271 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über den Antrag 44/A(E) der Abgeordneten Mares Rossmann und Genossen betreffend Abschaffung der Getränkesteuer

Dem gegenständlichen Antrag ist folgende Begründung beigegeben:

Teile der österreichischen Wirtschaft werden mit Abgaben belastet, die im europäischen Vergleich beispiellos sind.

Hiezu zählt vor allem die Getränkesteuer, die seit dem gemeinsamen Binnenmarkt für den gerade in Österreich wichtigen Tourismus sowie dem Handel ein unzumutbares Wettbewerbsproblem geworden sind (Smekal/Sendlhofer; Der Einfluß des EU-Beitrittes auf die Steuereinnahmen der österreichischen Gemeinden S. 101). Auf dem Getränkesektor besteht ein regelrechter Einkaufsboom nach Deutschland und Italien, der zu hohen Steuerausfällen führt. Wegen des hohen österreichischen Preisniveaus bleiben Gäste vermehrt aus, weshalb zur Stützung von Handel, Tourismus und Gastronomie seitens der Bundesregierung dringend Handlungen erwartet werden.

Darüber hinaus ist die Getränkesteuer auch hinsichtlich ihres relativ hohen Verwaltungskostenanteiles von 25% problematisch und somit dem Grunde nach reformbedürftig.

Die Getränkesteuer ist eine ausschließliche Gemeindeabgabe auf Grund freien Beschlußrechtes der Gemeindevertretung (§ 15 Abs. 3 Z 2 FAG), die den Kommunen ein Gesamtaufkommen von zirka 5,2 Milliarden Schilling bringt. Der Bundesgesetzgeber hat jedoch im Rahmen von Finanzausgleichsverhandlungen und Novellen zum Finanzausgleichsgesetz auch Einflußmöglichkeiten auf ausschließliche Gemeindeabgaben, zu deren Erhebung der Bundesgesetzgeber die Gemeinden ermächtigen kann (§ 7 Abs. 5 FVG).

Mit Abschaffung der Getränkesteuer würden der für Österreich lebensnotwendige Tourismus wie auch der Handel wettbewerbsfähiger gemacht werden. Um den Aufkommensverlust der Kommunen auszugleichen, ist den Gemeinden über eine als ausschließliche Bundesabgabe konzipierte aufkommensneutrale Energiesteuer ein adäquater Ersatz über einen neu zu verhandelnden Finanzausgleich, insbesondere durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer, zu gewähren.

Der Finanzausschuß hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 3. Juli 1996 in Verhandlung gezogen. Als Berichterstatter im Ausschuß fungierte Abgeordneter Hermann Böhacker.

Bei der Abstimmung fand der Antrag 44/A(E) nicht die Mehrheit des Ausschusses.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 07 03

                         Mag. Herbert Kaufmann                                                       Dr. Ewald Nowotny

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann