2311/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller und Genossen vom
6, Mai 1997, Nr. 2372/J, betreffend Rücküberweisung zu Unrecht durch die Wohnungs-
anlagengesmbH - Linz an die Republik Österreich ausgeschütteter Gewinne' beehre ich
mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1 . und 2.:
Wie in der Einleitung zutreffend ausgeführt wird, hat der Verwaltungsgerichtshof mit
Erkenntnis vom 29. November 1994 den von der Wohnungsanlagen GesmbH bekämpften
Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung wegen Rechtswidrigkeit
seines Inhaltes und wegen Rechtswidrigkeit infolge der Verletzung von Verfahrensvor-
schriften aufgehoben.
Ein neuer Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung - der die Rechts-
grundlage für eine Rückführung der in Rede stehenden Dividenden ist - erging erst am
30. September 1996 und wurde mit 21. November 1996 rechtskräftig. Dieser Bescheid sieht
eine Frist für die Begleichung der WGG-konform verzinsten Forderung bis
20. November 1997 vor. Gespräche mit dem Land Oberösterreich über die Rückführungs-
modalitäten sind derzeit im Gange.
Zu 3.:
Nach meinen Informationen sind im Bundesministerium für Finanzen keine ähnlichen Fälle
von zu Unrecht an die Republik Österreich ausgeschütteten Dividenden bekannt.