Abstimmung entgegen der gem. § 65 Abs. 4 geltenden Regel (861/GO)

Erklärung Präsident:in

Feststellung des Präsidenten Dr. Heinz Fischer betreffend eine seiner Ansicht nach aufgrund eines Fehlers im Croquis erfolgte Abstimmung entgegen der gemäß § 65 Abs. 4 GOG geltenden Regel, wonach der abändernde Antrag vor dem Hauptantrag zur Abstimmung kommt (tatsächlich handelte es sich beim zweiten abgestimmten Antrag nicht um einen Abänderungsantrag, sondern um einen zweiten, inhaltlich divergenten Entschließungsantrag)