1621/AB XX.GP

 

Anläßlich der Beratungen im Plenum des Nationalrates am 13. Dezember 1996, hat der

Nationalrat vor Eingang in die Tagesordnung beschlossen, die an meinen Amtsvorgänger.

gerichtete parlamentarische Anfrage vom 13. Dezember 1996, Nr. 1652/J, der Abgeordneten

Dr. Jörg Haider und Genossen, betreffend harter Schilling - weicher Euro, einer dringlichen

Behandlung gemäß § 93 GOG zuzuführen. Die meinen Amtsvorgänger in dieser Sitzung

vertretende Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz hat die konkrete Be-

antwortung der einzelnen Fragen einer schriftlichen Beantwortung vorbehalten.

Nunmehr beehre ich mich, die einzelnen Fragen wie folgt zu beantworten:

Zu 1.: .

Der EG-Vertrag, der mit der Beitrittsakte die Basis für die Volksabstimmung vom

12. Juni 1994 über den Beitritt zur Europäischen Union darstellte, legt die grundsätzliche

Orientierung der Wirtschafts- und Währungspolitik der Union fest. Diese vertraglichen Be-

stimmungen entsprechen der bisherigen stabilitätspolitischen Orientierung der Bundesre-

gierung, weshalb Euro und Schilling gleichermaßen "hart" sein werden.

Zu 2:

Die Geldpolitik der Euro-Zone wird vom der unabhängigen Europäischen Zentralbank formu-

liert. Dieser ist durch den EG-Vertrag das Ziel der Preisstabilität vorgegeben. Eine Kompe--

tenz der Finanzminister ist hierbei nicht vorgesehen.

Zu 3. :

In dieser Angelegenheit sieht der EG-Vertrag grundsätzlich eine Entscheidung des Rates

vor. Diesem Grundsatz wurde auch in den in Dublin erzielten Ergebnissen Rechnung ge-

tragen.

Zu 4.:

Ich bin der festen Überzeugung, daß Österreich alle Konvergenzkriterien erfüllen wird.

Zu 5. :

Die österreichische Position besteht darin " daß die Teilnehmer die vertraglich festgelegten

Kriterien erfüllen müssen. Prinzipiell ist es wünschenswert " daß eine große Anzahl von Mit-

gliedstaaten die Kriterien erfüllen " wobei auch auf das Erfordernis einer auf Dauer tragbaren

Finanzlage der öffentlichen Hand verwiesen wird.

Zu 6.:

Der EG-Vertrag, der von der österreichischen Bevölkerung mit großer Mehrheit akzeptiert

wurde, sieht vier Konvergenzkritierien vor. Beim Entwurf zum jetzigen EG-Vertrag gab es

keine Mehrheit von Mitgliedstaaten, die für die Aufnahme eines Beschäftigungskriteriums

votiert haben. Eine Zustimmung ist anhand aller erkennbaren Signale aus den anderen Mit-

gliedstaaten weiterhin nicht zu erwarten. Die Sinnhaftigkeit eines solchen Kriteriums für ein

Land mit einer im internationalen Vergleich geringen Arbeitslosenrate ist zweifelhaft. Öster-

reich versucht jedoch in der laufenden Regierungskonferenz das Ziel der Vollbeschäftigung

und einen eigenen Titel für Beschäftigungspolitik im EU-Vertrag zu verankern.

Zu 7.:

Alle fundierten ökonomischen Analysen weisen darauf hin " daß die WWU selbst positive

wirtschaftliche Effekte, auch auf die Beschäftigung, haben wird. Die wichtigere Frage ist je-

doch, ob ein Fortschreiten des status quo mit der Gefahr von Abwertungen und Wechsel-

kursfluktuationen nicht zu wesentlichen Beschäftigungsverlusten führen würde.

Zu 8:

Wie bereits zu Frage 5 ausgeführt " trete ich dafür ein, daß die Konvergenzkriterien vertrags-

konform ausgelegt werden. Aus heutiger Sicht ist es unwahrscheinlich " daß alle Mitglied-

staaten die Kriterien bereits im Frühjahr 1998 erfüllen werden. Es wäre aber wünschenswert,

daß alle EU-Mitgliedstaaten, die die Kriterien erfüllen, an der WWU teilnehmen.

Zu 9: .

Grundsätzlich halte ich die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen nicht für größer als unter

den derzeitigen Rahmenbedingungen. Meiner Ansicht nach ist es aber für die Europäische

Union wichtig, daß die Stabilitätsorientierung in den Mitgliedstaaten zunimmt. Der Stabili-

tätspakt und das EWS II sollen diesen bestehenden Prozeß verstärken, womit Wettbewerbs-

verzerrungen deutlich abnehmen sollten.

Zu 10:

Stabilitätspakt und EWS II enthalten keine diesbezüglichen finanziellen Bestimmungen. Zu-

sätzliche Transfers können auch deshalb ausgeschlossen werden, weil die "schwächeren

Mitgliedstaaten" expizit erklärt haben, daß die Währungsunion nicht zu Transfers führen

wird.

Zu 11.:

Die "unterschiedliche Wirtschaftskraft" der einzelnen Länder hat keine Auswirkungen. Bei

einer - unterstellten - unterschiedlichen Wettbewerbsfähigkeit müßten sich im Land ge-

ringerer Wettbewerbsfähigkeit die Angebotsbedingungen entsprechend anpassen. Idente

Wettbewerbsbedingungen sind nicht einmal innerhalb Österreichs gegeben, ohne daß dies

zu makroökonomischen Problemen führt.

Zu 12.:

Ich erwarte keine Verluste für die österreichische Volkswirtschaft " die mit dem Eintritt in die

3. Stufe der WWU zusammenhängen. Im Gegenteil, es ist zu erwarten, daß die Stabilität der

Lira in den kommenden Jahren stärker sein wird als seit 1992, unbeschadet, ob Italien

mit 1999 oder etwa erst in der Übergangsphase " also vor 2002, der Eurozone beitritt.

Zu 13.:

Mein Amtsvorgänger hat das WIFO beauftragt, eine entsprechende Studie zu verfassen.

Diese Studie wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 1997 vorliegen.

Zu 14.:

Der. EG-Vertrag, also inklusive der Bestimmungen über die Währungsunion " dem von der

österreichischen Bevölkerung per Volksabstimmung zugestimmt wurde, sieht keine Möglich-

keit einer zusätzlichen Volksabstimmung für Teilkapitel vor.

Zu 1 5. :

Das Ziel einer doppelten Preisauszeichnung wäre die Gewöhnung der Bevölkerung an die

Umrechnung von Schilling auf Euro Nach Ansicht der Konsumentenschutzorganisationen

könnte dadurch die Gefahr von Preissteigerungen im Rahmen der Umstellung auf den Euro

hintangehalten werden. Es ist aber auch Aufgabe des freien Wettbewerbes, derartige Aus-

wirkungen zu vermeiden. Eine seriöse Kostenabschätzung ist derzeit nicht möglich, wofür ich

um Verständnis ersuche.

Zu 16.:

Im unternehmerischen Bereich erwarte ich keine Schwierigkeiten, weil kein Unternehmen

verpflichtet ist, unbare Transaktionen in Euro abzuwickeln. Notwendige Konvertierungen

werden vom Bankensystem automatisch vorgenommen werden.

Zu 17.:

Auch hier bin ich der Ansicht, daß es derzeit verfrüht ist " einigermaßen verläßliche

Schätzungen abzugeben. Aufgrund des rasanten technologischen Fortschrittes im Bereich

der EDV sollten Umstellungen auf den Euro weitgehend im Rahmen der normalen An-

passung stattfinden können. Dies gilt in gewissem Ausmaß auch für den Bankenapparat.

Wie mir berichtet wird " plant beispielsweise der Bankenapparat etwa 1 1/2 Mrd. Schilling für

Marketingmaßnahmen zu verwenden.

Zu 18. :

Die Europäische Union ist das Ergebnis eines seit Jahrzehnten laufenden Diskussionspro-

zesses in Europa, wobei der Begriff "europäische Idee" politisch bestimmt wird. Daher ist

auch zu erwarten, daß die Ansichten der einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich sind. Eine

Diskussion unter Verwendung sachlicher Argumente ist durchaus in meinem Sinne.

Zu 19. :

Es scheint mir grundsätzlich, wie auch beispielsweise bei Steueränderungen, zielführend, die

Bevölkerung umfassend zu informieren, um auch Ängste, die auf Unkenntnis und Fehlin-

formation basieren, abbauen zu helfen. Aus diesem Grund erachte ich es für notwendig " der

Bevölkerung im Rahmen einer Informatiorisinitiative über den Euro alle Informationen zur

Verfügung zu stellen.

Zu 20:

Hiezu möchte ich auf die Ausführungen meines Amtsvorgängers anläßlich der Beantwortung

der dringlichen parlamentarischen Anfrage vom 19. Dezember 1996, Nr. 1239/J-BR,

verweisen. Dort wurde sinngemäß ausgeführt, daß bei Banken erfahrungsgemäß die

jährliche Mitarbeiterfluktuation rund 6% beträgt. Um eine Überalterung zu verhindern,

müssen von diesem Prozentsatz rund 50% wieder ersetzt werden. Im übrigen fällt es nicht in

meinen Aufgabenbereich und unterliegt es auch nicht dem Fragerecht gemäß § 90 GOG, die

öffentlichen Aussagen anderer Personen des öffentlichen Lebens zu interpretieren.

Zu 21 .:

Die österreichische Kreditwirtschaft sieht sich derzeit mit einer Reihe von Entwicklungen

konfrontiert - Globalisierung der Märkte, technologische Fortschritte, Verstärkung des Wett-

bewerbes im EU-Binnenmarkt sowie die Vorbereitung auf die Währungsunion - die An-

passungen erforderlich machen.

Diese Entwicklungen erfordern im Personalbereich eine höhere Flexibilität und ein Reagieren

auf veränderte Anforderungsprofile.