41 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Justizausschusses


über die Regierungsvorlage (9 der Beilagen): Protokoll Nr. 1 zum Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

Die bewährte Kontrolle der Einhaltung des Folterverbots der Europäischen Menschenrechtskonvention durch den auf Grund des Europäischen Übereinkommens zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (in der Folge „Übereinkommen“) eingesetzten Ausschuß ist bisher nur im Rahmen der Mitgliedstaaten des Europarats möglich. Durch das Protokoll Nr. 1 soll das Übereinkommen nunmehr für Nichtmitgliedstaaten des Europarats geöffnet und dadurch der wirksame Kontrollmechanismus auch über den Rahmen des Europarats eingesetzt werden.

Der Justizausschuß hat diesen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 6. Februar 1996 in Verhandlung genommen. An der sich an die Ausführungen des Berichterstatters anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Walter Schwimmer, Dr. Willi Fuhrmann, Mag. Terezija Stoisits, Mag. Dr. Heide Schmidt, Peter Schieder, Dr. Liane Höbinger-Lehrer sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek.

Bei der Abstimmung wurde das gegenständliche Protokoll Nr. 1 einstimmig angenommen.

Weiters war der Justizausschuß der Meinung, daß es bei gegenständlichem Staatsvertrag keines besonderen Bundesgesetzes im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes zur innerstaatlichen Rechtsordnung bedarf.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Justizausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluß des Staatsvertrages: Protokoll Nr. 1 zum Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (9 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 1996 02 06

                                    Anna Huber                                                              Mag. Dr. Maria Fekter

                                 Berichterstatterin                                                                          Obfrau