3479/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Dr. Povysil, Mag. Haupt, Dr. Salzl, Dr.

Grollitsch, Dr. Pumberger und Kollegen betreffend EU - Ratspräsidentschaft

im Jahr 1998 (GZ: 90200/74 - 7/97v. 18.12. 1997 Anfragebeantwortung 3140

AB), Nr. 3553/J

Frage 1:

Wie und woraus gliedern sich die veranschlagten Kosten von 27,3 Mio

Schilling der EU - Präsidentschaft für das BMAGS?

Antwort:

Die veranschlagten Kosten setzen sich zusammen aus Kosten für:

• die Veranstaltung eines gemeinsamen, informellen Treffens der Arbeits -

Sozial - und FrauenministerInnen und einer Fachkoferenz der

GesundheitsministerInnen

• die Veranstaltung von Konferenzen zu den Themen "Behinderte“,

"Sozialmodell Europa - Sozialer Dialog“, Blut -  und Blutsicherheit,

demographische Einflüsse auf die soziale Entwicklung und im Vorfeld der

Präsidentschaft die Konferenz des Ausschusses der Krankenhäuser in der EU

(HOPE)

• die Veranstaltung von Treffen diverser EU - Ausschüsse und - Komitees die

traditionellerweise im Präsidentschaftsland stattfinden

• Studien und wissenschaftliche Arbeiten zu den Themen der österreichischen

Präsidentschaft

• Erstellung und Druck von Grundsatzpapieren und Informationsmaterialien

• Übersetzungen

• die Organisationsunterstützung des BMAGS

Die Kosten sind im Budgetvoranschlag des BMAGS für 1998 enthalten.

Frage 2:

Nach welchen Kriterien wurden die in Frage 1 benannten Kosten ermittelt?

Antwort:

Es wurden unverbindliche Kostenvoranschläge eingeholt (z.B. für Hotel - und

Konferenzfazilitäten für die Veranstaltungen) bzw. auf die Erfahrungswerte der

Fachsektionen (z.B. bei der Vergabe von wissenschaftlichen Arbeiten,

Erstellung von Informationsmaterialien und deren Übersetzung und Druck)

zurückgegriffen.

Frage 3:

Beinhalten die in Frage 1 angeführten Kosten

a) bereits die Vorlaufkosten der Vorbereitung zur EU - Präsidentschaft? Auf

welche Höhe beziffern sich diese?

b) bereits die Nachlaufkosten der EU - Präsidentschaft? Auf welche Höhe

beziffern sich diese?

c) Wenn, nein, aus welchen Mitteln werden diese Kosten bestritten?

Antwort zu 3 a):

Die Vorlaufkosten setzen sich zusammen aus:

• Kosten für die inhaltliche und thematische Abstimmung der

Präsidentschaftsthemen mit der Europäischen Kommission und den

Mitgliedstaaten, insbesondere der Vor - und Nachpräsidentschaft und der

sozialpolitischen Troika:

Diese Kosten werden aus dem Ressortbudget getragen. Es handelt sich

dabei um Reise - und Aufenthaltskosten für mich und meine

MitarbeiterInnen bzw. um entsprechende Kosten für den Besuch von

ausländischen Delegationen und VertreterInnen der Europäischen

Kommission. Diese Kosten sind nicht im Präsidentschaftsbudget enthalten,

da bei diesen Treffen nicht nur Präsidentschaftsthemen, sondern auch

andere Bereiche erörtert werden, sodaß die Kosten nicht eindeutig dem

Präsidentschaftsbudget zuzuordnen sind. Sie sind derzeit noch nicht

quantifizierbar.

Kosten für ein Expertentreffen auf EU - Ebene zur Vorbereitung der

Fachkonferenz der GesundheitsministerInnen: Es wurden dafür rund

450.000,-- veranschlagt. Weiters wurde eine Studie (Auftragnehmer: Ludwig

Boltzmanninstitut für Medizin- und Gesundheitssoziologie) mit einem

Auftragsvolumen von S 1.205.000,-- in Auftrag gegeben. Diese Kosten

werden aus dem Ressortbudget getragen. Sie konnten bei der Erstellung

des Budgetvoranschlages für die Präsidentschaft 1998 nicht berücksichtigt

werden, da diese Vorarbeiten erst aufgrund der Abstimmungsgespräche

mit den Vor -  und Nachpräsidentschaften und mit der Europäischen

Kommission notwendig wurden.

Kosten für Veranstaltungen im Vorfeld der Präsidentschaft:

Die Kosten für die HOPE - Konferenz (siehe Beantwortung zu Frage 8) in der

Höhe von rund S 340.000,— sind im Präsidentschaftsbudget enthalten. Die

Kosten für das Treffen der Generaldirektoren für Arbeitsbeziehungen vom

14.- 15. Mai 1998 in der Höhe von rund S 220.000.-- werden aus dem

Ressortbudget getragen, da die Durchführung des Treffens in Österreich

erst nachträglich im Einvernehmen mit der Europäischen Kommission

beschlossen wurde.

Kosten für die derzeit laufenden Vorbereitungsarbeiten wie die Erstellung

von Studien, die Vorbereitung von Informationsmaterialien u.ä., deren

Übersetzung und Drucklegung:

Diese Kosten sind in den in Frage 1 genannten Präsidentschaftsbudget

enthalten. Sie lassen sich nicht strikt als Vorlaufkosten definieren, da diese

Unterlagen und Materialien auch während der Präsidentschaft

Verwendung finden.

Antwort zu 3 b):

Die Nachlaufkosten beinhalten wiederum die Abstimmung mit den

Nachpräsidentschaften und mit der sozialpolitischen Troika. Diese Kosten

werden aus dem Ressortbudget getragen. Es handelt sich dabei um Reise -

und Aufenthaltskosten für die Mitarbeiterinnen des Hauses bzw. um Kosten

beim Besuch von ausländischen Delegationen und VertreterInnen der

Europäischen Kommission. Wie bei den Vorlaufkosten sind diese Kosten nicht

im Präsidentschaftsbudget enthalten, da bei diesen Treffen nicht nur

Präsidentschaftsthemen, sondern auch andere Bereiche erörtert werden,

sodaß die Kosten nicht eindeutig dem Präsidentschaftsbudget zuzuordnen

sind. Sie sind derzeit nicht quantifizierbar.

Antwort zu 3 c):

Siehe Antwort auf die Fragen 3a) und 3b)

Frage 4:

Welche Auftragsvergaben wurden von diesen Kosten bereits getätigt? Wie

erfolgt die Auftragsvergabe und wie wird diese geprüft?

Antwort:

Es wurden bereits folgende Auftragsvergaben getätigt:

• Publikation „Der österreichische Arbeitsmarkt. Fakten, Analysen,

Perspektiven“,

• Publikation "Chancengleichheit und Beschäftigung in der Europäischen

Union“,

• Studie "Auswirkungen der EU - Osterweiterung auf den österreichischen

Arbeitsmarkt“,

• Studie "Europäisches Sozialmodell - Sozialer Dialog“,

• Studie „Qualität im Gesundheitswesen“,

• Werkvertrag „Unterstützung des BMAGS bei der Organisation der

österreichischen Präsidentschaft“.

Die Vergabe erfolgt gem,. Bundesvergabegesetz i.d.F. BGBl. 56/97, FOG i.d.F.

BGBl. 101/93, Ö - Norm A 2050/1993 und Richtlinie 92/50/EWG des Rates über

die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher

Dienstleistungsaufträge. Im Sinne der Haushaltsvorschriften des Bundes

werden dabei die Grundprinzipien der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und

Zweckmäßigkeit beachtet. Die Prüfung erfolgt gem. den

Haushaltsvorschriften des Bundes durch die ressortinternen Organe bzw. bei

Überschreiten des Schwellenwertes durch das Bundesministerium für Finanzen.

Frage 5:

Welche sind die österreichrelevanten Schwerpunkte in dem „Gesamtkonzept

für die organisatorische und inhaltliche Durchführung der österreichischen

Ratspräsidentschaft“, welches seit Beginn 1997 im BMAGS vorliegt?

Antwort:

Mit Stand 2. März 1998 enthält das Konzept des BMAGS folgende

Schwerpunkte:

• Beschäftigung

• Geeignete Rahmenbedingung und Beschäftigung für Frauen schaffen

• eine offensive Beschäftigungspolitik (Reform der Strukturfonds)

• Soziale Dimension der Erweiterung der EU

• Eine Gesellschaft für alle Generationen - Beschäftigung, Gesundheit,

Pensionen und Solidarität im Lichte des demographischen Wandels

• Die soziale Dimension in Europa stärken, den sozialen Dialog fördern

• Arbeitnehmerschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

• Integration behinderter Menschen

• Qualität im Gesundheitswesen -  Möglichkeiten und Grenzen einer

Zusammenarbeit auf EU - Ebene

• Qualitätsmanagement für das Sammeln von Blut und die Verteilung von

Blutkomponenten in der EU: Ein Weg in die Zukunft

• Weiterentwicklung europäischer Standards in den Bereichen

Beschäftigung, Arbeit, Soziales und Gesundheit.

Frage 6:

Wie sehen die Österreich Ansätze und Maßnahmen zu

a) Kampf gegen die Arbeitslosigkeit

b) Chancengleichheit von Frauen

c) Förderung des sozialen Dialogs

d) Integration von Behinderten

c) dem Bereich Gesundheit

im Detail aus?

Antwort:

a) Die österreichischen Maßnahmen und Ansätze zur Bekämpfung der

Arbeitslosigkeit werden gebündelt im neuen Nationalen Aktionsplan für

Beschäftigung (NAP) vorgestellt werden.

Der Entwurf für den Aktionsplan, mit dessen Erstellung ich sowie der

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten beauftragt wurden, ist

durch die beiden Ressorts fertiggestellt, und wird gegenwärtig mit den

anderen Ministerien und den Sozialpartnern diskutiert. Auf Expertenebene

soll die Abstimmung Mitte März abgeschlossen sein. Es ist geplant, den

österreichischen Aktionsplan zeitgerecht zu finalisieren.

Eine detaillierte und umfassende Darstellung wird Ihnen also in Kürze

vorliegen.

Der österreichische Aktionsplan wird das breite Verständnis von

Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, das in Österreich vorherrscht,

widerspiegeln. Daher sind die 19 Leitlinien zu den 4 Säulen "Verbesserung

der Beschäftigungsfähigkeit". "Entwicklung des Unternehmergeistes“,

"Förderung der Anpassungsfähigkeit von Arbeitgeberinnen und

ArbeitnehmerInnen“ und "Chancengleichheit“ nur als notwendiger

Ausgangspunkt zu sehen. Weitere inhaltliche Eckpunkte sind das

österreichische Positionspapier zum Beschäftigungsgipfel und die Studien

des Beirates für Wirtschafts - und Sozialfragen zu den Themen

"Wirtschaftsstandort Österreich“ und „Beschäftigungspolitik“.

Beschäftigungspolitik muß also als horizontaler Politikbereich verstanden

werden, um bestmöglich erfolgreich sein zu können. Zur Bekämpfung der

Arbeitslosigkeit und für die Erhöhung der Beschäftigung ist eine

Kombination aus Struktur - und Wachstumspolitik unerläßlich.

Aus diesem Grund werden in einem eigenen Abschnitt des NAF überdies

Maßnahmen in jenen Politikbereichen darlegt werden, die nicht in die

Struktur der 4 Säulen passen, die aber ebenso von großer Bedeutung für

die Beschäftigung sind. Dabei handelt es sich voraussichtlich um die

Bereiche:

• Technologieoffensive - Forschung und Entwicklung,

• Exportoffensive,

• Ausbau der Infrastruktur,

• Forcierung von Betriebsansiedlungen,

• Effiziente Nutzung von Mitteln der EU - Fonds,

• Reduzierung der Schattenwirtschaft.

b) Die österreichischen Ansätze und Maßnahmen zur Verbesserung der

Chancengleichheit von Frauen finden sich unter anderem im oben

erwähnten Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung (NAF) wieder.

Chancengleichheitspolitik für Frauen ist in der Darstellungsweise des NAR

unter die Säule IV "Chancengleichheit“ eingereiht, ist

aber selbstverständlich auch in den anderen Säulen berücksichtigt. Hierbei sind

insbesondere die Leitlinien 16, 17 und 18 von Bedeutung.

Leitlinie 16 wird konkrete Maßnahmen zur Verringerung des Gefälles in der

Arbeitslosigkeit zwischen Frauen und Männern, zur Erhöhung der

Erwerbstätigkeit von Frauen und zur Reduktion der Arbeitsmarktsegegation

enthalten. Leitlinie 17 wird sich der Verbesserung der Versorgung mit

Kinderbetreuungsplätzen widmen. Leitlinie 18 wird Maßnahmen zur

Erleichterung der Rückkehr in das Arbeitsleben nach einer

betreuungsbedingten Erwerbsunterbrechung enthalten.

In den aktuellen Arbeitsmarktpolitischen Zielvorgaben der Bundesministerin

für Arbeit, Gesundheit und Soziales gemäß Arbeitsmarktservicegesetz habe

ich Frauen mit besonderen Beschäftigungsproblemen zu einer Zielgruppe

für den Maßnahmeneinsatz des Arbeitsmarktservice bestimmt. Das

Arbeitsmarktservice kommt dem unter anderem insoferne nach, als bei den

Schwerpunktsetzungen, etwa in den Arbeitsmarktpolitischen Zielen 1998

des Arbeitsmarktservices viele Indikatoren und Beobachtungsgrößen nach

Männer und Frauen getrennt erfaßt werden bzw. frauenspezifische

Zielsetzungen enthalten sind. Ebenso werden auch in der Förderstatistik

Männer und Frauen getrennt erfaßt.

Das Thema "Chancengleichheit von Frauen und Männern in der

Europäischen Union“ soll sich als roter Faden durch die 2. Hälfte 1998

ziehen. Ausgangspunkt für diese Auseinandersetzung ist das Informelle

Ministertreffen von 8 - 10. Juli in Innsbruck, das vom Bundesministerium für

Arbeit, Gesundheit und Soziales gemeinsam mit dem Bundesministerium für

Frauenangelegenheiten zu diesem Thema veranstaltet wird. Bei diesem

Treffen sollen die wichtigsten Ergebnisse der Studie "Chancengleichheit

und Beschäftigung in der Europäischen Union“ (siehe Frage 18)

eingebracht werden. Einen zentralen Punkt der Diskussion werden

voraussichtlich die Adaptierung der „Leitlinien der Beschäftigungspolitik“

(insbesondere jene der 4. Säule) darstellen. Die Vorsitzenden des

Informellen Treffens werden auch Schlußfolgerungen aus dieser Diskussion

ziehen. Am Ende der österreichischen Präsidentschaft, im Zuge der

Evaluierung der Nationalen Aktionspläne beim Europäischen Rat in Wien,

wird Österreich besonderes Augenmerk auf die Leitlinien 16 bis 18 legen.

c) Die österreichische Präsidentschaft möchte in Fortsetzung der

niederländischen Diskussion im Jänner des Vorjahres die Bedeutung und

die Weiterentwicklung des europäischen Sozialmodelis aufgreifen. Das

europäische Sozialmodell ist ein Produktivfaktor, der einen wesentlichen

Beitrag zu wirtschaftlicher Stabilität und Wachstum in Europa leistet. Eine

zentrale Rolle in der Ausgestaltung und der Weiterentwicklung kommt

dabei den Sozialpartnern zu. Deshalb soll eine österreichische Konferenz

die künftige Ausgestaltung des "europäischen Sozialmodells" und den

Beitrag der Sozialpartner behandeln, wobei auch die neuen

Herausforderungen, wie Globalisierung der Wirtschaft, Erweiterung der

Union berücksichtigt werden.

d) Um die Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt und die

Gesellschaft zu verbessern und die Ausgrenzung auf allen Ebenen zu

beseitigen, soll sich eine Expertenkonferenz mit der Integration

behinderter Menschen befassen. Schwerpunkte werden die Bereiche

Pflegevorsorge, berufliche Integration und neue Technologien für

behinderte Menschen sein. In Arbeitskreisen werden die Themen

professionelle und private Pflege Personen, Arbeitsassistenz, Qualifizierung,

Bedürfnisse der Anwender von neuen Informationstechnologien und

Telearbeit behandelt werden.

e) Die Qualität im Gesundheitswesen - Möglichkeiten und Grenzen einer

Zusammenarbeit auf EU - Ebene - zur Erreichung eines hohen Gesundheits -

schutzniveaus soll Thema einer Fachkonferenz der Gesundheitsminister sein.

Die Vorbereitung dieser Fachkonferenz erfolgt bei einem Treffen im Mai

1998 durch Gesundheitsexperten der Mitgliedstaaten, um die jeweils

nationalen Positionen dokumentieren zu können. Der österreichische Vorsitz

möchte mit dieser Diskussion Anregungen für die nationalen

Gesundheitssysteme geben und die Kooperation der Mitgliedstaaten

fördern.

Österreich setzt sich bereits seit seinem Beitritt für besondere Maßnahmen

im Zusammenhang mit der Blutsicherheit ein. Diese Bemühungen sollen

daher auch mit einer Konferenz ,,Qualitätsmanagement für das Sammeln

von Blut und die Verteilung von Blutkomponenten in der EU: ein Weg in

die Zukunft" fortgeführt werden. Der Vorsitz wird auf eine Einigung über

eine gemeinschaftliche Strategie hinwirken und sich um die Annahme von

entsprechenden Empfehlungen des Rates bemühen.

Frage 7:

Wie sehen die Österreich Ansätze und Maßnahmen zu EU - Ansätzen wie:

a) Krebsbekämpfung

b) Gesundheitsförderung, Aufklärung, -  Erziehung und - Ausbildung

c) Aids und welcher bestimmten anderen übertragbaren Krankheiten

d) Verbesserung der Gesundheit der Österreicher

Suchtprävention

f) Herz - Kreislaufkrankheiten, Unfälle, Selbstmorde

g) Gesundheitsförderung und Lebensweise

h) Gesundheitsschutz auf Baustellen, Bergwerken und Steinbrüchen, am

Arbeitsplatz bei Transporttätigkeiten und Transportmitteln,

Jugendarbeitsschutz

i) Berufskrankheiten

1) Ältere Menschen

k) Errichtung einer österreichische Agentur für Sicherheit und

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

1) Impfvorkehrungen für Kinder, Jugendliche und ältere Menschen im Detail

aus?

Aniwort:

a) Der Aktionsplan zur Krebsbekämpfung innerhalb des Aktionsrahmens im

Bereich der öffentlichen Gesundheit (Beschluß Nr.646/996/EG des

Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. März 1996) läuft von 1996

bis 2000. Ziele des Aktionsplans sind Datenerhebung und Forschung,

Aufklärung und Gesundheitserziehung, Früherkennung und

Vorsorgeuntersuchungen, Ausbildung und Qualitätskontrolle sowie

Qualitätssicherung. Österreichische Interessen werden durch den Vertreter

des BMAGS im Ausschuß, der zur Unterstützung der Kommission eingerichtet

wurde, wahrgenommen. Spezifischer Handlungsbedarf während der

Präsidentschaft ist nicht gegeben.

b) Das Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Gesundheitsförderung, -

Aufklärung, - Erziehung und - Ausbildung innerhalb des Aktionsrahmens im

Bereich der öffentlichen Gesundheit (Beschluß Nr.645/96/EG des

Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. März 1996) läuft von 1996

bis 2000. Ziele des Programms sind Strategien und Strukturen der

Gesundheitsförderung, spezifische Maßnahmen zur Prävention und zur

Gesundheitsförderung, Gesundheitsaufklärung, Gesundheitserziehung,

Berufsbildung im Bereich der öffentlichen Gesundheit und der

Gesundheitsförderung. Österreichische Interessen werden durch die

Vertreter des BMAGS und des Ludwig Bolztmanninstitutes für Medizin -  und

Gesundheitssoziologie im Ausschuß, der zur Unterstützung der Kommission

eingerichtet wurde, wahrgenommen. Im September 1998 wird ein Treffen

des ,,Networks der Healih Promoting Agencies“ stattfinden, an dem auch

österreichische VertreterInnen teilnehmen werden. Spezifischer

Handlungsbedarf während der Präsidentschaft ist nicht gegeben.

c) Das Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Prävention von Aids und

bestimmten anderen übertragbaren Krankheiten innerhalb des

Aktionsrahmens im Bereich der öffentlichen Gesundheit (Beschluß Nr.

647/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. März

1 1996) läuft von 1996 bis 2000. Ziele des Programms sind die Überwachung

und Kontrolle der übertragbaren Krankheiten, Bekämpfung der

Übertragung, Information, Erziehung und Ausbildung, Betreuung von HIV -

Infizierten/Aidskranken und die Bekämpfung der Diskriminierung.

Österreichische Interessen werden durch den Vertreter des BMAGS im

Ausschuß, der zur Unterstützung der Kommission eingerichtet wurde,

wahrgenommen. Spezifischer Handlungsbedart während der

Präsidentschaft ist nicht gegeben.

d) Das Aktionsprogramm der Gemeinschaft für die Gesundheitsüberwachung

wurde am 30. Juni 1997 beschlossen (Beschluß Nr.1400/997/EG des

Europäischen Parlaments und des Rates). Österreich ist im Ausschuß, der die

Kommission unterstützt, vertreten. Ziel des Programms ist die

Systematisierung von Daten und Berichten aus den Mitgliedstaaten, um sie

vergleichbar zumachen und den Erfahrungsaustausch auf EU - Ebene und

den Know - How - Gewinn auf nationaler Ebene zu fördern. Das Programm ist

erst angelaufen, es liegen noch keine Ergebnisse vor. Spezifischer

Handlungsbedarf während der Präsidentschaft ist nicht gegeben.

e) Das Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Suchtprävention (Beschluß Nr.

102/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dez. 1996)

läuft von 1996 bis 2000. Österreichische Interessen werden durch den

Vertreter des BMAGS und durch den Drogenkoordinator der Stadt Wien als

Delegierter der Bundesländer im Ausschuß, der zur Unterstützung der

Kommission eingerichtet wurde, wahrgenommen. Als Schwerpunkte des

Programms werden jährlich Europäische Suchtpräventionswochen

abgehalten. Für 998 ist die Abhaltung dieser Suchtpräventionswoche vom

16. bis 22. November vorgesehen, die durch eine internationale Konferenz

in Wien (Kofinanzierung durch das BMAGS) eröffnet werden soll.

Weiters ist das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit

Fragestellungen der Drogenprodukte befaßt, die in der

Ratsarbeitsgruppe Wirtschaftsfragen - Zollunion (Federführung

Bundesministerium für Finanzen) behandelt werden (Vorschlag für eine

Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr.3677/90

über Maßnahmen gegen die Abzweigung bestimmter Stoffe zur

unerlaubten Herstellung von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen

sowie der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und

des Rates zur Änderung der Richtlinie 92109/EWG des Rates über die

Herstellung und das Inverkehrbringen bestimmter Stoffe, die zur

unerlaubten Herstellung von Suchtstoffen und Psychotropen Stoffen

verwendet werden). Beide Vorschläge sind eine Reaktion auf die

Bemühungen auf internationaler Ebene und auf Gemeinschaftsebene

(Europäischer Rat von Dublin), Initiativen gegen die Verbreitung

synthetischer Drogen zu setzen. Mit den Änderungsvorschlägen soll ein

System der freiwilligen Überwachung von Stoffen, die nicht von der

Verordnung bzw. Richtlinie erfaßt sind, eingerichtet werden.

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, daß die Suchtprävention auf EU -

Ebene als Querschnittmaterie behandelt wird. Der Themenbereich

"Drogen“ wird im gesamtösterreichischen  Präsidentschaftsprogramm des

BKA und BMaA im Kapitel "Justiz und Inneres“ behandelt.

f) Auf Herz - Kreislauferkrankungen wird im Aktionsprogramm der Gemeinschaft

zur Gesundheitsförderung, - Aufklärung, - Erziehung und - Ausbildung

innerhalb des Aktionsrahmens im Bereich der öffentlichen Gesundheit

(siehe b)) Bezug genommen. Ferner sind derzeit folgende Programm in

Diskussion:

• Vorschlag für ein Aktionsprogramm betreffend umweltbedingte

Erkrankungen

• Vorschlag für ein Aktionsprogramm betreffend seltene Erkrankungen

• Vorschlag für ein Aktionsprogramm betreffend Haushalts -  und

Freizeitunfälle

Die Diskussion auf Ratsebene ist noch nicht abgeschlossen und Österreich

wird während seiner Präsidentschaft die Verhandlungen fortführen.

g) Gesundheitsförderung und Lebensweise ist im Aktionsprogramm der

Gemeinschaft zur Gesundheitsförderung, - Aufklärung, - Erziehung und -

Ausbildung innerhalb des Aktionsrahmens im Bereich der öffentlichen

Gesundheit (siehe b, enthalten.

h) Das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Zentral -

Arbeitsinspektorat, ist zuständig für den Arbeitnehmerschutz auf Baustellen

und bei Transporttätigkeiten mit Ausnahme des in den Wirkungskreis der

Verkehrs - Arbeitsinspektion fallenden Eisenbahn -  und Luftverkehrs und der

Schiffahrt. Im Bereich Arbeitnehmerschutz auf Baustellen wird von der

Europäischen Kommission derzeit ein Richtlinienvorschlag über

hochgelegene Arbeitsplätze (Gerüste) ausgearbeitet, der eventuell noch

im ersten Halbjahr 1998 auf Ratsebene behandelt wird. Dieser

Richtlinienvorschlag wird Mindestanforderungen an Gerüste und Leitern

sowie Mindestvorschriften über deren Benutzung beinhalten.

Im Bereich Arbeitnehmerschutz bei Transporttätigkeiten hat die

Europäische Kommission dem Rat bereits vor einigen Jahren einen

Richtlinienvorschlag vorgelegt, der detaillierte Mindestvorschriften über

Arbeitsstätten im Zusammenhang mit Transportarbeiten beinhaltet. Dieser

Richtlinienvorschlag ist bereits zum Teil inhaltlich überholt, auf Ratsebene

besteht auch kein Interesse an seiner Verabschiedung. Die meisten der im

Gemeinschaftsrecht bestehenden Rechtsvorschriften im Bereich

Arbeitnehmerschutz gelten auch für Transporttätigkeiten.

Hinsichtlich des Jugendarbeitsschutzes ist darauf hinzuweisen, daß die

Richtlinie über den Jugendarbeitsschutz durch die Novellen zum KJBG BGBl.

Nr.79/97 und 126/97 umgesetzt wurde.

i) Generell ist für Berufskrankheiten in der EU eine nichtverbindliche

Empfehlung in Kraft. Handlungsbedarf während der österreichischen

Ratspräsidentschaft ist nicht gegeben.

j) Im Rahmen des österreichischen EU - Vorsitzes plane ich eine Konferenz "Eine

Gesellschaft für alle Generationen“, die sich mit den Auswirkungen des

demographischen Wandels auf den Arbeitsmarkt und das wirtschaftliche

Wachstum, auf die Gesundheitssysteme und die sozialen Dienstleistungen,

aber auch auf die Systeme der sozialen Sicherheit befaßt.

k) Die Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wurde

bereits 1994 mit Verordnung (EWG) Nr.2062/94 des Rates vom 18. Juli 1994

eingerichtet und hat Ende 1996 ihre Arbeit in Bilbao aufgenommen.

Österreichische Regierungsvertreter und Sozialpartner sind Mitglieder im

Verwaltungsrat der Agentur. Wesentlicher Zweck der Agentur ist der

Informationsaustausch zu Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes.

VertreterInnen aus Österreich sind in die Arbeiten der Agentur eng

eingebunden. Während der österreichischen Präsidentschaft wird in Bilbao

ein Seminar zur "Informationsgesellschaft“ stattfinden.

1) Die Förderung der Zusammenarbeit und des Informationsaustausches

zwischen den Mitgliedstaaten in bezug auf ihre Impfstrategien und -

Programme sowie die Einzelheiten ihrer Durchführung und ihrer Ergebnisse

in der Gesamtbevölkerung, insbesondere bei Kindern, gefährdeten

Gruppen und Personen in Risikoumfeldern, Förderung des Erfahrungs - und

Informationsaustausches in bezug auf die Festlegung des

Impfschutzumfanges, die Impfvorschriften sowie die Förderung von

Maßnahmen und Initiativen zur Erreichung einer möglichst hohen

Durchimpfungsrate sind im Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur

Prävention von Aids und bestimmten anderen übertragbaren Krankheiten

enthalten (siehe c). Außerdem wird auf das mit den Ländern und den

Sozialversicherungsträgern akkordierte nationale mpfprogra mm

Österreichs verwiesen.

Frage 8:

Welche verschiedenen Veranstaltungen mit welchen Schwerpunkten und

Akzenten werden im Bereich Gesundheit stattfinden?

Antwort:

Im Bereich Gesundheit werden folgende Veranstaltungen in Österreich

stattfinden:

Fachkonferenz der GesundheitsministerInnen ,,Qualitätssicherung im

Gesundheitsweisen: Möglichkeiten und Grenzen einer Zusammenarbeit auf

EU - Ebene zur Erreichung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus in den

Mitgliedstaaten“, 23. - 24. Juli 1998 (siehe auch Beantwortung der Frage 6e)

Konferenz ,,Qualitätsmanagement für das Sammeln von Blut und die

Verteilung von Blutkomponenten in der EU: ein Weg in die Zukunft“, 13. - 15.

Juli 1998 (siehe auch Beantwortung der Frage 6e)

Im Vorfeld der Präsidentschaft wird vom 28. - 30. Juni1998 die

Vollversammlung des Ausschusses der Krankenhäuser der EU (HOPE -

Konferenz“) stattfinden. Die Arbeit von HOPE hat zum Ziel, eine

sachverständige Beratungseinrichtung und Gesprächsplattform gegenüber

den Institutionen der EU in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der

Krankenhaus - und der Gesundheitsversorgung zu sein. Der Ausschuß

sammelt und verbreitet Informationen über die Gesundheitssysteme der

Mitgliedsstaaten, erarbeitet Empfehlungen, kooperiert mit anderen

internationalen Gesundheitsorganisationen, organisiert u.a. ein

internationales Austauschprogramm für im Gesundheitswesen beschäftigte

Personen, veranstaltet Fach kongresse und gibt einschlägige Publikationen

heraus.

Ferner werden folgende, in regelmäßigen Abständen zusammentretende

EU - Ausschüsse und -Komitees in Österreich, die traditionellerweise einmal im

Präsidentschaftsland stattfinden, abgehalten:

Ausschuß Chief Medical Officers, 21. - 11.Sept.1998

Human- und Tierarzneimittel - Ausschuß, 1. - 2.Okt.1998

EMACOLEX  (European Medicines Agencies Cooperation on Legal and

Legislative Issues), 8. - 9. Oktober 1998

High Level Committee on Health, 22 - 23. Oktober 1998

Frage 9:

Werden zu diesen Veranstaltungen noch andere Mittel als die vorgesehenen

27,3 Mio Schilling herangezogen? Wenn ja, in welcher Höhe und von welchen

Stellen?

Antwort:

Wie in Frage 3 bereits ausgeführt, werden zur Vorbereitung der Fachkonferenz

der GesundheitsministerInnen auch Mittel aus dem Ressortbudget

herangezogen.

Frage 10:

Welche sind die derzeitigen Inhalte des Tagungsprogrammes des BMAGS?

Antwort:

Neben den bereits angeführten Tagungen im Gesundheitsbereich werden

Für den Zeitraum der Präsidentschaft vom BMAGS folgende Tagungen

geplant:

• Informelles Treffen der Arbeits -, Sozial und FrauenministerInnen

„Chancengleichheit und Beschäftigung“, 8 - 10. Juli 1998. Details sind der

Antwort auf Frage 6b) zu entnehmen.

• Konferenz "Behinderte Menschen", 23. - 25. September 998. Details sind

der Antwort auf Frage 6 d) zu entnehmen.

• Europäisches Symposium "A Society for all Ages“, 2. - 13. Oktober 1998.

Details sind der Antwort auf Frage 7 j) zu entnehmen.

• Konferenz "Europäisches Sozialmodell - SozialerDialog“, 9 - 10. November

1998. Detaus sind der Antwort auf Frage 6 c) zu entnehmen.

• Ausschuß für Beschäftigung und Arbeitsmarkt „Lohnpolitik in der WWU“ und

"Beschäftigungspolitik als horizontaler Politikbereich“, 10. - 11. September

1998

• Ferner werden folgende, in regelmäßigen Abständen zusammentretende

EU - Ausschüsse und -Komitees in Österreich, die traditionellerweise einmal im

Präsidentschaftsland stattfinden, abgehalten:

MISEP - Treffen, 8. - 9. Oktober 1998: MISEP ist das EU - Informationssystem für

Beschäftigungspolitiken in den Mitgliedstaaten.

MISSOC - Tagung, 15. -  17. Oktober 1998: MISSOC ist das EU -

Informationssystem für die Entwicklung der Systeme der sozialen Sicherheit

in den Mitgliedstaaten.

Ausschuß hoher Arbeitsaufsichtsbeamter, 11. - 13. November 1998

Frage 11:

Welche Inhalte der Agenda 2000 sehen Sie für das BMAGS als relevant an?

Antwort:

Als relevant für mein Ressort betrachte ich insbesondere:

• die institutionelle Reform der Europäischen Union

• die Diskussion des künftigen Finanzrahmens der Union

• die Reform der Strukturfonds

• Die Länder - Avis zu den Beitrittsanträgen, soweit sie die Agenden meines

Hauses Sozialpolitik und Sozialer Schutz, Beschäftigungs -. und

Arbeitsmarktpolitik, Behindertenpolitik, Arbeitsrecht, Arbeitnehmerschutz

und Gesundheit betreffen, insbesondere der Stand der Umsetzung des

acquis communitaire und die Einrichtung wirksamer Kontrollstrukturen.

Frage 12:

Welche Mittel stehen dem BMAGS für die Periode der EU - Ratspräsidentschaft

zusätzlich zur Verfügung? Aus welchen Bereichen, auch EU, stammen diese?

Antwort:

Außer den Mitteln aus dem Zentralbudget des BKA und des BMaA für die

österreichische Präsidentschaft stehen keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung.

Eine Entlastung des Präsidentschaftsbudgets wird allerdings durch eine

Kofinanzierung der Länder für das informelle Ministertreffen und die

Ministerfachkonferenz sowie durch eine Kofinanzierung von seiten der

Kommission erwartet. Die diesbezüglichen Verhandlungen laufen.

Frage 13:

Welche Mehrkosten und in welchen Bereichen erwachsen dem BMAGS in der

Periode der EU - Ratspräsidentschaft?

Antwort:

Auf die Beantwortungen der Fragen 1 und 3 wird verwiesen.

Frage 14:

Welchen Anteil soll das BMAGS aus dem geplanten Zentralbudget des BMfAA

(Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten) erhalten?

Antwort:

Aus dem Zentralbudget werden voraussichtlich folgende Kosten

übernommen:

• Kosten für Konferenz - und Presseräumlichkeiten und deren Ausstattung,

sofern die Veranstaltungen in den Redoutensälen durchgeführt werden (im

Bereich des BMAGS: Konferenz "Sozialmodell Europa - Sozialer Dialog“,

Ausschuß Hoher Arbeitsa ufsichtsbeamter)

• Dolmetschkosten, Kosten für die KFZ - Flotte, Kosten für

Sicherheitseinrichtungen, Geschenke für die Teilnehmer für das informelle

Ministertreffen und die Ministerfachkonferenz

• Schreibmaterial mit dem Präsidentschaftslogo.

Das Zentralbudget deckt idealtypischerweise zentrale Ausgaben der

österreichischen Präsidentschaft ab. Ein Anteil, der auf das BMAGS entfällt, ist

dabei nicht vorgesehen. Das Zentralbudget fällt in die Verantwortung des

BMaA. Diesbezügliche Fragen wären daher an das BMaA zu richten.

Frage 15:

Welche Sachaufwendungen hat das BMAGS durch die Vorbereitung,

Abwicklung und den Nachlauf der EU - Ratspräsidentschaft?

Antwort:

Auf die Antworten zu Frage 1 und Frage 3 wird verwiesen.

Weiters wird mitgeteilt, daß gemäß der Richtlinie des Finanzministeriums

eigene Sonderposten für die Österreichische Präsidentschaft geschaffen

wurden.

Frage 16:

Welche zeitlich begrenzte Verstärkung der personellen Ressourcen hat das

BMAGS durch die Vorbereitung, Abwicklung und den Nachlauf der EU -

Ratspräsidentschaft? Welche Kosten wurden hierfür vorgesehen? Aus

welchen Mitteln werden diese beglichen?

Antwort:

Eine Aufstockung der Planstellen und der Budgetmittel für den

Personalaufwand im Bereich des BMAGS zwecks Einsatzes zusätzlicher

Bediensteter im Zusammenhang mii der österreichischen EU -

Ratspräsidentschaft ist nicht erfolgt und nicht vorgesehen.

Frage 17:

Welche Bereiche des BMAGS werden im Zeitraum der EU - Präsidentschaft

auch von anderen Ministerien mitgetragen?

Antwort:

Eine Kooperation zur Vorbereitung und Durchführung der österreichischen

Präsidentschaft mit anderen Ressorts erfolgt in folgenden Bereichen:

Informeller Bereich der Präsidentschaft:

• Bundeskanzleramt und Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten:

Organisatorische Vorbereitung des informellen Ministertreffens und der

Ministerfachkonferenz, Nutzung der Redoutensäle

• Bundesministerium für Frauenangelegenheiten: gemeinsame Durchführung

des informellen Ministertreffens "Beschäftigung und Chancengleichheit“

• Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und

Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr: Publikation "Bildung und

Berufsbildung in Österreich“

• Bundesministerium für Inneres: Die Studie ,,Auswirkungen der Osterweiterung

auf den Arbeitsmarkt“ wird in Kooperation mit einer Osterweiterungs - Studie

des Bundesministeriums für Inneres erstellt.

Formeller Bereich:

• Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten: Erstellung der

Nationalen Aktionspläne gemäß den vom Rat beschlossenen

beschäftigungspolitischen Leitlinien;

weiters Angelegenheiten des Ressorts, soweit sie am Rat Binnenmarkt

behandelt werden; das sind Vorhaben in der Ratsgruppe Wirtschaftsfragen

- In vitro Diagnostik (Federführung BMAGS), Vorhaben in der Ratsgruppe

Wirtschaftsfragen - Medizinprodukte (Federführung BMAGS), Vorhaben in der

Ratsgruppe Wirtschaftsfragen - Arzneimittel (Federführung BMAGS), sowie

Vorhaben in der Ratsarbeitsgruppe Wirtschaftsfragen

(Befähigungsnachweise) und der Ratsarbeitsgruppe Wirtschaftsfragen

(Diplome) (Federführung BMwA)

• Bundesministerium für Justiz: Die Zusammenarbeit mit dem

Bundesministerium für Justiz erfolgt beim "Statut der Europäischen

Aktiengesellschaft“, soweit die Mitwirkung der Arbeitnehmer in der

Europäischen Aktiengesellschaft (Richtlinie über die Beteiligung der

Arbeitnehmer) betroffen ist; weiters im Bereich der Suchtprävention (siehe

auch Frage 7e)

• Bundesministerium für Finanzen: sofern in der Ratsarbeitsgruppe

Wirtschaftsfragen - Zollunion (Federführung Bundesministerium für Finanzen)

der Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung

(EWG) Nr.3677/90 über Maßnahmen gegen die Abzweigung bestimmter

Stoffe zur unerlaubten Herstellung von Suchtstoffen und Psychotropen

Substanzen sowie der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen -

Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 927109/EWG des

Rates über die Herstellung und das Inverkehrbringen bestimmter Stoffe, die

zur unerlaubten Herstellung von Suchtstoffen und Psychotropen Stoffen

verwendet werden, behandelt werden.

Frage 18:

Welche Publikationen sind seitens des BMAGS in diesem Zeitraum geplant?

b) Aus welchen Mitteln werden diese Kosten getragen? Wie hoch sind die

Kosten?

c) Ist an diesen geplanten Publikationen auch der Bundespressedienst

involviert? Wenn nein, nach welchen Kriterien erfolgte die Vergabe und wer

erhielt den Zuschlag?

Antwort:

Folgende Publikationen sind für die österreichische Präsidentschaft geplant:

• Publikation: Der Österreichische Arbeitsmarkt. Fakten, Analysen,

Perspektiven

Auftragnehmer: Institut für höhere Studien, Stumpergasse 56, 1060 Wien

Kosten: S 480.000,--; die Bedeckung erfolgt aus dem

Prösidentschaftsbudget

• Publikation "Bildung und Berufsbildung in Österreich“, gemeinsam mit dem

Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und dem

Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr

Auftragnehmer: die Auftragserteilung erfolgt durch das Bundesministerium

für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten.

Kosten: noch nicht bekannt; das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit

und Soziales wird sich voraussichtlich mit 40% der anfallenden Kosten

beteiligen; die Bedeckung erfolgt aus dem Ressortbudget.

• Publikation „Chancengleichheit und Beschäftigung in der Europäischen

Union“

Auftragnehmer: Jill Rubery, European Work and Employment Research

Centre, Manchester School of Management, M601 QD, U.K.

Kosten: S 900.000,--; die Bedeckung erfolgt aus dem

Prösidentschaftsbudget.

• Publikation „Die Auswirkungen der EU - Erweiterung auf den österreichischen

Arbeitsmarkt“

Auftragnehmer: Institut für Konfliktforschung, Lisztstraße 3, 1030 Wien

Kosten: 5 430.000,--; die Bedeckung erfolgt aus dem

Prösidentschaftsbudget.

• Publikation "Sozialer Dialog in Europa“

Auftragnehmer: Institut für Konfliktforschung, Lisztstraße 3, 1030 Wien, und

Bernard Casey (European Institute; London School of Economics, Houghton

Street, London WC2 2AE) und Michael Gold (School of Management, Royal

Holloway College, University of London, Egham TW20 OEX)

Kosten: S 1,400.000,--; die Bedeckung erfolgt aus dem

Präsidentschaftsbudget.

• Broschüre "Das Gesundheitswesen in Österreich“ (Überarbeitung)

Auftragnehmer: Ausschreibung in Vorbereitung

Kosten: Voraussichtlich S 400.000,--; die Bedeckung erfolgt aus dem

Ressortbudget.

• Studie "Möglichkeiten und Grenzen einer Zusammenarbeit auf

Europäischen Ebene zur Erreichung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus

in den Mitgliedstaaten - Qualitätssicherung im Gesundheitswesen

Auftragnehmer: Ludwig Boltzmann Institut für Medizin -  und

Gesundheitssoziologie

Kosten: S 1,205.000,--; die Bedeckung erfolgt aus dem Ressortbudget.

• Publikation: "Social Health Policy Report“

Auftragnehmer: Ausschreibung in Vorbereitung

Kosten: Voraussichtlich S 250.000,--; die Bedeckung erfolgt aus dem

Ressorfbudget.

• Broschüren "Pflegevorsorge in Österrreich“, "Behindertenkonzept der

österreichischen Bundesregierung‘, "Handynet - Folder", "Überblick über die

Behindertenhilfe in Österreich“

Auftragnehmer: Die Herstellung erfolgt hausintern.

• Publikation: "Soziale Struktur und Sozialpolitik in Österreich“ (Arbeitstitel)

Auftragnehmer: Die Herstellung erfolgt hausintern.

Die Publikationen werden soweit wie möglich in der Hausdruckerei gedruckt.

Der Bundespressedienst ist insofern involviert, als die genannten Titel in ein

Gesamtverzeichnis aufgenommen werden und ein Teil der Publikationen

eventuell auch über den Bundespressedienst verteilt werden.

Die Kriterien der Vergabe wurden bereits In der Beantwortung von Frage 4

dargestellt.