5625/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine

Petrovic und Genossen vom 18. März 1999, Nr. 5918/J, betreffend Frauenförderung in der

Oesterreichischen Nationalbank, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, daß nicht - wie in der Anfrage dargelegt - sämtliche

Mitglieder der obersten Organe der Oesterreichischen Nationalbank von der Bundes -

regierung bzw. auf Vorschlag der Bundesregierung ernannt werden. Gemäß § 22 Abs. 2

Nationalbankgesetz (NBG) 1984 idgF werden 6 Mitglieder des Generalrates durch die Ge -

neralversammlung gewählt, wobei den Aktionären - mit Ausnahme des Bundes - ein Vor -

schlagsrecht entsprechend dem von ihnen vertretenen Grundkapital zukommt (§ 18 NBG).

 

Außerdem möchte ich feststellen, daß die unter Teil A gestellten Fragen bezüglich personal -

politischer und dienstrechtlicher Angelegenheiten den eigenverantwortlichen Wirkungs -

bereich der Oesterreichischen Nationalbank und keine in die Zuständigkeit des Bundes -

ministenums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung und insbesondere auch

keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten betreffen

und daher von dem im § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht

erfaßt sind. Im Hinblick darauf kann ich mich zu diesen Fragen nur im Einverständnis mit der

Oesterreichischen Nationalbank aufgrund einer von der Oesterreichischen Nationalbank

dem Bundesministerium für Finanzen erteilten Information äußern. In diesem Zu -

sammenhang ist auch darauf hinzuweisen, daß das Bundes - Gleichbehandlungsgesetz - wie

dies auch in der Anfrage zum Ausdruck gebracht wurde - im Bereich der Oesterreichischen

Nationalbank keine Anwendung findet. Im einzelnen ist somit folgendes zu sagen:

 

Zu A 1. bis A 3.:

- Bereits Anfang der siebziger Jahre erfolgte durch die Vereinheitlichung der Bezugs -

  schemata (Abschaffung eines eigenen - schlechteren - Frauenschemas) eine finanzielle

  Gleichstellung, wobei für Frauen gleichzeitig die Überleitung in sogenannte pensionsver -

  sicherungsfreie Dienstverhältnisse (Pragmatisierung) geschaffen wurde.

 

- Aus - und Weiterbildungsmaßnahmen und interne Stellenausschreibungen für Funktionen

  erfolgen geschlechtsneutral. Stellenbesetzungen werden nach rein fachlichen Kriterien

  vorgenommen

 

- Zur Zeit sind in der Oesterreichischen Nationalbank

 

                377 Mitarbeiterinnen und

                628 Mitarbeiter beschäftigt.

 

  Von der Oesterreichischen Nationalbank wird dabei darauf hingewiesen, daß

  (einschließlich der ausgegliederten Druckerei) relativ große Bereiche bestehen, in welchen

  einerseits der Männeranteil überdurchschnittlich groß ist (Druckerei, Haustechnik, Sicher -

  heitsdienst) und andererseits ein großer Akademikerinnenanteil (insbesondere bei den

  Hauptabteilungen Volkswirtschaft, Recht und Beteiligungen, Analyse und Revision) ge -

  geben ist.

 

  Insgesamt sind in der Oesterreichischen Nationalbank

                  62 Akademikerinnen und

                171 Akademiker beschäftigt.

 

- Der Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen beträgt 12 %.

 

 

Zu B 1.:

Die Aktionärsvertreter in der Generalversammlung werden von den zahlreichen Aktionären,

auf deren Auswahlpraxis kein Einfluß besteht und die im Fall der Oesterreichischen

Nationalbank juristische Personen sind, entsendet und unterliegen einem ständigen

Wechsel. Aus diesem Grund können keine aussagekräftigen Feststellungen über den

Frauenanteil in der Generalversammlung getroffen werden.

Im Generalrat, der aus dem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und zwölf weiteren Mit -

gliedern besteht, sind nur Männer vertreten. Der Präsident, der Vizepräsident und weitere

6 Mitglieder des Generalrates werden von der Bundesregierung ernannt, die anderen

6 Mitglieder werden - wie bereits in der Einleitung erwähnt - von der Generalversammlung

gewählt.

 

Die aktuelle Zusammensetzung des Generalrates (Stand vom 1 Jänner 1999) stellt sich wie

folgt dar:

 

Präsident:                             Adolf WALA

                                               Generaldirektor a.D. der

                                               Oesterreichischen Nationalbank

Vizepräsident:                      Herbert SCHIMETSCHEK

                                               Generaldirektor der Bundesländerversicherung und

                                               Austria - Collegialität Versicherungen

Generalräte:                          Dipl. - Ing. August ASTL

                                               Generalsekretär der Präsidentenkonferenz

                                               der Landwirtschaftskammern Österreichs

 

                                               Dr. Norbert BEINKOFER

                                               Vizepräsident a.D. der Kammer der gewerb -

                                               lichen Wirtschaft für Oberösterreich

 

                                               Helmut ELSNER

                                               Generaldirektor der

                                               Bank für Arbeit und Wirtschaft AG

 

                                               Univ. Prof. DDr. Helmut FRISCH

                                               Vorsitzender des Aufsichtsrates der

                                               Österreichischen Postsparkasse AG

 

                                               Dkfm. Lorenz R. FRITZ

                                               Generalsekretär der Vereinigung

                                               der Österreichischen Industrie

 

                                               Dr. Rene Alfons HAIDEN

                                               Generaldirektor i.P. der Bank Austria AG

 

                                               Dr. Robert LAUNSKY - TIEFFENTHAL

                                               Präsident der Austropapier

                                               Vereinigung der Österreichischen Papierindustrie

 

                                               Dr. Richard LEUTNER

                                               Sekretär des

                                               Österreichischen Gewerkschaftsbundes

 

                                               Mag. Werner MUHM

                                               Direktor - Stellv. der Kammer für

                                               Arbeiter und Angestellte für Wien

                                               Mag. Dr. Walter ROTHENSTEINER

                                               Generaldirektor der

                                               Raiffeisen Zentralbank Österreich AG

 

                                               Dipl. Ing. Karl Werner RÜSCH

                                               Landesrat a.D., Vizepräsident der

                                               Oesterreichischen Nationalbank a.D.

 

                                               Dkfm. Dr. Siegfried SELLITSCH

                                               Generaldirektor der Wiener Städtischen

                                               Allgemeinen Versicherung AG

 

Im vierköpfigen Direktorium beträgt die Frauenquote 25 %, da neben Gouverneur

Dr. Klaus Liebscher, Direktor Mag. Dr. Wolfgang Duchatczek und Direktor

Mag. Dr. Peter Zöllner Frau Vizegouverneurin Mag. Dr. Gertrude Tumpel - Gugerell Mitglied

des Direktoriums ist. Für die Ernennung der Mitglieder des Direktoriums durch den Herrn

Bundespräsidenten erstattet der Generalrat einen unverbindlichen Dreiervorschlag an die

Bundesregierung, wobei die Oesterreichische Nationalbank vor der Erstattung des

Dreiervorschlags eine Ausschreibung durchzuführen hat, die den Bestimmungen des

Stellenbesetzungsgesetzes entspricht.

 

Zu B 2.:

Frau Präsidentin Dr. Schaumayer ist am 31. Mai 1995 aus dem Generalrat ausgeschieden.

Seit 15. Juli 1997 ist Frau Dr. Gertrude Tumpel - Gugerell Mitglied des Direktoriums und hat

per 1. September 1998 die Funktion der Vizegouverneurin übernommen.

 

Zu B 3.:

Über einen Frauenförderungsplan in der Oesterreichischen Nationalbank liegen mir keine

konkreten Informationen vor.