282 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über den Antrag 214/A der Abgeordneten Dipl.-Vw. Dr. Alexander Van der Bellen und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem eine Abgabe auf die Lieferung und den Verbrauch elektrischer Energie eingeführt wird (Elektrizitätsabgabegesetz) geändert wird (Art. 60 Strukturanpassungsgesetz 1996,
BGBl. Nr. 201/1996)


Dem gegenständlichen Antrag ist folgende Begründung beigegeben:

Das Elektrizitätsabgabengesetz nimmt keine ökologische Differenzierung nach Art der Stromerzeugung vor. Auch Strom aus Alternativenergien (Photovoltaik, Wind, Biomasse, Biogas usw.) unterliegt der Besteuerung. Es besteht somit kein steuerrechtlicher Unterschied, ob der Strom beispielsweise aus Atomkraftwerken oder aus Windkraftwerken stammt.

Damit bleibt eine große Chance ungenutzt, einen wesentlichen Beitrag zur forcierten Markteinführung von Alternativenergien zu leisten. Es entsteht insgesamt die ökologisch absurde Situation, daß Strom aus Sonnenenergie besteuert wird, Kohle jedoch in Österreich nach wie vor keiner Energiesteuer unterliegt.

Um solche Widersprüchlichkeiten zu vermeiden, wurde etwa in den Niederlanden oder in Dänemark eine Rückvergütungsmöglichkeit der Elektrizitätssteuer für Alternativenergien vorgesehen. Eine entsprechende Regelung wäre EU-konform und sollte auch in Österreich vorgenommen werden.

Der Finanzausschuß hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 3. Juli 1996 in Verhandlung gezogen. Als Berichterstatter im Ausschuß fungierte Abgeordneter Dipl.-Vw. Dr. Alexander Van der Bellen.

Bei der Abstimmung fand der Antrag 214/A nicht die Mehrheit des Ausschusses.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 07 03

                               Franz Kampichler                                                            Dr. Ewald Nowotny

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann