3479/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Dr. Povysil, Mag. Haupt, Dr. Salzl, Dr.
Grollitsch, Dr. Pumberger und Kollegen betreffend EU - Ratspräsidentschaft
im Jahr 1998 (GZ: 90200/74 - 7/97v. 18.12. 1997 Anfragebeantwortung 3140
AB), Nr. 3553/J
Frage 1:
Wie und woraus gliedern sich die veranschlagten Kosten von 27,3 Mio
Schilling der EU - Präsidentschaft für das BMAGS?
Antwort:
Die veranschlagten Kosten setzen sich zusammen aus Kosten für:
• die Veranstaltung eines gemeinsamen, informellen Treffens der Arbeits -
Sozial - und FrauenministerInnen und einer Fachkoferenz der
GesundheitsministerInnen
• die Veranstaltung von Konferenzen zu den Themen "Behinderte“,
"Sozialmodell Europa - Sozialer Dialog“, Blut - und Blutsicherheit,
demographische Einflüsse auf die soziale Entwicklung und im Vorfeld der
Präsidentschaft die Konferenz des Ausschusses der Krankenhäuser in der EU
(HOPE)
• die Veranstaltung von Treffen diverser EU - Ausschüsse und - Komitees die
traditionellerweise im
Präsidentschaftsland stattfinden
• Studien und wissenschaftliche Arbeiten zu den Themen der österreichischen
Präsidentschaft
• Erstellung und Druck von Grundsatzpapieren und Informationsmaterialien
• Übersetzungen
• die Organisationsunterstützung des BMAGS
Die Kosten sind im Budgetvoranschlag des BMAGS für 1998 enthalten.
Frage 2:
Nach welchen Kriterien wurden die in Frage 1 benannten Kosten ermittelt?
Antwort:
Es wurden unverbindliche Kostenvoranschläge eingeholt (z.B. für Hotel - und
Konferenzfazilitäten für die Veranstaltungen) bzw. auf die Erfahrungswerte der
Fachsektionen (z.B. bei der Vergabe von wissenschaftlichen Arbeiten,
Erstellung von Informationsmaterialien und deren Übersetzung und Druck)
zurückgegriffen.
Frage 3:
Beinhalten die in Frage 1 angeführten Kosten
a) bereits die Vorlaufkosten der Vorbereitung zur EU - Präsidentschaft? Auf
welche Höhe beziffern sich diese?
b) bereits die Nachlaufkosten der EU - Präsidentschaft? Auf welche Höhe
beziffern sich diese?
c) Wenn, nein, aus welchen Mitteln werden diese Kosten bestritten?
Antwort zu 3 a):
Die Vorlaufkosten setzen sich zusammen aus:
• Kosten für die inhaltliche und thematische Abstimmung der
Präsidentschaftsthemen mit der
Europäischen Kommission und den
Mitgliedstaaten, insbesondere der Vor - und Nachpräsidentschaft und der
sozialpolitischen Troika:
Diese Kosten werden aus dem Ressortbudget getragen. Es handelt sich
dabei um Reise - und Aufenthaltskosten für mich und meine
MitarbeiterInnen bzw. um entsprechende Kosten für den Besuch von
ausländischen Delegationen und VertreterInnen der Europäischen
Kommission. Diese Kosten sind nicht im Präsidentschaftsbudget enthalten,
da bei diesen Treffen nicht nur Präsidentschaftsthemen, sondern auch
andere Bereiche erörtert werden, sodaß die Kosten nicht eindeutig dem
Präsidentschaftsbudget zuzuordnen sind. Sie sind derzeit noch nicht
quantifizierbar.
Kosten für ein Expertentreffen auf EU - Ebene zur Vorbereitung der
Fachkonferenz der GesundheitsministerInnen: Es wurden dafür rund
450.000,-- veranschlagt. Weiters wurde eine Studie (Auftragnehmer: Ludwig
Boltzmanninstitut für Medizin- und Gesundheitssoziologie) mit einem
Auftragsvolumen von S 1.205.000,-- in Auftrag gegeben. Diese Kosten
werden aus dem Ressortbudget getragen. Sie konnten bei der Erstellung
des Budgetvoranschlages für die Präsidentschaft 1998 nicht berücksichtigt
werden, da diese Vorarbeiten erst aufgrund der Abstimmungsgespräche
mit den Vor - und Nachpräsidentschaften und mit der Europäischen
Kommission notwendig wurden.
Kosten für Veranstaltungen im Vorfeld der Präsidentschaft:
Die Kosten für die HOPE - Konferenz (siehe Beantwortung zu Frage 8) in der
Höhe von rund S 340.000,— sind im Präsidentschaftsbudget enthalten. Die
Kosten für das Treffen der Generaldirektoren für Arbeitsbeziehungen vom
14.- 15. Mai 1998 in der Höhe von rund S 220.000.-- werden aus dem
Ressortbudget getragen, da die Durchführung des Treffens in Österreich
erst nachträglich im Einvernehmen mit der Europäischen Kommission
beschlossen wurde.
Kosten für die derzeit laufenden Vorbereitungsarbeiten wie die Erstellung
von Studien, die Vorbereitung von Informationsmaterialien
u.ä., deren
Übersetzung und Drucklegung:
Diese Kosten sind in den in Frage 1 genannten Präsidentschaftsbudget
enthalten. Sie lassen sich nicht strikt als Vorlaufkosten definieren, da diese
Unterlagen und Materialien auch während der Präsidentschaft
Verwendung finden.
Antwort zu 3 b):
Die Nachlaufkosten beinhalten wiederum die Abstimmung mit den
Nachpräsidentschaften und mit der sozialpolitischen Troika. Diese Kosten
werden aus dem Ressortbudget getragen. Es handelt sich dabei um Reise -
und Aufenthaltskosten für die Mitarbeiterinnen des Hauses bzw. um Kosten
beim Besuch von ausländischen Delegationen und VertreterInnen der
Europäischen Kommission. Wie bei den Vorlaufkosten sind diese Kosten nicht
im Präsidentschaftsbudget enthalten, da bei diesen Treffen nicht nur
Präsidentschaftsthemen, sondern auch andere Bereiche erörtert werden,
sodaß die Kosten nicht eindeutig dem Präsidentschaftsbudget zuzuordnen
sind. Sie sind derzeit nicht quantifizierbar.
Antwort zu 3 c):
Siehe Antwort auf die Fragen 3a) und 3b)
Frage 4:
Welche Auftragsvergaben wurden von diesen Kosten bereits getätigt? Wie
erfolgt die Auftragsvergabe und wie wird diese geprüft?
Antwort:
Es wurden bereits folgende Auftragsvergaben getätigt:
• Publikation „Der österreichische Arbeitsmarkt. Fakten, Analysen,
Perspektiven“,
• Publikation "Chancengleichheit und Beschäftigung in der Europäischen
Union“,
• Studie "Auswirkungen der EU - Osterweiterung auf den österreichischen
Arbeitsmarkt“,
• Studie "Europäisches Sozialmodell - Sozialer Dialog“,
• Studie „Qualität im Gesundheitswesen“,
• Werkvertrag „Unterstützung des BMAGS bei der Organisation der
österreichischen Präsidentschaft“.
Die Vergabe erfolgt gem,. Bundesvergabegesetz i.d.F. BGBl. 56/97, FOG i.d.F.
BGBl. 101/93, Ö - Norm A 2050/1993 und Richtlinie 92/50/EWG des Rates über
die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher
Dienstleistungsaufträge. Im Sinne der Haushaltsvorschriften des Bundes
werden dabei die Grundprinzipien der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und
Zweckmäßigkeit beachtet. Die Prüfung erfolgt gem. den
Haushaltsvorschriften des Bundes durch die ressortinternen Organe bzw. bei
Überschreiten des Schwellenwertes durch das Bundesministerium für Finanzen.
Frage 5:
Welche sind die österreichrelevanten Schwerpunkte in dem „Gesamtkonzept
für die organisatorische und inhaltliche Durchführung der österreichischen
Ratspräsidentschaft“, welches seit Beginn 1997 im BMAGS vorliegt?
Antwort:
Mit Stand 2. März 1998 enthält das Konzept des BMAGS folgende
Schwerpunkte:
• Beschäftigung
• Geeignete Rahmenbedingung und Beschäftigung für Frauen schaffen
• eine offensive Beschäftigungspolitik (Reform der Strukturfonds)
• Soziale Dimension der Erweiterung der EU
• Eine Gesellschaft für alle Generationen - Beschäftigung, Gesundheit,
Pensionen und Solidarität im Lichte des
demographischen Wandels
• Die soziale Dimension in Europa stärken, den sozialen Dialog fördern
• Arbeitnehmerschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
• Integration behinderter Menschen
• Qualität im Gesundheitswesen - Möglichkeiten und Grenzen einer
Zusammenarbeit auf EU - Ebene
• Qualitätsmanagement für das Sammeln von Blut und die Verteilung von
Blutkomponenten in der EU: Ein Weg in die Zukunft
• Weiterentwicklung europäischer Standards in den Bereichen
Beschäftigung, Arbeit, Soziales und Gesundheit.
Frage 6:
Wie sehen die Österreich Ansätze und Maßnahmen zu
a) Kampf gegen die Arbeitslosigkeit
b) Chancengleichheit von Frauen
c) Förderung des sozialen Dialogs
d) Integration von Behinderten
c) dem Bereich Gesundheit
im Detail aus?
Antwort:
a) Die österreichischen Maßnahmen und Ansätze zur Bekämpfung der
Arbeitslosigkeit werden gebündelt im neuen Nationalen Aktionsplan für
Beschäftigung (NAP) vorgestellt werden.
Der Entwurf für den Aktionsplan, mit dessen Erstellung ich sowie der
Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten beauftragt wurden, ist
durch die beiden Ressorts fertiggestellt, und wird gegenwärtig mit den
anderen Ministerien und den Sozialpartnern diskutiert. Auf Expertenebene
soll die Abstimmung Mitte März abgeschlossen sein. Es ist geplant, den
österreichischen Aktionsplan zeitgerecht zu finalisieren.
Eine detaillierte und umfassende Darstellung
wird Ihnen also in Kürze
vorliegen.
Der österreichische Aktionsplan wird das breite Verständnis von
Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, das in Österreich vorherrscht,
widerspiegeln. Daher sind die 19 Leitlinien zu den 4 Säulen "Verbesserung
der Beschäftigungsfähigkeit". "Entwicklung des Unternehmergeistes“,
"Förderung der Anpassungsfähigkeit von Arbeitgeberinnen und
ArbeitnehmerInnen“ und "Chancengleichheit“ nur als notwendiger
Ausgangspunkt zu sehen. Weitere inhaltliche Eckpunkte sind das
österreichische Positionspapier zum Beschäftigungsgipfel und die Studien
des Beirates für Wirtschafts - und Sozialfragen zu den Themen
"Wirtschaftsstandort Österreich“ und „Beschäftigungspolitik“.
Beschäftigungspolitik muß also als horizontaler Politikbereich verstanden
werden, um bestmöglich erfolgreich sein zu können. Zur Bekämpfung der
Arbeitslosigkeit und für die Erhöhung der Beschäftigung ist eine
Kombination aus Struktur - und Wachstumspolitik unerläßlich.
Aus diesem Grund werden in einem eigenen Abschnitt des NAF überdies
Maßnahmen in jenen Politikbereichen darlegt werden, die nicht in die
Struktur der 4 Säulen passen, die aber ebenso von großer Bedeutung für
die Beschäftigung sind. Dabei handelt es sich voraussichtlich um die
Bereiche:
• Technologieoffensive - Forschung und Entwicklung,
• Exportoffensive,
• Ausbau der Infrastruktur,
• Forcierung von Betriebsansiedlungen,
• Effiziente Nutzung von Mitteln der EU - Fonds,
• Reduzierung der Schattenwirtschaft.
b) Die österreichischen Ansätze und Maßnahmen zur Verbesserung der
Chancengleichheit von Frauen finden sich unter anderem im oben
erwähnten Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung (NAF) wieder.
Chancengleichheitspolitik für Frauen ist
in der Darstellungsweise des NAR
unter die Säule IV "Chancengleichheit“ eingereiht, ist
aber selbstverständlich auch in den anderen Säulen berücksichtigt. Hierbei sind
insbesondere die Leitlinien 16, 17 und 18 von Bedeutung.
Leitlinie 16 wird konkrete Maßnahmen zur Verringerung des Gefälles in der
Arbeitslosigkeit zwischen Frauen und Männern, zur Erhöhung der
Erwerbstätigkeit von Frauen und zur Reduktion der Arbeitsmarktsegegation
enthalten. Leitlinie 17 wird sich der Verbesserung der Versorgung mit
Kinderbetreuungsplätzen widmen. Leitlinie 18 wird Maßnahmen zur
Erleichterung der Rückkehr in das Arbeitsleben nach einer
betreuungsbedingten Erwerbsunterbrechung enthalten.
In den aktuellen Arbeitsmarktpolitischen Zielvorgaben der Bundesministerin
für Arbeit, Gesundheit und Soziales gemäß Arbeitsmarktservicegesetz habe
ich Frauen mit besonderen Beschäftigungsproblemen zu einer Zielgruppe
für den Maßnahmeneinsatz des Arbeitsmarktservice bestimmt. Das
Arbeitsmarktservice kommt dem unter anderem insoferne nach, als bei den
Schwerpunktsetzungen, etwa in den Arbeitsmarktpolitischen Zielen 1998
des Arbeitsmarktservices viele Indikatoren und Beobachtungsgrößen nach
Männer und Frauen getrennt erfaßt werden bzw. frauenspezifische
Zielsetzungen enthalten sind. Ebenso werden auch in der Förderstatistik
Männer und Frauen getrennt erfaßt.
Das Thema "Chancengleichheit von Frauen und Männern in der
Europäischen Union“ soll sich als roter Faden durch die 2. Hälfte 1998
ziehen. Ausgangspunkt für diese Auseinandersetzung ist das Informelle
Ministertreffen von 8 - 10. Juli in Innsbruck, das vom Bundesministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales gemeinsam mit dem Bundesministerium für
Frauenangelegenheiten zu diesem Thema veranstaltet wird. Bei diesem
Treffen sollen die wichtigsten Ergebnisse der Studie "Chancengleichheit
und Beschäftigung in der Europäischen Union“ (siehe Frage 18)
eingebracht werden. Einen zentralen Punkt der Diskussion werden
voraussichtlich die Adaptierung der „Leitlinien der Beschäftigungspolitik“
(insbesondere jene der 4. Säule)
darstellen. Die Vorsitzenden des
Informellen Treffens werden auch Schlußfolgerungen aus dieser Diskussion
ziehen. Am Ende der österreichischen Präsidentschaft, im Zuge der
Evaluierung der Nationalen Aktionspläne beim Europäischen Rat in Wien,
wird Österreich besonderes Augenmerk auf die Leitlinien 16 bis 18 legen.
c) Die österreichische Präsidentschaft möchte in Fortsetzung der
niederländischen Diskussion im Jänner des Vorjahres die Bedeutung und
die Weiterentwicklung des europäischen Sozialmodelis aufgreifen. Das
europäische Sozialmodell ist ein Produktivfaktor, der einen wesentlichen
Beitrag zu wirtschaftlicher Stabilität und Wachstum in Europa leistet. Eine
zentrale Rolle in der Ausgestaltung und der Weiterentwicklung kommt
dabei den Sozialpartnern zu. Deshalb soll eine österreichische Konferenz
die künftige Ausgestaltung des "europäischen Sozialmodells" und den
Beitrag der Sozialpartner behandeln, wobei auch die neuen
Herausforderungen, wie Globalisierung der Wirtschaft, Erweiterung der
Union berücksichtigt werden.
d) Um die Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt und die
Gesellschaft zu verbessern und die Ausgrenzung auf allen Ebenen zu
beseitigen, soll sich eine Expertenkonferenz mit der Integration
behinderter Menschen befassen. Schwerpunkte werden die Bereiche
Pflegevorsorge, berufliche Integration und neue Technologien für
behinderte Menschen sein. In Arbeitskreisen werden die Themen
professionelle und private Pflege Personen, Arbeitsassistenz, Qualifizierung,
Bedürfnisse der Anwender von neuen Informationstechnologien und
Telearbeit behandelt werden.
e) Die Qualität im Gesundheitswesen - Möglichkeiten und Grenzen einer
Zusammenarbeit auf EU - Ebene - zur Erreichung eines hohen Gesundheits -
schutzniveaus soll Thema einer Fachkonferenz der Gesundheitsminister sein.
Die Vorbereitung dieser Fachkonferenz erfolgt
bei einem Treffen im Mai
1998 durch Gesundheitsexperten der Mitgliedstaaten, um die jeweils
nationalen Positionen dokumentieren zu können. Der österreichische Vorsitz
möchte mit dieser Diskussion Anregungen für die nationalen
Gesundheitssysteme geben und die Kooperation der Mitgliedstaaten
fördern.
Österreich setzt sich bereits seit seinem Beitritt für besondere Maßnahmen
im Zusammenhang mit der Blutsicherheit ein. Diese Bemühungen sollen
daher auch mit einer Konferenz ,,Qualitätsmanagement für das Sammeln
von Blut und die Verteilung von Blutkomponenten in der EU: ein Weg in
die Zukunft" fortgeführt werden. Der Vorsitz wird auf eine Einigung über
eine gemeinschaftliche Strategie hinwirken und sich um die Annahme von
entsprechenden Empfehlungen des Rates bemühen.
Frage 7:
Wie sehen die Österreich Ansätze und Maßnahmen zu EU - Ansätzen wie:
a) Krebsbekämpfung
b) Gesundheitsförderung, Aufklärung, - Erziehung und - Ausbildung
c) Aids und welcher bestimmten anderen übertragbaren Krankheiten
d) Verbesserung der Gesundheit der Österreicher
Suchtprävention
f) Herz - Kreislaufkrankheiten, Unfälle, Selbstmorde
g) Gesundheitsförderung und Lebensweise
h) Gesundheitsschutz auf Baustellen, Bergwerken und Steinbrüchen, am
Arbeitsplatz bei Transporttätigkeiten und Transportmitteln,
Jugendarbeitsschutz
i) Berufskrankheiten
1) Ältere Menschen
k) Errichtung einer österreichische Agentur für Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
1) Impfvorkehrungen für Kinder, Jugendliche und ältere Menschen im Detail
aus?
Aniwort:
a) Der Aktionsplan zur Krebsbekämpfung innerhalb des Aktionsrahmens im
Bereich der öffentlichen Gesundheit (Beschluß Nr.646/996/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. März 1996) läuft von 1996
bis 2000. Ziele des Aktionsplans sind Datenerhebung und Forschung,
Aufklärung und Gesundheitserziehung, Früherkennung und
Vorsorgeuntersuchungen, Ausbildung und Qualitätskontrolle sowie
Qualitätssicherung. Österreichische Interessen werden durch den Vertreter
des BMAGS im Ausschuß, der zur Unterstützung der Kommission eingerichtet
wurde, wahrgenommen. Spezifischer Handlungsbedarf während der
Präsidentschaft ist nicht gegeben.
b) Das Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Gesundheitsförderung, -
Aufklärung, - Erziehung und - Ausbildung innerhalb des Aktionsrahmens im
Bereich der öffentlichen Gesundheit (Beschluß Nr.645/96/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. März 1996) läuft von 1996
bis 2000. Ziele des Programms sind Strategien und Strukturen der
Gesundheitsförderung, spezifische Maßnahmen zur Prävention und zur
Gesundheitsförderung, Gesundheitsaufklärung, Gesundheitserziehung,
Berufsbildung im Bereich der öffentlichen Gesundheit und der
Gesundheitsförderung. Österreichische Interessen werden durch die
Vertreter des BMAGS und des Ludwig Bolztmanninstitutes für Medizin - und
Gesundheitssoziologie im Ausschuß, der zur Unterstützung der Kommission
eingerichtet wurde, wahrgenommen. Im September 1998 wird ein Treffen
des ,,Networks der Healih Promoting Agencies“ stattfinden, an dem auch
österreichische VertreterInnen teilnehmen werden. Spezifischer
Handlungsbedarf während der
Präsidentschaft ist nicht gegeben.
c) Das Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Prävention von Aids und
bestimmten anderen übertragbaren Krankheiten innerhalb des
Aktionsrahmens im Bereich der öffentlichen Gesundheit (Beschluß Nr.
647/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. März
1 1996) läuft von 1996 bis 2000. Ziele des Programms sind die Überwachung
und Kontrolle der übertragbaren Krankheiten, Bekämpfung der
Übertragung, Information, Erziehung und Ausbildung, Betreuung von HIV -
Infizierten/Aidskranken und die Bekämpfung der Diskriminierung.
Österreichische Interessen werden durch den Vertreter des BMAGS im
Ausschuß, der zur Unterstützung der Kommission eingerichtet wurde,
wahrgenommen. Spezifischer Handlungsbedart während der
Präsidentschaft ist nicht gegeben.
d) Das Aktionsprogramm der Gemeinschaft für die Gesundheitsüberwachung
wurde am 30. Juni 1997 beschlossen (Beschluß Nr.1400/997/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates). Österreich ist im Ausschuß, der die
Kommission unterstützt, vertreten. Ziel des Programms ist die
Systematisierung von Daten und Berichten aus den Mitgliedstaaten, um sie
vergleichbar zumachen und den Erfahrungsaustausch auf EU - Ebene und
den Know - How - Gewinn auf nationaler Ebene zu fördern. Das Programm ist
erst angelaufen, es liegen noch keine Ergebnisse vor. Spezifischer
Handlungsbedarf während der Präsidentschaft ist nicht gegeben.
e) Das Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Suchtprävention (Beschluß Nr.
102/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dez. 1996)
läuft von 1996 bis 2000. Österreichische Interessen werden durch den
Vertreter des BMAGS und durch den Drogenkoordinator der Stadt Wien als
Delegierter der Bundesländer im Ausschuß, der zur Unterstützung der
Kommission eingerichtet wurde, wahrgenommen. Als Schwerpunkte des
Programms werden jährlich Europäische Suchtpräventionswochen
abgehalten. Für 998 ist die Abhaltung
dieser Suchtpräventionswoche vom
16. bis 22. November vorgesehen, die durch eine internationale Konferenz
in Wien (Kofinanzierung durch das BMAGS) eröffnet werden soll.
Weiters ist das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit
Fragestellungen der Drogenprodukte befaßt, die in der
Ratsarbeitsgruppe Wirtschaftsfragen - Zollunion (Federführung
Bundesministerium für Finanzen) behandelt werden (Vorschlag für eine
Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr.3677/90
über Maßnahmen gegen die Abzweigung bestimmter Stoffe zur
unerlaubten Herstellung von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen
sowie der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und
des Rates zur Änderung der Richtlinie 92109/EWG des Rates über die
Herstellung und das Inverkehrbringen bestimmter Stoffe, die zur
unerlaubten Herstellung von Suchtstoffen und Psychotropen Stoffen
verwendet werden). Beide Vorschläge sind eine Reaktion auf die
Bemühungen auf internationaler Ebene und auf Gemeinschaftsebene
(Europäischer Rat von Dublin), Initiativen gegen die Verbreitung
synthetischer Drogen zu setzen. Mit den Änderungsvorschlägen soll ein
System der freiwilligen Überwachung von Stoffen, die nicht von der
Verordnung bzw. Richtlinie erfaßt sind, eingerichtet werden.
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, daß die Suchtprävention auf EU -
Ebene als Querschnittmaterie behandelt wird. Der Themenbereich
"Drogen“ wird im gesamtösterreichischen Präsidentschaftsprogramm des
BKA und BMaA im Kapitel "Justiz und Inneres“ behandelt.
f) Auf Herz - Kreislauferkrankungen wird im Aktionsprogramm der Gemeinschaft
zur Gesundheitsförderung, - Aufklärung, - Erziehung und - Ausbildung
innerhalb des Aktionsrahmens im Bereich der öffentlichen Gesundheit
(siehe b)) Bezug genommen. Ferner sind derzeit folgende Programm in
Diskussion:
• Vorschlag für ein Aktionsprogramm betreffend umweltbedingte
Erkrankungen
• Vorschlag für ein Aktionsprogramm betreffend seltene Erkrankungen
• Vorschlag für ein Aktionsprogramm betreffend Haushalts - und
Freizeitunfälle
Die Diskussion auf Ratsebene ist noch nicht abgeschlossen und Österreich
wird während seiner Präsidentschaft die Verhandlungen fortführen.
g) Gesundheitsförderung und Lebensweise ist im Aktionsprogramm der
Gemeinschaft zur Gesundheitsförderung, - Aufklärung, - Erziehung und -
Ausbildung innerhalb des Aktionsrahmens im Bereich der öffentlichen
Gesundheit (siehe b, enthalten.
h) Das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Zentral -
Arbeitsinspektorat, ist zuständig für den Arbeitnehmerschutz auf Baustellen
und bei Transporttätigkeiten mit Ausnahme des in den Wirkungskreis der
Verkehrs - Arbeitsinspektion fallenden Eisenbahn - und Luftverkehrs und der
Schiffahrt. Im Bereich Arbeitnehmerschutz auf Baustellen wird von der
Europäischen Kommission derzeit ein Richtlinienvorschlag über
hochgelegene Arbeitsplätze (Gerüste) ausgearbeitet, der eventuell noch
im ersten Halbjahr 1998 auf Ratsebene behandelt wird. Dieser
Richtlinienvorschlag wird Mindestanforderungen an Gerüste und Leitern
sowie Mindestvorschriften über deren Benutzung beinhalten.
Im Bereich Arbeitnehmerschutz bei Transporttätigkeiten hat die
Europäische Kommission dem Rat bereits vor einigen Jahren einen
Richtlinienvorschlag vorgelegt, der detaillierte Mindestvorschriften über
Arbeitsstätten im Zusammenhang mit Transportarbeiten beinhaltet. Dieser
Richtlinienvorschlag ist bereits zum Teil inhaltlich überholt, auf Ratsebene
besteht auch kein Interesse an seiner Verabschiedung. Die meisten der im
Gemeinschaftsrecht bestehenden Rechtsvorschriften im Bereich
Arbeitnehmerschutz gelten auch für Transporttätigkeiten.
Hinsichtlich des Jugendarbeitsschutzes ist
darauf hinzuweisen, daß die
Richtlinie über den Jugendarbeitsschutz durch die Novellen zum KJBG BGBl.
Nr.79/97 und 126/97 umgesetzt wurde.
i) Generell ist für Berufskrankheiten in der EU eine nichtverbindliche
Empfehlung in Kraft. Handlungsbedarf während der österreichischen
Ratspräsidentschaft ist nicht gegeben.
j) Im Rahmen des österreichischen EU - Vorsitzes plane ich eine Konferenz "Eine
Gesellschaft für alle Generationen“, die sich mit den Auswirkungen des
demographischen Wandels auf den Arbeitsmarkt und das wirtschaftliche
Wachstum, auf die Gesundheitssysteme und die sozialen Dienstleistungen,
aber auch auf die Systeme der sozialen Sicherheit befaßt.
k) Die Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wurde
bereits 1994 mit Verordnung (EWG) Nr.2062/94 des Rates vom 18. Juli 1994
eingerichtet und hat Ende 1996 ihre Arbeit in Bilbao aufgenommen.
Österreichische Regierungsvertreter und Sozialpartner sind Mitglieder im
Verwaltungsrat der Agentur. Wesentlicher Zweck der Agentur ist der
Informationsaustausch zu Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes.
VertreterInnen aus Österreich sind in die Arbeiten der Agentur eng
eingebunden. Während der österreichischen Präsidentschaft wird in Bilbao
ein Seminar zur "Informationsgesellschaft“ stattfinden.
1) Die Förderung der Zusammenarbeit und des Informationsaustausches
zwischen den Mitgliedstaaten in bezug auf ihre Impfstrategien und -
Programme sowie die Einzelheiten ihrer Durchführung und ihrer Ergebnisse
in der Gesamtbevölkerung, insbesondere bei Kindern, gefährdeten
Gruppen und Personen in Risikoumfeldern, Förderung des Erfahrungs - und
Informationsaustausches in bezug auf die Festlegung des
Impfschutzumfanges, die Impfvorschriften sowie die Förderung von
Maßnahmen und Initiativen zur Erreichung
einer möglichst hohen
Durchimpfungsrate sind im Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur
Prävention von Aids und bestimmten anderen übertragbaren Krankheiten
enthalten (siehe c). Außerdem wird auf das mit den Ländern und den
Sozialversicherungsträgern akkordierte nationale mpfprogra mm
Österreichs verwiesen.
Frage 8:
Welche verschiedenen Veranstaltungen mit welchen Schwerpunkten und
Akzenten werden im Bereich Gesundheit stattfinden?
Antwort:
Im Bereich Gesundheit werden folgende Veranstaltungen in Österreich
stattfinden:
Fachkonferenz der GesundheitsministerInnen ,,Qualitätssicherung im
Gesundheitsweisen: Möglichkeiten und Grenzen einer Zusammenarbeit auf
EU - Ebene zur Erreichung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus in den
Mitgliedstaaten“, 23. - 24. Juli 1998 (siehe auch Beantwortung der Frage 6e)
Konferenz ,,Qualitätsmanagement für das Sammeln von Blut und die
Verteilung von Blutkomponenten in der EU: ein Weg in die Zukunft“, 13. - 15.
Juli 1998 (siehe auch Beantwortung der Frage 6e)
Im Vorfeld der Präsidentschaft wird vom 28. - 30. Juni1998 die
Vollversammlung des Ausschusses der Krankenhäuser der EU (HOPE -
Konferenz“) stattfinden. Die Arbeit von HOPE hat zum Ziel, eine
sachverständige Beratungseinrichtung und Gesprächsplattform gegenüber
den Institutionen der EU in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der
Krankenhaus - und der Gesundheitsversorgung zu sein. Der Ausschuß
sammelt und verbreitet Informationen über die Gesundheitssysteme der
Mitgliedsstaaten, erarbeitet Empfehlungen, kooperiert mit anderen
internationalen Gesundheitsorganisationen, organisiert u.a. ein
internationales Austauschprogramm für im
Gesundheitswesen beschäftigte
Personen, veranstaltet Fach kongresse und gibt einschlägige Publikationen
heraus.
Ferner werden folgende, in regelmäßigen Abständen zusammentretende
EU - Ausschüsse und -Komitees in Österreich, die traditionellerweise einmal im
Präsidentschaftsland stattfinden, abgehalten:
Ausschuß Chief Medical Officers, 21. - 11.Sept.1998
Human- und Tierarzneimittel - Ausschuß, 1. - 2.Okt.1998
EMACOLEX (European Medicines Agencies Cooperation on Legal and
Legislative Issues), 8. - 9. Oktober 1998
High Level Committee on Health, 22 - 23. Oktober 1998
Frage 9:
Werden zu diesen Veranstaltungen noch andere Mittel als die vorgesehenen
27,3 Mio Schilling herangezogen? Wenn ja, in welcher Höhe und von welchen
Stellen?
Antwort:
Wie in Frage 3 bereits ausgeführt, werden zur Vorbereitung der Fachkonferenz
der GesundheitsministerInnen auch Mittel aus dem Ressortbudget
herangezogen.
Frage 10:
Welche sind die derzeitigen Inhalte des Tagungsprogrammes des BMAGS?
Antwort:
Neben den bereits angeführten Tagungen im Gesundheitsbereich werden
Für den Zeitraum der Präsidentschaft vom BMAGS folgende Tagungen
geplant:
• Informelles Treffen der Arbeits -, Sozial und FrauenministerInnen
„Chancengleichheit und Beschäftigung“, 8 - 10. Juli 1998. Details sind der
Antwort auf Frage 6b) zu entnehmen.
• Konferenz "Behinderte Menschen", 23. - 25. September 998. Details sind
der Antwort auf Frage 6 d) zu entnehmen.
• Europäisches Symposium "A Society for all Ages“, 2. - 13. Oktober 1998.
Details sind der Antwort auf Frage 7 j) zu entnehmen.
• Konferenz "Europäisches Sozialmodell - SozialerDialog“, 9 - 10. November
1998. Detaus sind der Antwort auf Frage 6 c) zu entnehmen.
• Ausschuß für Beschäftigung und Arbeitsmarkt „Lohnpolitik in der WWU“ und
"Beschäftigungspolitik als horizontaler Politikbereich“, 10. - 11. September
1998
• Ferner werden folgende, in regelmäßigen Abständen zusammentretende
EU - Ausschüsse und -Komitees in Österreich, die traditionellerweise einmal im
Präsidentschaftsland stattfinden, abgehalten:
MISEP - Treffen, 8. - 9. Oktober 1998: MISEP ist das EU - Informationssystem für
Beschäftigungspolitiken in den Mitgliedstaaten.
MISSOC - Tagung, 15. - 17. Oktober 1998: MISSOC ist das EU -
Informationssystem für die Entwicklung der Systeme der sozialen Sicherheit
in den Mitgliedstaaten.
Ausschuß hoher Arbeitsaufsichtsbeamter, 11. - 13. November 1998
Frage 11:
Welche Inhalte der Agenda 2000 sehen Sie für das BMAGS als relevant an?
Antwort:
Als relevant für mein Ressort betrachte ich insbesondere:
• die institutionelle Reform der Europäischen Union
• die Diskussion des künftigen Finanzrahmens der Union
• die Reform der Strukturfonds
• Die Länder - Avis zu den Beitrittsanträgen, soweit sie die Agenden meines
Hauses Sozialpolitik und Sozialer Schutz, Beschäftigungs -. und
Arbeitsmarktpolitik, Behindertenpolitik,
Arbeitsrecht, Arbeitnehmerschutz
und Gesundheit betreffen, insbesondere der Stand der Umsetzung des
acquis communitaire und die Einrichtung wirksamer Kontrollstrukturen.
Frage 12:
Welche Mittel stehen dem BMAGS für die Periode der EU - Ratspräsidentschaft
zusätzlich zur Verfügung? Aus welchen Bereichen, auch EU, stammen diese?
Antwort:
Außer den Mitteln aus dem Zentralbudget des BKA und des BMaA für die
österreichische Präsidentschaft stehen keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung.
Eine Entlastung des Präsidentschaftsbudgets wird allerdings durch eine
Kofinanzierung der Länder für das informelle Ministertreffen und die
Ministerfachkonferenz sowie durch eine Kofinanzierung von seiten der
Kommission erwartet. Die diesbezüglichen Verhandlungen laufen.
Frage 13:
Welche Mehrkosten und in welchen Bereichen erwachsen dem BMAGS in der
Periode der EU - Ratspräsidentschaft?
Antwort:
Auf die Beantwortungen der Fragen 1 und 3 wird verwiesen.
Frage 14:
Welchen Anteil soll das BMAGS aus dem geplanten Zentralbudget des BMfAA
(Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten) erhalten?
Antwort:
Aus dem Zentralbudget werden voraussichtlich folgende Kosten
übernommen:
• Kosten für Konferenz - und Presseräumlichkeiten und deren Ausstattung,
sofern die Veranstaltungen in den Redoutensälen durchgeführt werden (im
Bereich des BMAGS: Konferenz "Sozialmodell Europa - Sozialer Dialog“,
Ausschuß Hoher Arbeitsa ufsichtsbeamter)
• Dolmetschkosten, Kosten für die KFZ - Flotte, Kosten für
Sicherheitseinrichtungen, Geschenke für die Teilnehmer für das informelle
Ministertreffen und die Ministerfachkonferenz
• Schreibmaterial mit dem Präsidentschaftslogo.
Das Zentralbudget deckt idealtypischerweise zentrale Ausgaben der
österreichischen Präsidentschaft ab. Ein Anteil, der auf das BMAGS entfällt, ist
dabei nicht vorgesehen. Das Zentralbudget fällt in die Verantwortung des
BMaA. Diesbezügliche Fragen wären daher an das BMaA zu richten.
Frage 15:
Welche Sachaufwendungen hat das BMAGS durch die Vorbereitung,
Abwicklung und den Nachlauf der EU - Ratspräsidentschaft?
Antwort:
Auf die Antworten zu Frage 1 und Frage 3 wird verwiesen.
Weiters wird mitgeteilt, daß gemäß der Richtlinie des Finanzministeriums
eigene Sonderposten für die Österreichische Präsidentschaft geschaffen
wurden.
Frage 16:
Welche zeitlich begrenzte Verstärkung der personellen Ressourcen hat das
BMAGS durch die Vorbereitung, Abwicklung und den Nachlauf der EU -
Ratspräsidentschaft? Welche Kosten wurden hierfür vorgesehen? Aus
welchen Mitteln werden diese beglichen?
Antwort:
Eine Aufstockung der Planstellen und der Budgetmittel für den
Personalaufwand im Bereich des BMAGS zwecks Einsatzes zusätzlicher
Bediensteter im Zusammenhang mii der österreichischen EU -
Ratspräsidentschaft ist nicht erfolgt und nicht vorgesehen.
Frage 17:
Welche Bereiche des BMAGS werden im Zeitraum der EU - Präsidentschaft
auch von anderen Ministerien mitgetragen?
Antwort:
Eine Kooperation zur Vorbereitung und Durchführung der österreichischen
Präsidentschaft mit anderen Ressorts erfolgt in folgenden Bereichen:
Informeller Bereich der Präsidentschaft:
• Bundeskanzleramt und Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten:
Organisatorische Vorbereitung des informellen Ministertreffens und der
Ministerfachkonferenz, Nutzung der Redoutensäle
• Bundesministerium für Frauenangelegenheiten: gemeinsame Durchführung
des informellen Ministertreffens "Beschäftigung und Chancengleichheit“
• Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und
Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr: Publikation "Bildung und
Berufsbildung in Österreich“
• Bundesministerium für Inneres: Die Studie ,,Auswirkungen der Osterweiterung
auf den Arbeitsmarkt“ wird in Kooperation mit einer Osterweiterungs - Studie
des Bundesministeriums für Inneres erstellt.
Formeller Bereich:
• Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten: Erstellung der
Nationalen Aktionspläne gemäß den vom Rat beschlossenen
beschäftigungspolitischen Leitlinien;
weiters Angelegenheiten des Ressorts, soweit sie am Rat Binnenmarkt
behandelt werden; das sind Vorhaben in der
Ratsgruppe Wirtschaftsfragen
- In vitro Diagnostik (Federführung BMAGS), Vorhaben in der Ratsgruppe
Wirtschaftsfragen - Medizinprodukte (Federführung BMAGS), Vorhaben in der
Ratsgruppe Wirtschaftsfragen - Arzneimittel (Federführung BMAGS), sowie
Vorhaben in der Ratsarbeitsgruppe Wirtschaftsfragen
(Befähigungsnachweise) und der Ratsarbeitsgruppe Wirtschaftsfragen
(Diplome) (Federführung BMwA)
• Bundesministerium für Justiz: Die Zusammenarbeit mit dem
Bundesministerium für Justiz erfolgt beim "Statut der Europäischen
Aktiengesellschaft“, soweit die Mitwirkung der Arbeitnehmer in der
Europäischen Aktiengesellschaft (Richtlinie über die Beteiligung der
Arbeitnehmer) betroffen ist; weiters im Bereich der Suchtprävention (siehe
auch Frage 7e)
• Bundesministerium für Finanzen: sofern in der Ratsarbeitsgruppe
Wirtschaftsfragen - Zollunion (Federführung Bundesministerium für Finanzen)
der Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung
(EWG) Nr.3677/90 über Maßnahmen gegen die Abzweigung bestimmter
Stoffe zur unerlaubten Herstellung von Suchtstoffen und Psychotropen
Substanzen sowie der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen -
Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 927109/EWG des
Rates über die Herstellung und das Inverkehrbringen bestimmter Stoffe, die
zur unerlaubten Herstellung von Suchtstoffen und Psychotropen Stoffen
verwendet werden, behandelt werden.
Frage 18:
Welche Publikationen sind seitens des BMAGS in diesem Zeitraum geplant?
b) Aus welchen Mitteln werden diese Kosten getragen? Wie hoch sind die
Kosten?
c) Ist an diesen geplanten Publikationen auch der Bundespressedienst
involviert? Wenn nein, nach welchen Kriterien erfolgte die Vergabe und wer
erhielt den Zuschlag?
Antwort:
Folgende Publikationen sind für die österreichische Präsidentschaft geplant:
• Publikation: Der Österreichische Arbeitsmarkt. Fakten, Analysen,
Perspektiven
Auftragnehmer: Institut für höhere Studien, Stumpergasse 56, 1060 Wien
Kosten: S 480.000,--; die Bedeckung erfolgt aus dem
Prösidentschaftsbudget
• Publikation "Bildung und Berufsbildung in Österreich“, gemeinsam mit dem
Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und dem
Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr
Auftragnehmer: die Auftragserteilung erfolgt durch das Bundesministerium
für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten.
Kosten: noch nicht bekannt; das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit
und Soziales wird sich voraussichtlich mit 40% der anfallenden Kosten
beteiligen; die Bedeckung erfolgt aus dem Ressortbudget.
• Publikation „Chancengleichheit und Beschäftigung in der Europäischen
Union“
Auftragnehmer: Jill Rubery, European Work and Employment Research
Centre, Manchester School of Management, M601 QD, U.K.
Kosten: S 900.000,--; die Bedeckung erfolgt aus dem
Prösidentschaftsbudget.
• Publikation „Die Auswirkungen der EU - Erweiterung auf den österreichischen
Arbeitsmarkt“
Auftragnehmer: Institut für Konfliktforschung, Lisztstraße 3, 1030 Wien
Kosten: 5 430.000,--; die Bedeckung erfolgt aus dem
Prösidentschaftsbudget.
• Publikation "Sozialer Dialog in Europa“
Auftragnehmer: Institut für Konfliktforschung, Lisztstraße 3, 1030 Wien, und
Bernard Casey (European Institute; London School of Economics, Houghton
Street, London WC2 2AE) und Michael Gold
(School of Management, Royal
Holloway College, University of London, Egham TW20 OEX)
Kosten: S 1,400.000,--; die Bedeckung erfolgt aus dem
Präsidentschaftsbudget.
• Broschüre "Das Gesundheitswesen in Österreich“ (Überarbeitung)
Auftragnehmer: Ausschreibung in Vorbereitung
Kosten: Voraussichtlich S 400.000,--; die Bedeckung erfolgt aus dem
Ressortbudget.
• Studie "Möglichkeiten und Grenzen einer Zusammenarbeit auf
Europäischen Ebene zur Erreichung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus
in den Mitgliedstaaten - Qualitätssicherung im Gesundheitswesen
Auftragnehmer: Ludwig Boltzmann Institut für Medizin - und
Gesundheitssoziologie
Kosten: S 1,205.000,--; die Bedeckung erfolgt aus dem Ressortbudget.
• Publikation: "Social Health Policy Report“
Auftragnehmer: Ausschreibung in Vorbereitung
Kosten: Voraussichtlich S 250.000,--; die Bedeckung erfolgt aus dem
Ressorfbudget.
• Broschüren "Pflegevorsorge in Österrreich“, "Behindertenkonzept der
österreichischen Bundesregierung‘, "Handynet - Folder", "Überblick über die
Behindertenhilfe in Österreich“
Auftragnehmer: Die Herstellung erfolgt hausintern.
• Publikation: "Soziale Struktur und Sozialpolitik in Österreich“ (Arbeitstitel)
Auftragnehmer: Die Herstellung erfolgt
hausintern.
Die Publikationen werden soweit wie möglich in der Hausdruckerei gedruckt.
Der Bundespressedienst ist insofern involviert, als die genannten Titel in ein
Gesamtverzeichnis aufgenommen werden und ein Teil der Publikationen
eventuell auch über den Bundespressedienst verteilt werden.
Die Kriterien der Vergabe wurden bereits In der Beantwortung von Frage 4
dargestellt.