2888/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr.

Keppelmüller und Kollegen vom 17.September 1997, Nr. 2901/J,

betreffend Vergabe von Laboraufträgen in östliche Nachbarländer,

beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Unter den Auftragnehmern des Programmes der Erhebung der Wassergüte

befindet sich auch ein Labor mit Sitz in Slowenien. Die Vergabe der

in Rede stehenden Leistungen (Laboraufträge) erfolgt jedoch nicht

durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft

(Bundesamt für Wasserwirtschaft), sondern durch die einzelnen

Bundesländer (Ämter der Landesregierungen)

Zu Frage 2:

Die Vergabe der Leistungen für die Erhebung der Wassergüte erfolgt

an alle Auftragnehmer in gleicher Weise mittels öffentlicher

Ausschreibung mit Ermittlung der Bestbieter aufgrund von Qualität

und Preis. Die Grundsätze der Ausschreibung und der Ermittlung der

Bestbieter sowie die Ergebnisse der Ausschreibungen werden im

Anschluß an jede Ausschreibung im Rahmen des gegenständlichen

Programmes im Wasserwirtschaftskataster des Bundesministeriums für

Land - und Forstwirtschaft veröffentlicht. Diese Publikationen

(„Ergebnisse der Ausschreibung 1996 - Erhebung der Wassergüte in

Österreich, Leistungen des Beobachtungszeitraumes 1996/97/98,

Vorschau auf Ausschreibung 1998, herausgegeben vom BMLF-

Wasserwirtschaftskataster, Wien 1996“) werden allen Anbietern

zugemittelt und sind darüberhinaus allgemein zugänglich.

Aus dieser Aufstellung geht zweifelsfrei hervor, daß in den meisten

Fällen österreichische Labors mit der Auftragsdurchführung betraut

wurden. Hinsichtlich einiger Positionen im Bereiche der Messung der

Wassergüte in Fließgewässern war das Slowenische Labor hingegen

Bestbieter.

Die der Bewertung der Anbote zugrundeliegenden Anforderungen an den

Nachweis der Qualitätssicherung gelten ebenso ausnahmslos für alle

Anbieter, wie die vom Auftraggeber während der Auftragsdurchführung

getroffenen Maßnahmen zur Gewährleistung einer entsprechenden

Analysengualität. So fand beispielsweise bei SloLab im November

1996 eine routinemäßige Laborüberprüfung durch das auftraggebende

Land und das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft statt.

Zu Frage 3:

Das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft hat mit Erlaß

Zl. 01142/01-Pr.B4/87 die Richtlinie für die Vergabe von Leistungen

neu gefaßt. Gemäß dieser Richtlinie, welche auf einem Beschluß des

Ministerrates vom 1.7.1986, AÖF 1986/2052 beruht, sieht in ihrem

Artikel II vor, daß in- und ausländische Bieter gleich zu behandeln

sind, wobei einerseits auf die von der Republik Österreich einge-

gangenen internationalen Verpflichtungen (z.B. Artikel 14 des

EFTA-Vertrages, GATT-Übereinkommen) und andererseits auf materielle

Gegenseitigkeit sowie das Bestbieterprinzip Bedacht zu nehmen ist.