2888/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr.
Keppelmüller und Kollegen vom 17.September 1997, Nr. 2901/J,
betreffend Vergabe von Laboraufträgen in östliche Nachbarländer,
beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Unter den Auftragnehmern des Programmes der Erhebung der Wassergüte
befindet sich auch ein Labor mit Sitz in Slowenien. Die Vergabe der
in Rede stehenden Leistungen (Laboraufträge) erfolgt jedoch nicht
durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft
(Bundesamt für Wasserwirtschaft), sondern durch die einzelnen
Bundesländer (Ämter der
Landesregierungen)
Zu Frage 2:
Die Vergabe der Leistungen für die Erhebung der Wassergüte erfolgt
an alle Auftragnehmer in gleicher Weise mittels öffentlicher
Ausschreibung mit Ermittlung der Bestbieter aufgrund von Qualität
und Preis. Die Grundsätze der Ausschreibung und der Ermittlung der
Bestbieter sowie die Ergebnisse der Ausschreibungen werden im
Anschluß an jede Ausschreibung im Rahmen des gegenständlichen
Programmes im Wasserwirtschaftskataster des Bundesministeriums für
Land - und Forstwirtschaft veröffentlicht. Diese Publikationen
(„Ergebnisse der Ausschreibung 1996 - Erhebung der Wassergüte in
Österreich, Leistungen des Beobachtungszeitraumes 1996/97/98,
Vorschau auf Ausschreibung 1998, herausgegeben vom BMLF-
Wasserwirtschaftskataster, Wien 1996“) werden allen Anbietern
zugemittelt und sind darüberhinaus allgemein zugänglich.
Aus dieser Aufstellung geht zweifelsfrei hervor, daß in den meisten
Fällen österreichische Labors mit der Auftragsdurchführung betraut
wurden. Hinsichtlich einiger Positionen im Bereiche der Messung der
Wassergüte in Fließgewässern war das Slowenische Labor hingegen
Bestbieter.
Die der Bewertung der Anbote zugrundeliegenden Anforderungen an den
Nachweis der Qualitätssicherung gelten ebenso ausnahmslos für alle
Anbieter, wie die vom Auftraggeber während der Auftragsdurchführung
getroffenen Maßnahmen zur Gewährleistung einer entsprechenden
Analysengualität. So fand beispielsweise bei SloLab im November
1996 eine routinemäßige Laborüberprüfung durch das auftraggebende
Land und das Bundesministerium für Land-
und Forstwirtschaft statt.
Zu Frage 3:
Das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft hat mit Erlaß
Zl. 01142/01-Pr.B4/87 die Richtlinie für die Vergabe von Leistungen
neu gefaßt. Gemäß dieser Richtlinie, welche auf einem Beschluß des
Ministerrates vom 1.7.1986, AÖF 1986/2052 beruht, sieht in ihrem
Artikel II vor, daß in- und ausländische Bieter gleich zu behandeln
sind, wobei einerseits auf die von der Republik Österreich einge-
gangenen internationalen Verpflichtungen (z.B. Artikel 14 des
EFTA-Vertrages, GATT-Übereinkommen) und andererseits auf materielle
Gegenseitigkeit sowie das Bestbieterprinzip Bedacht zu nehmen ist.