54 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Gesetzesantrag des Bundesrates

vom 29. Februar 1996


Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929, zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1013/1994, wird wie folgt geändert:

In Art. 23e Abs. 6 wird folgender letzter Satz angefügt:

,,Dabei kann insbesondere geregelt werden, inwieweit für die Behandlung von Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union anstelle des Bundesrates ein hiezu bestimmter Ausschuß zuständig ist und die Wahrnehmung der Zuständigkeiten gemäß dem ersten Absatz und diesem Absatz dem Bundesrat selbst vorbehalten ist.“


Erläuterungen

Mit der vorgeschlagenen Verfassungsbestimmung soll analog dem Hauptausschuß des Nationalrates auch dem EU-Ausschuß des Bundesrates die selbständige Erledigung von Stellungnahmen gemäß Art. 23e B-VG anstelle des Bundesrates ermöglicht werden.