4057/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde haben am 28.5.1998 unter

der Z1. 4504/J - NR/1998 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend "fehlerhafte Schreibweise

slowenischsprachiger Namen in Reisepässen" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

"EU - Reisepässe verfügen neben dem herkömmlichen Datenfeld für Personendaten auch über

eine eigene, maschinell lesbare Zone. Während im herkömmlichen Datenfeld Name und

Vorname auch bei slowenischsprachigen Namen korrekt geschrieben werden, also gegebenfalls

mit einem Hacek, wird in der Lesezone der Name falsch geschrieben (siehe beiliegende Kopie).

Das Fehlen des Haceks ändert dabei den Namen wesentlich, da der Hacek nicht bloß eine

Ergänzung zu einem Buchstaben darstellt, sondern einen integrierter Bestandteil eines eigenen

Buchstabens bildet.

Zur Erklärung: Ein "s" ist nämlich kein unvollständiges "s", sondern ein vom "s "verschiedener

Buchstabe, genausowenig wie ein "s" kein "s" mit Aufputz darstellt - auch wenn die

Buchstaben "s" und "s" zugegebenermaßen eine gewisse äußere Ähnlichkeit haben. Ähnliches

gilt bezüglich des deutschen Alphabets z.B. auch für das “1” und das um einem Strich ergänzte

"I" , das zu einem "t" wird. Trotzdem würde sich niemand in seinem Reisepaß mit einem "I"

begnügen, wenn der Name korrekterweise ein "t" enthält.

Das Paßamt Villach hat die fehlerhafte Schreibweise in der Lesezone mit dem Schengener

Abkommen begründet.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Inneres folgende Anfrage:

1. Warum scheint in der Lesezone der Familienname nicht in korrekter Schreibweise auf?

2. Was hat die fehlerhafte Schreibweise der slowenischsprachigen Namen in der Lesezone mit

dem Schengener Abkommen zu tun?

3. Werden Sie dafür sorgen, daß siowenische Namen auch in der Lesezone der EU - Reisepasse

in der korrekten Form (mit Haceks) geschrieben werden und darüber hinaus bereits

ausgestellten Reisepässen richtiggestellt werden?"

Die Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Form und Inhalt der österreichischen Reisepässe wurden entsprechend dem vom Europäischen

Rat beschlossenen Muster festgelegt. In der Entschließung des Rates vom 23.6.1981 wurde die

Einführung eines einheitlichen Passes vereinbart und dessen einheitliches Muster und

Anwendungsbereich festgelegt. Dabei wurde auch bestimmt, daß der Paß eine

maschinenlesbare Zone enthält, und für die dort in Verwendung stehenden Zeichen die ICAO -

Norm anz:uwenden ist. Die in der ICAO - Norm enthaltenen Transliterationsregeln eliminieren

bestimmte Zeichen oder setzen Zeichen anderen gleich. Die sogenannten diakritischen Zeichen

werden aufgrund der Transliterationsregeln der ICAO - Norm beseitigt und scheinen daher in

der maschinenlesbaren Zone nicht auf Diese Regelung gilt in allen EU - Mitgliedstaaten.

Zu Frage 2:

Die Schreibweise in der maschinenlesbaren Zone ist nicht falsch, sondern ergibt sich aus der

Anwendung bestimmter Transliterationsregeln, wie bereits ausgeführt wurde. Diese technische

Standardisierung hat auch Vorteile für die Paßinhaber: Die EU - Außengrenzstellen sind in der

Lage, die maschinenlesbaren Zeichen der Reisepässe bei den Grenzübergangsstellen durch

Paßleser zu lesen. Damit wird eine wesentliche Beschleunigung in der Grenzkontrolle erreicht.

Zu Frage 3:

Da ein Abkehren von der ICAO - Norm und der darin enthaltenen Transliterationsregeln nur

durch alle EU - Mitgliedstaaten bzw. Schengen - Staaten erfolgen kann, ist eine Änderung der

Zeichen in der maschinenlesbaren Zone durch Österreich nicht möglich.