Verlangen auf Erteilung eines Ordnungsrufes sowie Fristenlauf gemäß § 2 bs. 2 GOG im Fall Rosenstingl (614/GO)

Erklärung Präsident:in

Feststellung des Präsidenten Dr. Heinz Fischer betreffend ein mittels Zwischenrufes gestelltes Verlangen auf Erteilung eines Ordnungsrufes