2357/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Bgdr Jung und Kollegen haben am 6. Mai 1997 unter

der Nr. 2370/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Entsendung

eines österreichischen Kontingentes nach Albanien" gerichtet. Diese aus Gründen der

besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

Wie die Anfragesteller einleitend zutreffend ausführen, habe ich in der Sitzung des Haupt-

ausschusses des Nationalrates am 22. April 1997 zur Frage einer allfälligen Rückführung

des österreichischen Kontingentes im Falle einer krisenhaften Entwicklung sinngemäß

erklärt, daß diesbezüglich eine Zusage der an der "Operation ALBA" beteiligten NATO-

bzw. PfF-Mitglieder vorläge, erforderlichenfalls eine solche Aktion militärisch zu decken.

Das erwähnte Verfahren für den Rückzug unter Notfallbedingungen war in der Anfangs-

phase des Einsatzes durch einen "Emergency Plan" des Einsatzkommandanten angeordnet,

in der Folge wurde es in der sog. "Operational Guidance for Withdrawal of FMP from

Albania" (Anweisung für den Rückzug der multinationalen Schutztruppe aus Albanien),

Bestandteil der operativen Anordnungen. Es erstreckt sich auf alle Teilnehmerstaaten am

Albanien-Einsatz und ist im Wege der am 22. April 1997 in Kraft getretenen

Truppenstatusregelung und des mit Italien als "Lead Nation" am 3. Mai 1997 vereinbarten

"Memorandum of Understanding" auch für das österreichische Kontingent verbindlich.

Inhaltlich ist in der erwähnten Anweisung die Möglichkeit von verstärkenden Elementen

zum Schutz des Abzuges über Anforderung des Kommandanten des Einsatzes vorgesehen.

Entsprechende Detailpläne stellen die dabei erforderliche Koordination sicher.

Im Hinblick auf meine vorstehenden Ausführungen erübrigt sich eine einzelweise

Beantwortung.