3489/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage Nr. 3561/J der Abgeordneten Dkfm. DDr. Friedrich König und

Kollegen vom 22. Jänner 1998, betreffend Spekulationen im internationalen Zahlungsverkehr,

beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu der in der Einleitung zur Anfrage angesprochenen Geldwäsche möchte ich vorab an -

merken, daß eine Reihe internationaler Gremien, die sich der Bekämpfung dieser Form der

Kriminalität widmen, existiert. Neben dem ständigen Kontaktausschuß über die Geldwäsche -

Richtlinie der Europäischen Union besteht der weltweite und von den Regierungschefs der

sieben großen Industriestaaten eingerichtete Lenkungsausschuß zur Bekämpfung der Geld -

wäsche (Financial Action Task Force). Dieser Lenkungsausschuß hat in den letzten zehn

Jahren wertvolle Arbeit für die koordinierte und harmonisierte Vorgangsweise zur Be -

kämpfung der internationalen Geldwäsche in einer Vielzahl von Ländern geleistet. Auch in

Zukunft werde ich im Rahmen meiner Möglichkeiten die Fortführung der Arbeiten dieses

Ausschusses unterstützen.

Was derivative Finanzprodukte betrifft, so sollen sie, richtig eingesetzt, der Risikostreuung

und Risikoabsicherung in wirtschaftlichen Unternehmungen dienen. Eine moderne Volks -

wirtschaft kann ohne derivative Finanzinnovationen nicht auskommen, sie entsprechen den

Bedürfnissen nach marktgerechten Kurs - und Zinssicherungsinstrumenten. Freilich ist es

Aufgabe der Bankenaufsichtsbehörden, dem rein spekulativen Charakter derivativer

Finanzprodukte Einhalt zu gebieten. Ein wesentlicher Beitrag hiezu stellt die Verabschiedung

der Kapitaladäquanz - Richtlinie im Jahr 1993 in der Europäischen Union dar. Jeder

Verbesserung eines effizienten Risikomanagements zur Kontrolle der aus derivativen

Instrumenten resultierenden Kredit -, Markt - und Liquiditätsrisken stehe ich offen gegenüber.

Bei allem Verständnis für Vorschläge zur Verhinderung des Mißbrauchs der erzielten

Liberalisierungsschritte darf jedoch nicht das Prinzip des freien und uneingeschränkten

Kapitalverkehrs als Voraussetzung für das Funktionieren des Binnenmarktes aus dem Auge

gelassen werden.

Zu den einzelnen Fragen ist insbesondere noch folgendes auszuführen:

Zu 1.:

Die in den letzten 25 Jahren immer wieder aufgetretenen Turbulenzen in Entwicklungs - und

Schwellenländern sind für mich Anlaß, die internationale Zusammenarbeit weiter zu inten -

sivieren und nicht grundsätzlich neue Barrieren aufzubauen. Ich bekenne mich daher zu der

völkerrechtlichen Verpflichtung, zur Sicherung des internationalen Zahlungsverkehrs verzinste

Kredite einzuräumen. Diese belasten bei erfolgreicher Abwicklung auch nicht den Steuer -

zahler. Ich trete dafür ein, daß durch die Anwendung von Standards der Industriestaaten bei

Kapitalmarktregulierung und - aufsicht sowie durch die gemeinsame Bekämpfung der Geld -

wäsche und der organisierten Kriminalität negative Auswirkungen von Finanztransaktionen

minimiert werden und unterstütze die diesbezüglichen Aktivitäten von Weltbank, IWF, der EU,

der G - 7 und G - 1O.

Ich möchte noch ergänzen, daß sich die Finanzminister der EU im ECOFIN am

1. Dezember 1997 auf bestimmte Grundsätze geeinigt haben, die als Basis für einen

künftigen Richtlinienvorschlag zur Besteuerung der Sparzinsen dienen sollen. Diese Einigung

betrifft nur Sparzinsen, die an in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Personen ausbezahlt

werden. Die Mitgliedstaaten sollen nach ihrer Wahl bei solchen Sparzinsen entweder einen

Mindestquellensteuerabzug vornehmen oder aber dem anderen Mitgliedstaat die zur Be -

steuerung erforderlichen Informationen über die Zinserträge übermitteln (Koexistenzmodell).

Es ist zu erwarten, daß ein diesbezüglicher Richtlinienvorschlag während der österreichischen

Präsidentschaft im Rat behandelt werden wird. Ich werde mich bemühen, die Annahme einer

solchen Richtlinie herbeizuführen.

Zu 2.:

Der internationale Steuerwettbewerb der Industriestaaten führt zu einer immer stärkeren Ent -

lastung der mobilen Besteuerungsgrundlagen, während korrespondierend dazu die Arbeit

stärker belastet wird. Versuche eines Staates, eine höhere Besteuerung dieser mobilen Be -

steuerungsgrundlagen auf nationaler Ebene durchzusetzen, führen in der Regel nur zu

Verlagerungen in andere Staaten. Diese beschäftigungspolitisch sehr unangenehmen Ver -

änderungen der Steuerstrukturen erfordern daher ein gezieltes gemeinsames Vorgehen auf

internationaler Ebene, also vor allem in der EU, aber auch im Rahmen der OECD.

Dies gilt natürlich auch für die in der Anfrage vorgeschlagene Steuer auf Überweisungen.