265 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über die Regierungsvorlage (129 der Beilagen): Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen


Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten hat Veräußerungen von für Bundeszwecke entbehrlichen Liegenschaften in Salzburg, Steiermark und Wien beantragt. Da bei diesen Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen im Hinblick auf die im Artikel XI Bundesfinanzgesetz 1996 normierten Wertgrenzen dem Bundesminister für Finanzen keine Veräußerungsgenehmigung zusteht, ist eine gesetzliche Veräußerungsermächtigung erforderlich.

Der Finanzausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 3. Juli 1996 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Holger Bauer, Dipl.-Vw. Dr. Alexander Van der Bellen und Hermann Böhacker sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Viktor Klima.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (129 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1996 07 03

                               Franz Kampichler                                                            Dr. Ewald Nowotny

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann