296 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

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                                                                                                                05.09.2008/09:00:50



über den Antrag der Abgeordneten Edith Haller und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz zugunsten der Tagesmütter (Tagesväter) geändert wird (226/A)


Die Abgeordneten Edith Haller, Sigisbert Dolinschek, Mag. Herbert Haupt und Genossen haben diesen Antrag am 13. Juni 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Berufstätigkeit der Frauen, darunter auch der Mütter mit Kindern im Vorschul- und Schulalter, nimmt – gesamteuropäisch gesehen – ständig zu. Statistiken beweisen, daß 90% der Frauen zwischen 20 und 40 Jahren und knapp 50% der Mütter mit Kindern im Vorschulalter einem Beruf nachgehen. Dieser gesellschaftlichen Realität muß insofern Rechnung getragen werden, als den berufstätigen Eltern ein flächendeckendes Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen geboten werden muß. Neben den bereits bestehenden Tagesbetreuungen wie Kindergärten, Horte etc. entwickelt sich seit einigen Jahren eine vollwertige Alternative dazu, nämlich die Betreuung durch Tagesmütter (Tagesväter). Diese Form der Kinderbetreuung ist der institutionellen Betreuung vor allem in einem Punkte überlegen, nämlich bei der Flexibilität der Öffnungszeiten in Hinblick auf die Arbeitszeiten der berufstätigen Eltern.

Tagesmütter (Tagesväter) kommen in ihrer Betreuung den kindlichen Bedürfnissen optimal entgegen: sie bieten einen familiären Rahmen, eine individuelle Betreuung, dh. eine der eigenen Familie nachempfundene Situation. Die Tätigkeit dieser Tagesmütter (Tagesväter) ist bislang weder gesetzlich anerkannt noch sozialrechtlich abgesichert. Mit einer Einbindung dieser Berufsgruppe in die Pflichtversicherung des ASVG wird ein entscheidender Schritt in Richtung soziale Absicherung getan und damit auch eine Anerkennung als Berufsgruppe eingeleitet.“

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Antrag (226/A) in seiner Sitzung am 4. Juli 1996 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuß war die Abgeordnete Edith Haller.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Gottfried Feurstein, Eleonore Hostasch, Karl Öllinger, Dr. Volker Kier, Dr. Alois Pumberger, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Mag. Dr. Josef Trinkl, Mag. Herbert Haupt, Edith Haller, Elfriede Madl, Dr. Elisabeth Pittermann, Mag. Walter Guggenberger, Heidrun Silhavy, Karl Donabauer sowie der Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 07 04

                        Dr. Elisabeth Pittermann                                                   Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obfrau