273 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über den Antrag 68/A(E) der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen betreffend Pensionsreserve der Oesterreichischen Nationalbank

Dem gegenständlichen Antrag ist folgende Begründung beigegeben:

Die Oesterreichische Nationalbank zahlte 1994 aus ihren laufenden Erträgnissen Ruhe- und Versorgungsgenüsse für rund 1 300 Pensionistinnen und Pensionisten in Höhe von zirka 850 Millionen Schilling; darunter für pensionierte Direktoriumsmitglieder bzw. deren Witwen rund 37 Millionen Schilling.

Der Gesetzgeber hat 1955 verfügt, daß sämtliche Pensionsansprüche der Bediensteten in einer eigenen ,,Pensionsreserve“ sichergestellt werden (§ 69 Abs. 2 NBG). Das nach versicherungsmathematischer Berechnung erforderliche Deckungskapital betrug zum 31. Dezember 1994 22,7 Milliarden Schilling. Falls die OeNB durch Bundesgesetze aufgelöst wird (§ 78 Abs. 1 NBG), hat die das Notenbankgeschäft weiterführende Stelle auch das aktive Personal der Bank mit allen Rechten und Pflichten sowie die Pensionsverpflichtungen zu übernehmen (§ 78 Abs. 2 NBG). Damit sind die privilegierten Pensionsansprüche über eine Liquidation hinaus in einer Weise abgesichert, die ohne Beispiel ist.

Tatsächlich ist diese Pensionsreserve entbehrlich, weil eine Auflösung der OeNB nicht zur Diskussion steht und daher die Pensionsreserve niemals in Anspruch genommen werden wird. Überdies ist es nicht vertretbar, für rund 1 150 Aktive und 1 300 Pensionisten eine Kapitalreserve von rund 23 Milliarden Schilling zu halten, was einer Kopfquote von 9,3 Millionen Schilling entspricht.

In der Bilanz zum 31. Dezember 1993 findet sich eine Rückstellung für Risiken im Auslands- und Wertpapiergeschäft in Höhe von 4,9 Milliarden Schilling, die in der Bilanz zum 31. Dezember 1994 nicht mehr aufscheint. Diese Rückstellung wurde zur Gänze aufgelöst und entgegen dem Verwendungszweck zur Budgetkonsolidierung verwendet.

Die OeNB rechtfertigte ihre 1994 erfolgte gänzliche Auflösung damit, daß die ursprüngliche Begründung durch das starke Anwachsen der Reservepositionen weggefallen ist. Dem ist entgegenzuhalten, daß die OeNB die ,,Rückstellung für Wagnisse im Auslands- und Wertpapiergeschäft“ noch 1993 um 200 Millionen Schilling erhöhte, die gesamten Reservepositionen 1994 aber um 2,1 Milliarden Schilling – darunter die Reserve aus valutarischen Kursdifferenzen wegen erlittener Kursverluste sogar um 4,7 Milliarden Schilling – gesunken sind. Damit zeigt sich, daß die OeNB die in Rede stehende Rückstellung aus anderen Gründen, nämlich um an den Bund einen höheren Gewinn abführen zu können, aufgelöst hat.

Es stellt sich die Frage, weshalb für die Pensionsansprüche mit einer Rücklage von rund 23 Milliarden Schilling über die Liquidation hinaus vorgesorgt wird, während die für die österreichische Währungspolitik wichtige Risikorückstellung aufgelöst wurde. Aus diesem Grunde ist es geboten, die Rücklage für Pensionsansprüche zu Lasten des Abbruches einer Rücklage für Währungswagnisse schrittweise zu verringern.

Die Höhe der Rücklage für Pensionsansprüche erlaubt es auch, daraus eine neu zu schaffende, sämtliche Ausgaben für Forschung und Entwicklung bündelnde Stiftung für Forschung und Entwicklung zu speisen. Damit sollen durch die Stärkung von Forschung und Entwicklung wertvolle Impulse für die Zukunft der österreichischen Wirtschaft und insbesondere für deren hohes technisches Niveau gesetzt werden. Mit dem Einsatz dieser Mittel kann auf diese Weise auch ein Beitrag für eine aktive Beschäftigungspolitik geleistet werden.


Der Finanzausschuß hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 3. Juli 1996 in Verhandlung gezogen. Als Berichterstatter im Ausschuß fungierte Abgeordneter Peter Rosenstingl, danach ergriff der Abgeordnete Mag. Gilbert Trattner das Wort.

Bei der Abstimmung fand der Antrag 68/A(E) nicht die Mehrheit des Ausschusses.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 07 03

                                      Kurt Eder                                                                    Dr. Ewald Nowotny

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann