2886/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Jörg Haider und Kollegen haben am 03. Oktober

1997 unter der Nummer 3030/J-NR/1997 eine schriftliche parlamentarische Anfrage an

mich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

„1. Welche Mitarbeiter - unter Angabe der Verwendungs -  bzw. der Entlohnungsgruppe -

sind derzeit in Ihrem Kabinett (Ministerbüro) bzw. im Büro eines allenfalls zugeteilten

Staatssekretärs beschäftigt?

2. Welchen Aufgabenbereich haben diese Mitarbeiter im einzelnen?

3. Welche Mitarbeiter sind auf Grund von Arbeitsleihverträgen oder einer anderen

Rechtsgestaltung von anderen Institutionen (z. B. der Arbeiterkammer) zugewiesen?

4. Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Entlohnung der einzelnen Mitarbeiter?

5. Mit welchen Mitarbeitern bzw. mit wie vielen Mitarbeitern wurden Sonderverträge

abgeschlossen?

6. Welche Erwägungen waren für den Abschluß der Sonderverträge maßgebend und wie

wirken sich die Sonderverträge in den einzelnen Fällen aus?

7. Welche Überstundenregelungen wurden hinsichtlich der einzelnen Mitarbeiter

getroffen und wie viele monatlichen Überstunden ergaben sich daraus für die

einzelnen Mitarbeiter im Durchschnitt?

8. Auf Grund welcher Erwägungen sind Sie der Auffassung, daß das für die übrigen

Bediensteten anzuwendende Dienstrecht des öffentlichen Dienstes für die Mitarbeiter

Ihres Kabinettes (Ministerbüros) unzulänglich ist und durch Sonderregelungen bzw.

Sonderverträge eine finanzielle Besserstellung erreicht werden muß?

9. Wie hoch wird der Personalaufwand für Ihr Kabinett (Ministerbüro, Büro des

Staatssekretärs) im Jahre 1997 voraussichtlich sein und welche Kopfquote ergibt sich

daraus?

10.Wie viele Sonderverträge haben Sie mit anderen Mitarbeitern Ihres Ressorts (z.B.

Spitzenbeamten) abgeschlossen und welche Gründe waren dafür im einzelnen

maßgebend?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zur Frage 1:

Am Tag der Einbringung dieser Anfrage, also am 03. Oktober1997, waren im Kabinett

des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten vier Beamte der Verwendungs-

gruppe A und zwei Vertragsbedienstete der Entlohnungsgruppe I/b sowie im Kabinett der

Staatssekretärin zwei Beamte der Verwendungsgruppe A und ein Vertragsbediensteter

der Entlohnungsgruppe ha sowie zwei Vertragsbedienstete der Entlohnungsgruppe I/c als

Referent/inn/en im Sinne der einleitenden Ausführungen der vorliegenden Anfrage tätig.

Darüberhinaus waren diesen Organisationseinheiten am Stichtag insgesamt weitere fünf

Beamte sowie sieben Vertragsbedienstete als Schreib- oder Kanzleikräfte, Amtsgehilfen

und Chauffeure zugeteilt, die weder im Sinne der einleitenden Ausführungen dieser

Anfrage noch sonst dem Begriff „Ministersekretäre“ zuzuordnen sind und deshalb in den

nachstehenden Darlegungen zur Frage 2 nicht angeführt werden.

Zur Frage 2:

Den Mitarbeitern in den beiden Kabinetten waren am 03. Oktober 1997 folgende

Aufgabenbereiche zugewiesen:

Dr. Wolfgang LOIBL: Leitung des Kabinetts des Bundesministers;

Kabinettszuständigkeit für die Rechts- und

Konsularsektion und für die Administrative Sektion;

Ministerratsvorträge

Dr. Florian KRENKEL: Pressesprecher des Bundesministers; Kabinetts-

zuständigkeit für Presse und Information

Dr. Michael LINHART:                              Kabinettszuständigkeit für Völkerrechtsbüro, Politische

                                                                    Sektion und - vorbehaltlich der Eigenzuständigkeit der

                                                                    Staatssekretärin - Sektion VII (EZA; Koordination der

                                                                    internationalen Entwicklungspolitik); Parlaments-

                                                                    verbindung

Mag. Melitta SCHUBERT:                         Kabinettszuständigkeit für die Wirtschafts- und

                                                                    integrationspolitische Sektion und für die

                                                                    Kulturpolitische Sektion

Heidtraud NAGL und }                               { Terminkalender und Reiseplanung

Alexandra KOFLER }                                 { des Bundesministers

Dr. Michael ZIMMERMANN:                     Leitung des Kabinetts der Staatssekretärin;

                                                                     Kabinettszuständigkeit für Entwicklungs-

                                                                     zusammenarbeit; Ministerratsvorträge; Ver-

                                                                     bindung zum Parlament

Dr. Maria ROTHEISER:                             Stellvertretende Leiterin des Kabinetts der

                                                                     Staatssekretärin; Kabinettszuständigkeit für

                                                                     Internationale Organisationen, Menschenrechte

                                                                     und Amtssitzfragen

Mag. Johannes PETERLIK:                        Pressesprecher der Staatssekretärin; Kabinetts-

                                                                     zuständigkeit für Presse und Information

Brigitte DE MAS und }                                 { Terminkalender und Reiseplanung

Birgit WERNHART }                                   { der Staatssekretärin

Zur Frage 3:

K e i n e: Alle Kabinettsmitarbeiter gehörten auch schon vor ihrer Zuteilung zu einem der

beiden Kabinette dem Personalstand des Bundesministeriums für auswärtige Angelegen-

heiten an.

Zur Frage 4:

Die Entlohnung der Mitarbeiter der beiden Kabinette basiert auf dem Gehaltsgesetz 1956,

soweit es sich um Beamte handelt, ansonsten auf dem Vertragsbedienstetengesetz 1948,

und richtet sich nach ihrer jeweiligen gesetzlichen Einstufung.

Zu den Fragen 5 ,6 und 8:

Mit k e i n e m Mitarbeiter der beiden Kabinette besteht ein Sondervertrag.

Zur Frage 7:

Dem Leiter des Kabinetts des Bundesministers gebührt im Einvernehmen mit dem

Bundesministerium für Finanzen die für Abteilungsleiter und für Leiter vergleichbarer

Organisationseinheiten vorgesehene Verwendungszulage gemäß § 121 Abs. 1 Z 3

Gehaltsgesetz: 1956, durch die auch alle zeitlichen Mehrleistungen abgegolten sind (vgl. §

121 Abs. 5 leg. cit.).

Für die anderen 22 Kabinettsmitarbeiter gilt wie für alle im Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten (Zentrale) verwendeten Bediensteten, denen weder eine

Verwendungszulage nach § 121 Abs. 1 Z 3 GG 1956 noch eine Funktionszulage nach

§ 30 Abs. 4 leg. cit. gebührt, die Regelung, daß Überstundenleistungen jeweils einzeln

angeordnet und abgegolten werden (vgl. § 49 BOG 1979 und § 16 GG 1956).

Im Durchschnitt entfielen heuer (bis einschließlich September 1997) monatlich jeweils

27,16 Überstunden auf jedem einzelnen dieser KabinettsmitarbeiterIinnen

Zur Frage 9:

Der auf Basis der einschlägigen Aufwendungen für die Monate Jänner 1997 bis ein-

schließlich September 1997 auf das Kalenderjahr 1997 hochgerechnete Personal-

aufwand wird für beide Kabinette im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

(ohne Dienstgeberbeiträge) voraussichtlich insgesamt öS 9,852.118,14 brutto betragen,

wovon öS 6,113.903,06 auf das Kabinett des Bundesministers und öS 3,738.215,08 auf

das Kabinett der Staatssekretärin entfallen werden.

Demnach wird die erfragte ,,Kopfquote“ heuer voraussichtlich brutto öS 428.352,96

betragen.

Die in der ressortinternen Kostenrechnung separat erfaßten Dienstgeberbeiträge für die

Mitarbeiter/innen der beiden Kabinette werden sich im Jahr 1997 voraussichtlich auf

insgesamt öS 918.721,60 belaufen.

Zur Frage 10:

Im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten bestanden am Stichtag insgesamt

17 Sonderverträge mit Mitarbeiter/inne/n der Zentrale.

Davon entfielen 16 Verträge auf nach dem bundesweit einheitlichen ‚ADV-Schema“ mit

Fachkräften für Informatik und für damit zusammenhängende Aufgaben eingegangene

Dienstverhältnisse, die im Rahmen der hiesigen Abteilung VI.7 für den Aufbau und den

Ausbau des ADV - Netzes des österreichischen Auswärtigen Dienstes und für die

diesbezügliche Schulung der Bediensteten des Ressorts benötigt werden:

Derartige Fachkräfte können aufgrund der Gegebenheiten auf dem Arbeitsmarkt für ADV -

Personal nur zu marktüblichen Bedingungen für den Bundesdienst angeworben werden,

weshalb die Bundesregierung schon vor Jahren die Anwendung eines sondervertrag-

lichen „ADV-Schemas“ auf das Personal der jeweiligen ADV - Abteilung in den Zentral-

stellen des Bundes beschlossen hat.

Der nicht diesem „ADV - Schema“ zuzuordnende Sondervertrag wurde mit einer

dem Personalstand eines österreichischen Bundeslandes angehörenden Person

geschlossen, die nach einer öffentlichen Ausschreibung befristet mit einer Leitungs-

funktion im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten betraut worden ist. Ihr

sondervertraglich geregeltes Entgelt entspricht dem Bezug eines mit einer (im Sinne

von § 137 BDG 1979) vergleichbaren Funktion betrauten Bundesbeamten.