6090/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Helene Partik - Pablé und

Genossen vom 9. Juni 1999, Nr. 6402/J, betreffend Auflösung der Kinderklinik Glanzing,

beehre ich mich - aufgrund einer von der Finanzprokuratur eingeholten Stellungnahme -

Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Diese Liegenschaft samt der darauf befindlichen Kinderklinik Glanzing steht nicht im Eigen -

tum der Republik Österreich, sondern des Fonds „Reichsanstalt für Mutter -  und Kinder -

fürsorge in Wien“, der eigene Rechtspersönlichkeit genießt und den Bestimmungen des

Bundes - , Stiftungs -  und Fondsgesetzes unterliegt. Seitens der Stadt Wien (Wiener

krankenanstaltenverbund) wurde im Juni1999 ein seit dem Jahre 1962 bestehendes

Benützungsübereinkommen, aufgrund dessen diese Liegenschaft der Stadt Wien unent -

geltlich zum Betrieb der Kinderklinik Glanzing zur Verfügung gestellt wurde, per Ende 1999

gekündigt. Dem Fonds selbst ist mangels entsprechender Mittel ein weiterer Betrieb der

Kinderklinik Glanzing nicht möglich. Die Auflassung der Kinderklinik erfolgte entsprechend

dem gesamtösterreichischen Krankenanstaltenplan.

 

Zu 2. und 3.:

Da die Republik Österreich nicht Eigentümer dieses Objektes ist, ist es mir leider nicht

möglich diese Fragen zu beantworten.