Erklärung Präsident:in
Erklärung des Präsidenten Dr. Heinz Fischer betreffend die gemäß dem in der Präsidialkonferenz hergestellten Einvernehmen ohne Präjudiz erfolgende Verkürzung der im Sinne des § 93 Abs. 3 GOG vorgesehenen dreistündigen Frist zum Aufruf einer Dringlichen Anfrage