3486/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ute Apfelbeck und Genossen vom

21. Jänner 1998, Nr. 3536/J, betreffend den Förderungsbericht 1996, beehre ich mich

folgendes mitzuteilen:

Zu 1.:

Aufgrund des Kapitalversicherungs - Förderungsgesetzes (BGBl.Nr. 163/1982) und des

Bundesgesetzes zur Förderung der Erhaltung und Verbesserung von Wohnhäusern sowie

der Stadterneuerung (Althaussanierungsgesetz, BGBl.Nr. 164/1982) wurde zwischen dem

Bundesministerium für Finanzen und der Oesterreichischen Kontrollbank (OeKB) am

9. Juni 1982 eine Vereinbarung getroffen, nach der die OeKB die Genehmigung zur

Begebung von 7,75%igen Kassenobligationen erhält.

Mit dem Inkrafttreten des Wohnhaussanierungsgesetzes (BGBl.Nr. 483/1984) ab

1. Jänner 1985 trat das Althaussanierungsgesetz außer Kraft. Die aufgrund des Kapital -

versicherungs - Förderungsgesetzes aufgebrachten Mittel werden nicht mehr über die OeKB

den Kreditunternehmungen zur Vergabe von Darlehen zur Verfügung gestellt, sondern von

der OeKB unmittelbar den Ländern und dem Wohnhauswiederaufbau - und Stadter -

neuerungsfonds nach Abruf zugewiesen.

Der Gesamtstand der zu stützenden Kassenobligationen (Stützung von 7,75 % auf 6 %)

betrug zum 31. Dezember 1995 1.099,027 Mio. S, und zum 31. Dezember 1996

739,908 Mio. S.

Im Jahre 1996 war per 1. April 1996 der Kuponzeitraum 1. April 1995 bis 1. April 1996 mit

rd. 14,054 Mio. S und per 1. Oktober1996 der Kuponzeitraum 1. Oktober 1995 bis

1. Oktober 1996 mit rd. 7,835 Mio. S zu stützen.

Im Jahr 1997 wurden für diese Zinsenzuschüsse rd. 12,938 Mio. S aufgewendet. Für 1998

(letzte Kuponfälligkeit 1. Oktober 1998) sind 4 Mio. S vorgesehen.

Wieviel von der 1,9 %igen Stützung den einzelnen Objekten und in welcher Höhe zufließen,

kann nicht gesagt werden.

Zu 2.:

Die Zinsenstützungsaktion wurde von der Bundesregierung am 18. April 1978 zur Förderung

von industriellen und gewerblichen Investitionsprojekten mit einem Krediterfordernis ab

5,0 Mio. S und einer Laufzeit bis zu 10 Jahren beschlossen.

Ab dem Jahr 1979 wurden auch Kleinkraftwerke (hier beträgt die Laufzeit 15 Jahre) in diese

Zinsenstützungsaktion einbezogen. Im Ministerrat vom 3. Juli 1984 wurden die Kleinkraft -

werke - Richtlinien dahingehend abgeändert, daß

1. die Antragsfrist um weitere drei Jahre, d.i. bis 31. Dezember 1987 verlängert wird;

2. die Gewährung von Zinsenzuschüssen von der Wirtschaftlichkeit des Investitions -

vorhabens abhängig ist;

3. auch Vorhaben, deren Kreditbedarf unter 5,0 Mio. S liegt zinsengestützt werden können.

Durch Zinsenstützung werden nur mehr Kleinkraftwerke gefördert. Zum Zuschußtermin

30. Juni 1996 wurden 53 Projekte (insgesamt aushaftende Kredite rd. 286,053 Mio. S), zum

31. Dezember 1996 50 Projekte (insgesamt aushaftende Kredite rd. 218,940 Mio. S) durch

Zuschuß von 2% bzw. 3% der fälligen Zinsen gefördert.

Für die Zinsenstützungsaktion 1978 wurden 1997 1,347 Mio. S aufgewendet. Für 1998 sind

3,0 Mio. S und für 1999 (Auslaufen der Aktion) 0,5 Mio. S vorgesehen.

Da die Prüfung der Anträge über die Zinsenstützung und die Anweisung der Zinsenstützung

durch den ERP - Fonds erfolgt, sind im Bundesministerium für Finanzen keine Unterlagen über

die einzelnen Projekte und Fördersummen vorhanden.

Zu 3.

Die Zuschüsse für Betriebsneugründungen (über FGG) gliedern sich wie folgt:

Firma

 Förderung 1996

 Gesamtförderung

BMW Motoren AG

 53,100 Mio. S

 314,000 Mio. S

Opel Austria

 17,150 Mio. S

 140,200 Mio. S

Zu 4.:

 

 

Dieser Betrag wurde dem Institut für Höhere Studien als lnvestitionsförderung für den Aufbau

 

 

einer eigenen EDV - Anlage gewährt.

 

 

Zu 5.

 

 

Die BUWOG hat für den Wohnbau im Jahre 1996 33,347 Mio. 5 an begünstigten Bundes-

 

 

darlehen erhalten.

 

 

Die Darlehen wurden für den

 

 

allgemeinen Wohnbau

 

 22,000 Mio. S

sowie als Ressortmittel des

BMF

 3,000 Mio. S

 

BMJ

 2,000 Mio. S

 

BKA

 0,500 Mio. S

 

BMaA

 0,747 Mio. S

 

BMI

 3,600 Mio. S

 

BMUkA

 0,500 Mio. S

und

BMGuK

 1,000 Mio. S

ausbezahlt.

Zu 6.:

Beim VA - Ansatz 1/54255 VA - P 2444/492 “Bundesdarlehen; Sonstige Unternehmungen;

Wohnungsbau (Unternehmen mit Bundesbeteiligung) (Umwandlung)” werden Zinsen

kapitalisiert, d.h. gestundete Zinsen in Darlehen umgewandelt.

Der Betrag gliedert sich wie folgt auf:

BUWOG

 3.961.964,46 S

 

EGAM (10. Darlehensvertrag)

 267.013,81 S

 

ÖBB

 

 

(Nr. 179/Hainfeld

 9.729,53 S

 

Nr. 289/Loosdorf

 9.222,50 S

 

Nr.423/St. Pölten

 84.148,30 S)

 103.100.33 S

Summe

 

 4.332.078,60 S


 

Zu 7.:

Im Jahre 1996 sind folgende Projekte betroffen:

GNr. 851 (Selzthal)

 635.000,00 S

GNr. 859 (Mürzzuschlag, Obere Bahng.)

 40.236,66 S

GNr. 872 (Villach, Landskron, Meisenweg)

 500.000,00 S

Zu 8.:

 

Die Aufgliederung im Jahre 1996 stellt sich wie folgt dar:

 

GNr. 376 (Linz, Schumannstr.)

 9.000,00 S

GNr. 378 (Brunn a. Geb.)

 800.000,00 S

GNr. 380 (Traun/St. Martin)

 500.000,00 S

Zu 9.:

 

Im Jahre 1996 sind folgende Projekte betroffen:

 

GNr. 367 (Salzburg, Weitmoserstr.)

 75.532,50 S

GNr. 377 (Innsbruck, Pontlatzerstr.)

 800.000,00 S

GNr. 379 (Wien 20, Weberg.)

 4.000.000,00 S

Zu 10.:

Bei diesem Darlehen handelt es sich um einen Regierungskredit im Rahmen der

G - 24 an Litauen.