55 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Ausgedruckt am 12. 3. 1996

Regierungsvorlage


Erklärung über den Rücktritt der Republik Österreich vom Internationalen Zuckerübereinkommen 1992


Erklärung

Der Bundespräsident erklärt im Namen der Republik Österreich den Rücktritt vom Internationalen Zuckerübereinkommen 1992 gemäß dessen Artikel 42 mit sofortiger Wirksamkeit.

Declaration

On behalf of the Republic of Austria the Federal President herewith declares the withdrawal from the International Sugar Agreement, 1992 in accordance with its Article 42 with immediate effect.

Geschehen zu Wien, am xx. xxxxx 1996

Der Bundespräsident:

Klestil

Der Bundeskanzler:

Vranitzky

vorblatt

Problem:

Beim Internationalen Zuckerübereinkommen 1992 handelt es sich nicht um ein gemischtes Übereinkommen, da es in die ausschließliche Außenkompetenz der Gemeinschaft fällt.

Problemlösung:

Rücktritt der Republik Österreich vom Internationalen Zuckerübereinkommen 1992.

Alternativen:

Keine.

Kosten:

Keine.

EG-Konformität:

ist gegeben.

Erläuterungen

Infolge des Beitritts der Republik Österreich zur Europäischen Union ergibt sich die Notwendigkeit, vom Internationalen Zuckerübereinkommen 1992 zurückzutreten, da der Inhalt des Abkommens eine Materie betrifft, die in die Zuständigkeit der Kommission der Europäischen Union fällt.

Der österreichische Beitrittsakt zur Europäischen Union enthält die Verpflichtung zum Rücktritt vom gegenständlichen Abkommen, dennoch ist das innerstaatlich vorgesehene Verfahren einzuhalten.

Da es sich beim Internationalen Zuckerübereinkommen 1992 um einen gesetzändernden und gesetzesergänzenden Staatsvertrag, der vom Nationalrat gemäß Artikel 50 Abs. 1 B-VG genehmigt wurde, handelt, ist der Rücktritt vom gegenständlichen Übereinkommen somit analog zu behandeln.