3591/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben
am 30. Jänner 1998 unter der Nr. 3638/J an mich eine schriftliche parlamentari -
sche Anfrage betreffend aktuelle Braune Flecken in Wels gerichtet, die
folgenden Wortlaut hat:
„1. Welche Maßnahmen wird der Bundeskanzler setzen, damit auch in Wels
die entsprechenden bundesverfassungsrechtlichen Bestimmungen
lückenlos umgesetzt werden?
2. Welche Konsequenzen werden aufgrund dieser verfassungsrechtlichen
Bestimmungen in Sachen der aktuellen Braunen Flecken von Wels ge -
zogen?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Wenn ich auch meine entschiedene Ablehnung rechtsextremen Gedanken -
gutes immer wieder - auch öffentlich - zum Ausdruck gebracht habe, muß ich
doch in Bezug auf die in dieser Anfrage angesprochenen Sachverhalte darauf
hinweisen, daß diese keinen Gegenstand
der Vollziehung im Wirkungsbereich
des Bundeskanzleramtes darstellt. Sie fallen vielmehr in den Bereich des eige-
nen Wirkungsbereiches der Gemeinde, teilweise deren Privatwirtschaftsver-
waltung oder in die Privatautonomie allfälliger sonstiger Rechtsträger. Mit der
Frage allfälliger rechtlicher Schritte, auch hinsichtlich nicht zu tolerierender
Attacken auf oberste Organe des Staates, ist allenfalls der Wirkungsbereich
des Bundesministers für Inneres und der des Bundesministers für Justiz be -
rührt.