3591/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben

am 30. Jänner 1998 unter der Nr. 3638/J an mich eine schriftliche parlamentari -

sche Anfrage betreffend aktuelle Braune Flecken in Wels gerichtet, die

folgenden Wortlaut hat:

„1. Welche Maßnahmen wird der Bundeskanzler setzen, damit auch in Wels

die entsprechenden bundesverfassungsrechtlichen Bestimmungen

lückenlos umgesetzt werden?

2. Welche Konsequenzen werden aufgrund dieser verfassungsrechtlichen

Bestimmungen in Sachen der aktuellen Braunen Flecken von Wels ge -

zogen?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Wenn ich auch meine entschiedene Ablehnung rechtsextremen Gedanken -

gutes immer wieder - auch öffentlich - zum Ausdruck gebracht habe, muß ich

doch in Bezug auf die in dieser Anfrage angesprochenen Sachverhalte darauf

hinweisen, daß diese keinen Gegenstand der Vollziehung im Wirkungsbereich

des Bundeskanzleramtes darstellt. Sie fallen vielmehr in den Bereich des eige-

nen Wirkungsbereiches der Gemeinde, teilweise deren Privatwirtschaftsver-

waltung oder in die Privatautonomie allfälliger sonstiger Rechtsträger. Mit der

Frage allfälliger rechtlicher Schritte, auch hinsichtlich nicht zu tolerierender

Attacken auf oberste Organe des Staates, ist allenfalls der Wirkungsbereich

des Bundesministers für Inneres und der des Bundesministers für Justiz be -

rührt.