4057/AB XX.GP
Die Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde haben am 28.5.1998 unter
der Z1. 4504/J - NR/1998 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend "fehlerhafte Schreibweise
slowenischsprachiger Namen in Reisepässen" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
"EU - Reisepässe verfügen neben dem herkömmlichen Datenfeld für Personendaten auch über
eine eigene, maschinell lesbare Zone. Während im herkömmlichen Datenfeld Name und
Vorname auch bei slowenischsprachigen Namen korrekt geschrieben werden, also gegebenfalls
mit einem Hacek, wird in der Lesezone der Name falsch geschrieben (siehe beiliegende Kopie).
Das Fehlen des Haceks ändert dabei den Namen wesentlich, da der Hacek nicht bloß eine
Ergänzung zu einem Buchstaben darstellt, sondern einen integrierter Bestandteil eines eigenen
Buchstabens bildet.
Zur Erklärung: Ein "s" ist nämlich kein unvollständiges "s", sondern ein vom "s "verschiedener
Buchstabe, genausowenig wie ein "s" kein "s" mit Aufputz darstellt - auch wenn die
Buchstaben "s" und "s" zugegebenermaßen eine gewisse äußere Ähnlichkeit haben. Ähnliches
gilt bezüglich des deutschen Alphabets z.B. auch für das “1” und das um einem Strich ergänzte
"I" , das zu einem "t" wird. Trotzdem würde sich niemand in seinem Reisepaß mit einem "I"
begnügen, wenn der Name korrekterweise ein
"t" enthält.
Das Paßamt Villach hat die fehlerhafte Schreibweise in der Lesezone mit dem Schengener
Abkommen begründet.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Inneres folgende Anfrage:
1. Warum scheint in der Lesezone der Familienname nicht in korrekter Schreibweise auf?
2. Was hat die fehlerhafte Schreibweise der slowenischsprachigen Namen in der Lesezone mit
dem Schengener Abkommen zu tun?
3. Werden Sie dafür sorgen, daß siowenische Namen auch in der Lesezone der EU - Reisepasse
in der korrekten Form (mit Haceks) geschrieben werden und darüber hinaus bereits
ausgestellten Reisepässen richtiggestellt
werden?"
Die Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Form und Inhalt der österreichischen Reisepässe wurden entsprechend dem vom Europäischen
Rat beschlossenen Muster festgelegt. In der Entschließung des Rates vom 23.6.1981 wurde die
Einführung eines einheitlichen Passes vereinbart und dessen einheitliches Muster und
Anwendungsbereich festgelegt. Dabei wurde auch bestimmt, daß der Paß eine
maschinenlesbare Zone enthält, und für die dort in Verwendung stehenden Zeichen die ICAO -
Norm anz:uwenden ist. Die in der ICAO - Norm enthaltenen Transliterationsregeln eliminieren
bestimmte Zeichen oder setzen Zeichen anderen gleich. Die sogenannten diakritischen Zeichen
werden aufgrund der Transliterationsregeln der ICAO - Norm beseitigt und scheinen daher in
der maschinenlesbaren Zone nicht auf Diese Regelung gilt in allen EU - Mitgliedstaaten.
Zu Frage 2:
Die Schreibweise in der maschinenlesbaren Zone ist nicht falsch, sondern ergibt sich aus der
Anwendung bestimmter Transliterationsregeln, wie bereits ausgeführt wurde. Diese technische
Standardisierung hat auch Vorteile für die Paßinhaber: Die EU - Außengrenzstellen sind in der
Lage, die maschinenlesbaren Zeichen der Reisepässe bei den Grenzübergangsstellen durch
Paßleser zu lesen. Damit wird eine wesentliche Beschleunigung in der Grenzkontrolle erreicht.
Zu Frage 3:
Da ein Abkehren von der ICAO - Norm und der darin enthaltenen Transliterationsregeln nur
durch alle EU - Mitgliedstaaten bzw. Schengen - Staaten erfolgen kann, ist eine Änderung der
Zeichen in der maschinenlesbaren Zone durch Österreich nicht möglich.