264 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Finanzausschusses
über die Regierungsvorlage (25 der Beilagen): Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft und die Generaldirektion der Österreichischen Bundesforste haben Veräußerungen von für Bundeszwecke entbehrlichen Liegenschaften in Kärnten und Niederösterreich beantragt. Da bei diesen Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen im Hinblick auf die im Artikel XI Bundesfinanzgesetz 1995 normierten Wertgrenzen dem Bundesminister für Finanzen keine Veräußerungsgenehmigung zusteht, ist eine gesetzliche Veräußerungsermächtigung erforderlich.
Der Finanzausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 3. Juli 1996 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Holger Bauer, Dipl.-Vw. Dr. Alexander Van der Bellen und Hermann Böhacker sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Viktor Klima.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (25 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 1996 07 03
Marianne Hagenhofer Dr. Ewald Nowotny
Berichterstatterin Obmann