206 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung


über den Bericht des Universitätenkuratoriums im Sinne des § 83 Abs. 3 des UOG 1993, BGBl. Nr. 805/1993, über seine Tätigkeit vom 20. Oktober 1994 bis zum 31. Dezember 1995 (III-26 der Beilagen)

Gemäß § 83 Abs. 3 UOG 1993 ist dem Nationalrat jährlich durch den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst ein Tätigkeitsbericht des Universitätenkuratoriums vorzulegen. Der erste im Sinne dieser Verpflichtung erstattete Bericht behandelt den Zeitraum von der Konstituierung des Universitätenkuratoriums am 20. Oktober 1994 bis zum 31. Dezember 1995.

Das Universitätenkuratorium soll als Bindeglied zwischen dem Staat, den Universitäten, der Gesellschaft und der Wirtschaft fungieren. In den ersten 14 Monaten nach seiner Konstituierung hat es nicht nur acht Plenarsitzungen abgehalten, sondern auch Arbeitsgruppen zu den Themen „Entwicklungsplanungen“ und „Evaluierung“ eingesetzt. Darüber hinaus wurden Kontakte zum fachlichen und institutionellen Umfeld, auch im internationalen Rahmen, aufgenommen. Besuche verschiedener österreichischer Universitäten dienten einem Gedanken- und Informationsaustausch mit den Betroffenen über die Umsetzung des UOG 1993. Diese Aktivitäten des Kuratoriums müssen unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden, daß das Jahr 1995 ein Jahr der Vorbereitung war, da das UOG 1993 erst mit Ende des Jahres 1995 für die Montanuniversität Leoben als erste Universität wirksam geworden ist.

Dennoch hat das Universitätenkuratorium mit der Vorarbeit zukünftiger Aufgabenerfüllung begonnen und schwerpunktartig drei Zielfelder in Angriff genommen:

Beim Schwerpunkt „Universitätsübergreifende Entwicklungsplanungen in Forschung und Lehre“ geht es in erster Linie um die Entwicklung mittel- und langfristiger Leitvorstellungen in den Universitäten und auf der universitätsübergreifenden Ebene. Schließlich ermutigt die durch das UOG 1993 eingeräumte Autonomie die Universitäten, ihre Entwicklung selbst zu steuern, was zu einer Differenzierung der Profile führen wird.

Zum Thema „Hausberufungen“ hat das Universitätenkuratorium Regeln entwickelt, in denen klar festgeschrieben ist, daß bei freiwerdenden Stellen an den Universitäten prinzipiell Berufungen von außen erfolgen sollten, Hausberufungen hingegen nur in begründeten Ausnahmefällen. Begründet wird dies damit, daß sich durch eine Rotation der handelnden Personen die institutionelle Chance zur Weiterentwicklung von Forschung und Lehre bieten würde.

Was die Frage der „Universitätsübergreifenden Evaluierungsmaßnahmen in Forschung und Lehre“ betrifft, will das Kuratorium zunächst abwarten, welche Evaluierungsschritte die einzelnen Universitäten setzen. Erst dann wird es die Wirksamkeit der Evaluierungsmechanismen beurteilen und die Fähigkeit der Universitäten, Ressourcen zu mobilisieren, überprüfen. Darüber hinaus beschäftigt sich eine eigene Arbeitsgruppe des Universitätenkuratoriums mit dem Thema „Evaluierung“. Diskutiert werden dabei Fragen des Verfahrens und der Methoden, aber auch das Problem der Konsequenzen, die aus Evaluierungen zu ziehen sind.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 20. Juni 1996 in Verhandlung genommen.

Nach einer Debatte, an der sich die Abgeordneten Klara Motter, Dr. Johann Stippel, Mag. Dr. Madeleine Petrovic, Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch und MMag. Dr. Willi Brauneder sowie der Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst Dr. Rudolf Scholten beteiligten, wurde mit Stim­men­mehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des Berichtes zu empfehlen.


Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht des Universitätenkuratoriums im Sinne des § 83 Abs. 3 des UOG 1993, BGBl. Nr. 805/1993, über seine Tätigkeit vom 20. Oktober 1994 bis zum 31. Dezember 1995 (III-26 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 06 20

                          Katharina Horngacher                                                       Dr. Michael Krüger

                                 Berichterstatterin                                                                         Obmann