu künftigen Reformmaßnahmen, lch ersuche daher um Verständnis
dafür, daß detaillierte Aussagen zu konkreten, in einigen Jahren zu beschließenden Regelungen
daher zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich sind. Auch scheint mir eine Bezugnahme auf
Absichtserklärungen anderer Mitgliedstaaten der EU nicht zielführend zu sein.
Zu Frage 19:
Auch im Strukturanpassungsgesetz 1996 ist vorgesehen, die einnahmenseitigen Maßnahmen
vor allem auf das Schließen von Steuerlücken, das Streichen von Ausnahmebestimmungen, die
Einschränkung von Steuergestaltungsmöglichkeiten und den Wegfall nicht mehr zeitgemäßer
Steuersubventionen zu konzentrieren. Diese Linie wird weiter verfolgt. Die Einführung einer
Solidarabgabe ist daher nicht aktuell.
Zu Frage 20:
Ein aufkommensneutrales Konzept einer Energiebesteuerung kann derzeit aus budgetären Ge-
sichtspunkten nicht in Betracht gezogen werden. Weiters wären bei einer Umgestaltung nach
dem Muster Dänemarks die Verteilungs- und Belastungsefekte schwer abzuschätzen.
Zu Frage 21:
Im Strukturanpassungsgesetz 1996 wurde bei § 67 Einkommensteuergesetz (EStG) ein
Abs. 12 angefüt, wonach die auf mit einem
festen Steuersatz zu versteuernden Bezüge ent-
fallenden Beiträge im Sinne des § 63 Z 3 bis 5 (z,B. Sozialversicherungsbeiträge) von diesen
Bezügen in Abzug zu bringen sind. Es handelt sich dabei um eine systematisch richtige und
logische Umstellung im Sinne der Beseitigung einer Ungereimtheit im Steuersystem. Bei der
Besteuerung der Sonderzahlungen kann das wohl zu keiner Verschlechterung führen, sondern
stellt vielmehr eine Verminderung der Bemessungsgrundlage und somit eine diesbeziigliche
Steuerentlastung dar, Weitere Änderungen sind in diesem Zusammenhang nicht geplant,
Zu Frage 22:
Schon die mit dem EStG 1988 abgeschaffte steuerfreie Rücklage für nicht entnommenen Ge-
winn war ein wenig taugliches Mittel zur Stärkung des Eigenkapitals. Wie die Erfahrungen
gezeigt haben, wurde vielfach jeweils nur zu den maßgeblichen Bilanzstichtagen kurzfristig
durch Einlagenzuführung ein hoher Kapitalstand hergestellt, während der restlichen Zeit das
Kapital jedoch entnommen. Dieses Instrument brachte also kaum die gewünschte Eigenkapital-
stärkung, sondern wurde im Gegenteil vor allem zur Steuervermeidung eingesetzt. Ein
ähnliches Resultat wäre wohl auch bei anderen Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung nicht
entnommener Gewinne zu erwarten. Um sich gegen allfällige Mißbrauchsmöglichkeiten abzu-
sichern, müßte eine derartige Regelung sehr komplex gestaltet sein. Der administrative Auf-
wand würde dazu in keinem Verhältnis stehen.
Zu Frage 23:
Es bestehen keine steuerlichen Hemmnisse für die Zuführung von Risikokapital, sodaß hier
kein Handlungsbedarf besteht.
Zu Frage 24:
Die Einführung des Familiensplittings würde zu einer sozial nicht verträglichen massiven Be-
günstigung von Beziehern hoher Einkommen führen. Bezieher hoher Einkommen, deren
Partner nicht erwerbstätig sind oder ein
sehr geringes Einkommen haben, könnten durch die-
ses System ihre Steuerbelastung wesentlich vermindern. Steuerpflichtige mit besonders nie-
drigem Einkommen haben vom Familiensplitting tendenziell wenig bzw. nichts, Mehrkinder-
familien werden derzeit ohnehin durch die Stafelung des Kinderabsetzbetrags speziell geför-
dert.
Zu Frage 25:
Der Zahlungsvollzug für Bauleistungen fallt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Angelegenheiten.
Weiters ist festzuhalten, daß der Bund - und somit jeder einzelne Bundesminister - bei der
Haushaltsführung die zur Erfüllung fälliger Verpflichtungen erforderlichen Ausgaben nach
Maßgabe der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit leistet.
Gerade bei Bauleistungen, die von der Verwaltung vergeben werden, treten im Ausführungs-
bereich häufig Subunternehmerschaften auf die Einzelleistungen erbringen, wobei jedoch die
Abnahme und Abrechnung erst nach Fertigstellung bestimmter Bauabschnitte vereinbart wird.
Nur diese fertiggestellten Bauabschnitte können aus technischen Gründen kommissioniert und
abgenommen werden und auch erst nach Vorliegen positiver Gutachten Teilrechnungen zur
Anweisung gebracht werden. Eine solche Vorgangsweise entspricht durchaus den üblichen
Gepflogenheiten in der Privatwirtschaft.
Voraussetzung einer pünktlichen Zahlung von erbrachten Aufträgen ist allerdings auch eine
zeitgerechte und vor allem richtige Rechnungslegung. Immer wieder werden von den mit dem
Zahlungsvollzug betrauten Organen Klagen über fehlerhafte und unrichtige Rechnungen ge-
führt, sodaß durch notwendige Berichtigungsmaßnahmen Zielüberschreitungen entstehen kön-
nen.
Die genaue Prüfung durch die Verwaltungsorgane des Bundes ist aber nach den haushalts-
rechtlichen Vorschriften und im Hinblick auf die Kontrolltätigkeit des Rechnungshofs uner-
läßlich.
Zu den Fragen 26 und 27:
Im Koalitionsabkommen der Bundesregierung kommt der Exportofensive im Rahmen einer
Ofensive für Wachstum und Beschäftigung eine zentrale Rolle zu.
Eine der wichtigsten Maßnahmen zur Stärkung der Exporte war unter anderem der Beitritt zur
Europäischen Union. Dies kann damit belegt werden, daß die Exporte, deren Veränderungsrate
1993 mit -3,4 % real noch negativ war, 1994 real um 8,7 %, 1995 um 8,3 %, 1996 um 4,2 %
wuchsen und laut WIFO-Prognose 1997 um 6,O % steigen werden. Weitere bedeutende
Schritte werden gesetzt. Dazu zählen unter anderem die Bemühungen im Rahmen der EU, die
osteuropäischen und asiatiscllen Märkte besser zu erschließen, Barrieren abzubauen und so die
Absatzmärkte für österreichische Exporteure zu erweitern.
Ziel der Exportofensive ist eine deutliche Erhöhung des Exportvolumens von derzeit 22 % des
Bruttoinlandsprodukts,
Die aufstrebenden Märkte in Ostasien werden besonders bearbeitet, u.a. durch österreichisch-
japanische Kontakte, deren Hauptthema die Gateway-Funktion Österreichs in Richtung der
zentral- und ostasiatischen Länder ist sowie eine mögliche Kooperation österreichischer und
japanischer Unternehmen in diesen Ländern.
Dem Ersuchen der österreichischen Exportwirtschaft nach einer Reform des Förderungs-
systems kam die Österreichische Kontrollbank mit ihrem Angebot von neuen, flexibleren Ex-
portgarantien ab 1. Juli 1996 nach.
Ermöglicht wird diese Änderung der Exportgarantien aufgrund der Novellen des Ausfuhrför-
derungsgesetzes (AFG) und des Ausfuhrförderungsfinanzierungsgesetzes (AFFG), die im
September 1995 beschlossen wurden.
Im einzelnen wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Neue Entgeltsätze
Anläßlich der Umstellung wurden sämtliche politischen und wirtschaftlichen Prämien neu fest-
gesetzt.
- Bandbreite der politischen Prämie O,2 % bis 5 % p.a. (bisher O,5 % bis 6 % p.a.) mit einem
stärker diferenzierten Umrechnungsschlüssel;
- Bandbreite der wirtschafllichen Prämie 0,2 % bis 2 % p.a.
Hinzu kommt eine prämienmäßige Besserstellung von Pauschalgarantien gegenüber Einzel-
garantien mit gleichzeitiger Erweiterung des berechtigten Länderkreises.
Neuer Berechnungsmodus
- schnelle Berechenbarkeit durch einfache Berechnungsformeln und Abstellen auf "typische"
Geschäftsfälle und -verläufe;
- unterschiedliche Entgeltabrechnungszeiträumeje nach Geschäftstyp.
Neue Entgeldzahlweise
produktspezifische Zahlweise fü Einzelgarantien (mit zusätzlichen Wahlmöglichkeiten), Rah-
men - und Pauschalgarantien, Beteiligungsgarantien sowie revolvierende Vorleistungs-
garantien.
Schließlich sind die aktiven Bemühungen der österreichischen Wirtschaftspolitik, zum ehest-
möglichen Zeitpunkt an der Währungsunion teilzunehmen, als weiteres Mittel zur Stärkung der
Exporte zu sehen.
Zu Frage28:
Aufgrund der Heterogenität des Tourismus sind auch die Ansatzpunkte für eine zukunfts-
orientierte Tourismus- und Freizeitpolitik vielgestaltig, das heißt die Beeinflussung der Ent-
wicklung kann nicht mit Einzelaktionen erfolgen, sondern bedarf eines Bündels von Maß-
nahmen, um Erfolge zu erzielen.
Insbesondere sind folgende Maßnahmen getroffen worden:
. Intensivierung der Studientätigkeit, um die Ursachen der rückläufigen touristischen
Gesamtentwicklung möglichst genau kennenzulernen.
. Daraufbauend verstärkte Finanzierung von Projekten zur Hilfestellung bei der An-
gebotsgestaltung (z.B. Handbuch für Hotelkooperation, Service-Handbuch 50+ für
seniorengerechte Angebotsgestaltung).
. Erhöhung des Mitgliedsbeitrags für die Österreich Werbung zur Verbesserung der
Schlagkraft in den Märkten. Hand in Hand damit grundlegende Reform der Öster-
reich Werbung, sodaß eine deutliche Umschichtung der Budgetmittel vom
Managementaufwand (Mitarbeiter, Mieten, Büroaufwand etc.) zum Marke-
tingeinsatz (Werbung, Werbemittel, Verkaufsförderung, etc,) erfolgen konnte. Die
Österreich Werbung setzte diese Mittel schwerpunktmäßig für die Werbekampagnen
"Lust aufs Land", "Familienherbst", Special-Interest-marketing (Angebotsgruppen)
und "The Mountains of Austria" ein. 1996 standen für reine Me-dienwerbung 89
Millionen Schi)ling zur Verfügung, 1997 werden es bereits 135 Millionen Schilling
sein. Erstmals wurde auch eine großangelegte TV-Kampagne auf den wichtigsten
europäischen Märkten durchgeführt.
. Umstellung der Förderungsaktionen in Richtung Qualität, Förderung der Ko-
operation sowie der Beratung und Ausbildung zugunsten kleiner und mittlerer Un-
ternehmen.
. Abschließend sei festgehalten, daß der Tourismus laut Bundesverfassung eine Ange-
legenheit der Bundesländer ist.
Zu Frage 29:
Unsere Verfassungsordnung geht von dem Grundgedanken aus, daß "Private" - und dazu ge-
hören auch Vereine - nicht der Kontrolle durch den Staat - wozu auch der Rechnungshofge-
hört - unterliegen. An diesem Grundgedanken sollte meiner Meinung nach festgehalten wer-
den.
Die Gebarung von gesetzlichen beruflichen Vertretungen obliegt ohnehin der Kontrolle durch
den Rechnungshof
Zu Frage 30:
Die Frage einer Rechnungslegungspflicht auch für Vereine ab einer bestimmten Vermögens-
höhe erscheint mir durchaus diskutierenswert. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe im Bundesmini-
sterium für Inneres wurde ein Vorentwurf für ein neues Vereinsrecht ausgearbeitet, der
grundsätzlich
Rechnungslegungsvorschriften vorsieht.
Zu Frage 31:
In der Frage wird von einem gegenüber der APA-Aussendung falschen Zitat der Wirtschafls-
woche ausgegangen. Richtig ist vielmehr, wie dies auch Bundesminister Mag. KLIMA festge-
slellt hat, daß der ÖGB gemäß § 5 Z 13 Körperschaflsteuergesetz (KStG) von der Körper-
schaftsteuer befreit ist, weil er als Interessenvertretung der Arbeitnehmer eine Funktion ausübt,
die einer Körperschaft öfentlichen Rechts ähnlich ist. Von der Kapitalertragsteuer ist der ÖGB
hingegen nicht allgemein befreit.
Zu Frage 32:
Österreich vertritt eine grundsätzlich positive Haltung zu den Zielen der Geldwäschereiricht-
linie und den anderen internationalen Bestrebungen gleicher Richtung. Zu der Frage der Mög-
lichkeit zur Eröffnung anonymer Sparbücher durch Deviseninländer ist festzuhalten, daß
- Sparbücher nach österreichischem Recht für Zwecke der Geldwäscherei ungeeignet sind,
weshalb bei teleologischer Auslegung der Geldwäschereirichtlinie diese auf Sparbücher daher
nicht anzuwenden sei,
- ab 1. August 1996 keine Möglichkeit der Eröfnung neuer anonymer Wertpapierkonten bzw.
von anonymen Zukäufen aufbestehende anonyme Wertpapierkonten vorgesehen ist,
- die Kredit- und Finanzinstitute in allen anderen Fällen bei Anknüpfung dauernder Geschäfts-
beziehungen die Identität des Kunden überprüfen müssen,
- Giro- und Termingeldkonten nicht anonym eröffnet und geführt werden dürfen,
- die Kontoinhaber und die Transaktionen im Zahlungs- und Überweisungsverkehr bekannt
sind.
Die Österreichische Bundesregierung ist daher der Ansicht, daß die Möglichkeit der Eröffnung
anonymer Sparbücher durch Deviseninländer EU-rechtskonform ist und diese Möglichkeit als
wesentlicher Bestandteil der österreichischen Sparkultur auch in Zukunft gegeben sein soll.
Diesen Standpunkt wird Österreich auch in einem allfälligen Verfahren vor dem Europäischen
Gerichtshofvertreten.
Durch die eingeleiteten Strukturmaßnahmen im Bereich des Bundeshaushalts ist es zu einer
erheblichen Stärkung des österreichischen Kapitalmarkts gekommen, die insbesondere in einer
gesunkenen Zinsdifferenz zu Deutschland zum
Ausdruck kommt. Im Bereich der zehnjährigen
Laufzeiten ist der Zinsspread zu Deutschland, der im Herbst 1995 noch 45 bis 50 Basispunkte
betragen hat, mittlerweile völlig verschwunden. Dies ist ein eindeutiger Beweis für das Ver-
trauen der internationalen Kapitalmärkte in die österreichische Budgetpolitik und in den öster-
reichischen Finanzplatz. Es ist daher derzeit weder ein Abwertungsdruck aufden Schilling
gegeben noch besteht eine Notwendigkeit für legistische Maßnahmen zur Hintanhaltung von
Kapitalabflüssen.
Zu Frage 33.
Die österreichische Industrieproduktion ist im Gefolge des EWR- und späteren EU-Beitritts im
Verhältnis zur gesamtwirtschaftlichen Produktion überproportional angewachsen, So waren
laut den Angaben des Österreichischen Wirtschallsforschungsinstituts 1994 Wachstumsraten
der Industrieproduktion um 5,5 und 1995 um weitere 4,2 Prozent zu verzeichnen. Auch für
1996 und 1997 wird mit einer weiteren Zunahme gerechnet.
Dabei kommt es im Zuge allfälliger Anpassungen der Produktionsstmkturen innerhalb des pro-
duzierenden Sektors in mancllen Bereichen durchaus zu Arbeitsplatzverlusten, in anderen je-
doch wiederum zu erhöhtem Arbeitskräftebedarf So sind zur Zeit, trotz der international
schwierigen konjunkturellen Lage, insbesondere im Bereich des Kraftwagen- und Fahrzeug-
baus nach wie vor Beschäftigungszuwächse zu verzeichnen. Langfristig ist, wie in allen ande-
ren hochentwickelten Volkswirtschaften, bedingt durch hohe Produktivitätsgewinne mit einem
anteilsmäßigen Rückgang der Beschäftigung im sekundären Sektor zu rechnen. Diese Ver-
schiebungen werden jedoch durch Zuwächse im Dienstleistungsbereich mehr als kompensiert
werden.
Zu Frage 34:
Angesichts der derzeitigen international vergleichbaren österreichischen Arbeitslosenquote von
4,1 Prozent und den prognostizierten mittelfristigen Perspektiven der österreichischen Wirt-
schaft ist eine Arbeitslosenquote in dieser
Höhe ausgeschlossen.
Zu Frage 35:
Der Euro wird der österreichischen Wirtschaft und damit auch dem Arbeitsmarkt wichtige
Vorteile bringen. Er mag zwar anläßlich der Einführung in Wirtschaftsbereichen, zu deren
Handlungsfeldern Währungsumtausch und Kurssicherung gehören, durch den Wegfall kurz-
fristig eine dementsprechende Verringerung der Beschäftigungsmöglichkeiten geben, der Weg-
fall von Transaktions- und Kurssicherungskosten, die verringerte währungs- und zinspolitische
Abhängigkeit vom Dollar-Raum, die Reduktion von Fehlinvestitionen aufgrund von Wechsel-
kursschwankungen und der verstärkte Wettbewerb werden aber mittelfristig die internationale
Konkurrenzfähigkeit Österreichs erhöhen, woraus ein höheres nationales Wirtschaflswachstum
und damit insgesamt Beschäftigungszuwächse resultieren.
Zu Frage 36:
Die von diversen Medien kolportierten Arbeitsplatzverluste von rund 8.000 werden von der
PTA nicht bestätigt. Das Arbeitsmarktservice istjedenfalls daraufvorbereitet, erforderlichen-
falls die nötigen Aufang- und Neuorientierungsmaßnahmen für freigestellte Postbedienstete
bereitzustellen.
Zu Frage 37:
Ich teile die Aufassung, daß sich die Gebietskörperschaften und die Unternehmen in ihrem
Einflußbereich ihrer Verantwortung für die Ausbildung der Jugend ebensowenig entziehen
dürfen wie die private Wirtschaft. Im Bereich des Bundes wird es deshalb eine Beteiligung an
den in der Beantwortung der Frage 38 dargestellten Maßnahmen geben. Ich erwarte das auch
von den anderen Gebietskörperschaften.
Zu Frage 38:
Die österreichische Arbeitsmarktpolitik ergänzt mit konzentriertem Mitteleinsatz die generellen
beschäftigungspolitischen Strategien der Bundesregierung. 1997 stehen für aktive arbeits-
marktpolitische Maßnahmen Mittel in der
Höhe von 6,4 Milliarden Schilling zur Verfügung.
Die österrreichische Arbeitsmarktpolitik unterstützt die auf Wiedererringung eines hohen Be-
schäftigungsniveaus ausgerichtete Beschäftigungspolitik der Bundesregierung unter den leiten-
den Grundsätzen
- Aktivierung vor Vorsorgung
- Vermittlung vor Administration von Leistungsanweisungen
- Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen vor Arbeitslosigkeit,
Unter Heranziehung der Mittel des Europäischen Sozialfonds werden folgende Maßnahmen
und Initiativen gesetzt:
Arbeitsmarktausbildung:
Qualifikationsdefizite sind häufig die Ursache für das Scheitern von Vermittlungsbemühungen.
Maßnahmen der Berufsvorbereitung, der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Umschulung
zählen daher zu den wichtigsten vermittlungsunterstützenden Instrumenten der aktiven Arbeits-
marktpolitik.
Schulungsmaßnahmen für Beschäftigte:
Die Schulung von Beschäfigten wird präventiv zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit einge-
setzt. Arbeitnehmer, deren Arbeitsplätze durch Umstrukturierungen, Änderungen der Produk-
tionslinie oder Auftragsschwankungen gefährdet sind, werden durch ein auf die jeweilige Pro-
blemsituation abgestimmtes Qualifzierungsprogramm gefördert.
Gründerprogramm für Abeitslose:
Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen, werden bei der konzeptiven und organisa-
torischen Vorbereitung ihres Betriebes gefördert. Einerseits bietet diese Maßnahme für den
Arbeitslosen die Möglichkeit einer Existenzgründung, andererseits wird dadurch auch ein
wichtiger Beitrag zur Stärkung der klein- und mittelbetrieblichen Struktur in Österreich gelei-
stet.
Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung:
Um den Wiedereinstieg ins Erwerbsleben zu unterstützen, wird verstärkt auf das Instrument
der gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung gesetzt. Langzeitarbeitslose werden Betrieben
zur Deckung ihres Personalbedarfs für
einen bestimmten Zeitraum überlassen. Ziel ist es da
bei, den Arbeitnehmer in ein dauerhaftes Dienstverhältnis zu vermitteln. Während der überlas-
sungsfreien Zeit besteht die Möglichkeit, individuelle, nach arbeitsmarktpolitischen Gesichts-
punkten gestattete Weiterbildungs- oder Trainingsprogramme zu absolvieren.
Aktivierung passiver Leistungen für Langzeitarbeitslose:
Mit diesem Programm wird in Ergänzung und Erweiterung des arbeitsmarktpolitischen Instru-
mentariums die aktive Wiedereingliederung in die Beschäftigung gefördert. Es besteht die
Möglichkeit, passive Leistungen als aktive Reintegrationsförderung anzubieten.
Betriebliche Eingliederungsbeihilfe- Gemeinnützige Eingliederungsbeihilfe:
Arbeitsmarktpolitisches Ziel der betrieblichen Eingliederungsbeihilfe ist es, durch Lohnkosten-
subventionen einen Betrieb zu motivieren, einen Langzeitarbeitslosen zu beschäftigen und nach
Ablauf der vereinbarten Behaltefrist im Betrieb weiterzubeschäftigen, Personengruppen, bei
denen aufgrund ihrer spezifischen Problemlagen eine betriebliche Integration kurzfristig nicht
möglich ist, wird die Gemeinnützige Eingliederwngsbeihilfe angeboten. Dies ist ein Programm
zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen in gesellschaftlich nützlichen Tätigkeitsfeldern.
Die arbeitsmarktpolitische Zielsetzung ist die Integration von Langzeitarbeitslosen in den
Regelarbeitsmarkt durch die Förderung der Beschäftigung in gemeinnützigen Einrichtungen.
Der quantitativ bedeutsamste Beschäftigungsbereich ist jener der sozialen Dienstleistungen und
der Kinderbetreuung,
Sozialökonomische Beschäftigungsprojekte:
Zentrales Ziel sozialökonomischer Beschäftigungsprojekte ist die berufliche und soziale Inte-
gration von Langzeitarbeitslosen. Sozialökonomische Beschäftigungsprojekte sind unterneh-
merisch tätig und erzielen Erlöse aus dem Verkauf von Gütern und Dienstleistungen. Problem-
arbeitslose haben die Möglichkeit, zeitlich befristet im Projekt tätig zu sein und damit ihre
Wiederbeschäfligungschancen am Regelarbeitsmarkt zu erhöhen. Finanziert werden
sozialökonomische Projekte zu rund 45 % aus Mitteln der aktiven Arbeitsmarktpolitik, der
Rest wird durch Eigenerlöse, Länder
und Gemeinden aufgebracht.
Sonderprogramm für Wiedereinsteigerinnen:
Für Frauen mit Kinderbetreuungspflichten bietet das Arbeitsmarktservice zusätzliche Aktiv-
gruppen, Berufsorientierungskurse, beruflich qualifizierende Maßnahmen und Tagesmütteraus-
bildungen an.
Arbeitsmarktpolitische Jugendinitiative:
Aufgrund der demographischen Entwicklungen und dem derzeitigen Einstellverhalten der Be-
triebe wurden Vorkehrungsmaßnahmen im Rahmen der arbeitsmarktpolitischen Jugend-
initiative bereits getrofen. Mit der allgemeinen Lehrstellenförderung sollen 1996/97 insgesamt
rund 2.300 Lehrstellen in Betrieben und Ausbildungseinrichtungen gefördert werden, das sind
gegenüber dem Vorjahr um rund 500 Ausbildungsplätze mehr. Mit dem Sonderprogramm
sollen 700 zusätzliche Lehrstellen in Lehrwerkstätten gefördert werden, Für Lehrstellen-
förderung, Berufsvorbereitung, Sonderprogramm, (Qualifizierungsmaßnahmen, Schulungen,
Förderung von behinderten und ausländischen Jugendlichen, Gemeinnützige Eingliederungs-
beihilfen und regionale Mobilitätsbeihilfen standen 1996 sowie etwa in gleichem Umfang 1997
Mittel in Höhe von rund 600 Millionen Schilling zur Verfügung.