Verkürzung der dreistündigen Frist zum Aufruf einer Dringlichen Anfrage (543/GO)

Erklärung Präsident:in

Erklärung des Präsidenten Dr. Heinz Fischer betreffend die gemäß dem in der Präsidialkonferenz hergestellten Einvernehmen ohne Präjudiz erfolgende Verkürzung der im Sinne des § 93 Abs. 3 GOG vorgesehenen dreistündigen Frist zum Aufruf einer Dringlichen Anfrage