299 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

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                                                                                                                05.09.2008/09:02:25



über den Antrag der Abgeordneten Mag. Helmut Peter und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz geändert wird (66/A)

Die Abgeordneten Mag. Helmut Peter, Dr. Volker Kier, Klara Motter und Genossen haben diesen Antrag am 31. Jänner 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Ausgehend von der allgemein anerkannten Notwendigkeit der Arbeitszeitflexibilisierung soll dieser Antrag einerseits dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen zu stärken, andererseits aber auch die eigenverantwortliche Entscheidung des einzelnen Arbeitnehmers in einem wirklichen Rahmengesetz  ermöglichen. Das Arbeitszeitgesetz in seiner jetzigen Form steckt im Gegensatz dazu auf der einen Seite den Rahmen zu eng ab, in Einzelaspekten ist es aber sogar weitreichender als die entsprechende EU-Richtlinie.

Ziel dieses Antrages ist es, eine erweiterte Flexibilisierung der Arbeitswelt zum Wohl aller Beteiligten zu erreichen. Der Rahmen für die freie Einteilung der – im übrigen gleichbleibenden – Normalarbeitszeit soll erweitert werden, da in vielen wirtschaftlich bedeutenden Branchen der Arbeitsbedarf starken Schwankungen, an die es die Arbeitszeit anzupassen gilt, unterworfen ist. Ein weiterer wesentlicher Punkt zur Flexibilisierung der Arbeitszeit ist die erweiterte Zulassung von Überstunden bei vorübergehendem erhöhtem Arbeitsbedarf.

Im Detail soll bei einer flexiblen Verteilung der Normalarbeitszeit die höchstzulässige Tagesarbeitszeit generell von bisher 9 auf 10 Stunden angehoben werden. Außerdem soll auch ein längerer Durchrechnungszeitraum für die Berechnung der Normarbeitszeit bereits im Arbeitszeitgesetz möglich sein (Durchrechnung über 13 Wochen statt bisher 7 Wochen). Darüber hinaus sollen – ohne Obergrenze – der Kollektivvertrag oder die Betriebsvereinbarungen längere Durchrechnungszeiträume zulassen können. Weiters soll die Tagesarbeitszeit inklusive Überstunden 12 Stunden betragen können, wobei zusätzlich in bestimmten Branchen bei erhöhtem Arbeitsbedarf eine Arbeitszeit von höchstens 13 Stunden, bzw eine Wochenarbeitszeit von maximal 60 Stunden möglich sein soll.

Die Bestimmungen bezüglich Ruhezeiten sollen einheitlich, und nicht wie bisher geschlechtsspezifisch gefaßt sein; auch soll die Möglichkeit geschaffen werden, die gesetzliche Nachtruhe ausnahmsweise bei einem Schichtwechsel etwas kürzer – nämlich 8 statt 10 Stunden – zu genehmigen, um dem betreffenden Arbeitnehmer auch ein volles Wochenende zu ermöglichen.“

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Antrag (66/A) in seiner Sitzung am 4. Juli 1996 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Dr. Volker Kier.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Winfried Seidinger, Eleonore Hostasch, Sophie Bauer, Dr. Volker Kier sowie der Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums. Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 07 04

                           Marianne Hogenhofer                                                      Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obfrau