275 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über den Antrag 84/A (E) der Abgeordneten Peter Rosenstingl und Genossen betreffend Lehrlinge im Kommunalsteuergesetz

Dem gegenständlichen Antrag ist folgende Begründung beigegeben:

Die Steuerreform 1993 hat die Gewerbesteuer ab 1. Jänner 1994 gänzlich beseitigt, nur die Lohnsummensteuer findet in der Kommunalsteuer eine Fortsetzung. Der Kreis der Steuerpflichtigen ist jedoch viel weiter.

So waren gemäß § 26 Abs. 3 Z 1 Gewerbesteuergesetz 1953, BGBl. Nr. 2/1954 Beträge, die an Lehrlinge, die auf Grund eines schriftlichen Lehrvertrages eine ordnungsmäßige Ausbildung erfahren, von der Lohnsummensteuer ausgenommen. Im Kommunalsteuergesetz, BGBl. Nr. 819/1993 sind sie Bestandteil der Bemessungsgrundlage.

Der Finanzausschuß hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 3. Juli 1996 in Verhandlung gezogen. Als Berichterstatter im Ausschuß fungierte Abgeordneter Peter Rosenstingl.

An der sich daran anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger und Peter Rosenstingl.

Bei der Abstimmung fand der Antrag 84/A (E) nicht die Mehrheit des Ausschusses.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 07 03

                               Franz Kampichler                                                            Dr. Ewald Nowotny

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann