91 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft


über den Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft für die Jahre 1996 und 1997 gemäß § 9 Abs. 2 LWG (III-21 der Beilagen)

Die Bundesregierung hat am 15. März 1996 den vorliegenden Bericht beschlossen und an den Nationalrat zur Behandlung weitergeleitet. Dieser Bericht wurde am 20. März 1996 dem Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft zugewiesen.

Die Situation der österreichischen Landwirtschaft ist durch schwierige Anpassungsprozesse an das System der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union gekennzeichnet. Die nächsten Jahre werden wichtige Weichenstellungen für den Fortbestand einer bäuerlichen und ökologischen Landwirtschaft in der EU bringen.

Auf den Märkten wird die notwendige Neupositionierung der Betriebe fortschreiten. Die Marktposition der Betriebe ist zu verbessern, wobei mit Förderungen (Investitionen, Erzeugergemeinschaften, Ziel 5b, Sektorpläne) die Durchführung notwendiger Maßnahmen erleichtert wird.

Im Rahmen dieser Verbesserung der Marktposition der österreichischen Land- und Forstwirtschaft sowie des Verarbeitungs- und Vermarktungsbereiches soll die Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen zu den anderen EU-Mitgliedstaaten Priorität haben, wobei eine konsequente Qualitätsorientierung in der Lebensmittelproduktion sowie in der Verarbeitung und Vermarktung anzustreben ist. Der Konsumentenschutz und die Konsumenteninformation sind durch strikte Kennzeichnungsverpflichtungen zu verbessern.

Gemäß der Koalitionsvereinbarung 1996 umfassen die Aktivitäten auch das Ziel EU-weiter ökologischer Standards in der Pflanzen- und Tierproduktion auf möglichst hohem Niveau. Österreich wird sich im Rahmen der Europäischen Union dafür einsetzen, daß bei weiteren Reformen des Welthandels ökologische und soziale Grundsätze Eingang finden.

Ein weiteres Ziel besteht darin, mit dem neuen Instrumentarium der Direktzahlungen und Leistungsabgeltungen, die von der EU und national finanziert werden, sowie mit den zu realisierenden Markt­chancen und den EU-Marktordnungsregelungen eine auf Nachhaltigkeit und Dauer ausgerichtete Bewirtschaftung zu sichern. Weiters soll eine Verbesserung der Einkommensmöglichkeit für bäuerliche Familienbetriebe erreicht werden.

Die in der Kommission gemäß § 7 LWG vertretenen Parteien und Interessenorganisationen konnten sich auf keine einvernehmlichen Empfehlungen für Schwerpunktmaßnahmen einigen. Für die Bewältigung der Anpassungsprobleme im EU-Binnenmarkt werden ua. folgende Maßnahmen und Instrumente als vorrangig angesehen:

         –   konsequente Umsetzung des Europaabkommens der Regierungsparteien vom 22. April 1994 sowie des Koalitionsübereinkommens 1996;

         –   Weiterentwicklung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik in Richtung ökologischer und sozial verträglicher Landbewirtschaftung;

         –   ausreichende Dotierung der für die Land- und Forstwirtschaft vorgesehenen Förderungsmaßnahmen, auch im Hinblick auf die optimale Inanspruchnahme der EU-Kofinanzierung;

         –   betriebswirtschaftliche Optimierungen;

         –   Verbesserung der Marktposition der Betriebe;


         –   schlagkräftiges Agrarmarketing sowie

         –   wirksame Bildungs-, Beratungs- und Forschungsarbeit für die bäuerlichen Familien und den ländlichen Raum.

Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 29. März 1996 in Verhandlung genommen.

Nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Karl Freund beteiligten sich an der anschließenden Debatte die Abgeordneten Ing. Mathias Reichhold, Anna Elisabeth Aumayr, Rudolf Schwarzböck, Dr. Stefan Salzl sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Mag. Wilhelm Molterer.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft für die Jahre 1996 und 1997 gemäß § 9 Abs. 2 LWG (III-21 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 03 29

                                    Karl Freund                                                            Georg Schwarzenberger

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann