340 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft


über den Entschließungsantrag 177/A(E) der Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger und Genossen betreffend Ausgliederung und Privatisierung der Österreichischen Bundesforste

Die Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 26. April 1996 im Nationalrat eingebracht und im wesentlichen wie folgt begründet:

„Die Österreichischen Bundesforste bewirtschaften zirka 848 000 ha (8 480 km2) Grund und damit etwas mehr als 10% der Gesamtfläche Österreichs. Davon sind 515 000 ha Waldfläche. Von dieser Fläche entfallen wiederum 70% auf Wirtschaftswälder und 28% auf Schutzwälder. Der Ertragswert dieser Schutzwälder – Pflegekosten, die durch Erlöse aus Jagdpachten kompensiert werden – geht gegen Null.

Grundsätzlich liefern auch Wälder im Ertrag im Vergleich zu anderen Wirtschaftsgütern eine relativ niedrige Eigenkapitalrendite, das allerdings bei hoher Wertbeständigkeit. Zudem sind die Flächen der Österreichischen Bundesforste, historisch bedingt, mit einer großen Zahl an Einforstungsrechten (Weide- sowie Holz- und Streunutzungsrechte) zugunsten meist bäuerlicher Liegenschaften belastet. Der Ertrag der Wälder entfällt vor allem auf die Holzproduktion und die Jagdwirtschaft. Darüber hinaus garantieren die Wälder Österreichs auch überwirtschaftliche Leistungen. Als überwirtschaftliche Leistungen erfüllen die Wälder Funktionen für die Wasserversorgung, den Lawinen- und Wildwasserschutz, die Erholung, den Landschafts-, Biotop- und Bodenschutz, sowie die Erhaltung der Artenvielfalt.

Die 333 000 ha Nebenflächen umfassen Almen, Weiden, Kahlgesteinflächen im Hochgebirge, Gewässer, Sümpfe und Moore, aber auch Bauland. 11% davon oder 35 000 ha sind produktiv. 298 000 ha Nebenflächen, die vor allem im Hochgebirge liegen, sind weitgehend unproduktiv. Darüber hinaus umfaßt der Besitz der Österreichischen Bundesforste weitere Aktiva, wie die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Schlösser und ehemalige Stiftsgebäude.

Nach aktuellen Schätzungen stellt der gesamte Liegenschaftsbesitz der Österreichischen Bundesforste einen Substanzwert von rund 70 Milliarden Schilling dar.

Staatlicher Waldbesitz, der vor allem aus dem Kammerbesitz der Monarchie stammt, war für das gering entwickelte Österreich mangels anderer Sicherheiten nur in der Nachkriegszeit des Ersten Weltkriegs von Bedeutung. Seither ist nicht mehr zu begründen, warum ein derartig großer Forstbetrieb auf Dauer im Eigentum der Republik stehen soll, vor allem da die wirtschaftliche Effizienz zu wünschen übrig läßt. Da das Forstrecht, das für sämtliche Waldflächen Österreichs gilt, grundsätzlich vom Gedanken der Walderhaltung und des Umweltschutzes bestimmt ist, bedürfen die Wälder der Österreichischen Bundesforste keiner, über Forstrecht, Naturschutz und Nationalparkgesetze hinausgehender, besonderer Schutzbestimmungen, Organisationsformen oder Besitzverhältnisse.

Durch eine Ausgliederung der Österreichischen Bundesforste aus dem Bundesbudget könnte die wirtschaftliche Planung der Langfristigkeit forstwirtschaftlicher Betriebsführung und den noch längerfristigen Vorstellungen einer nachhaltigen Sicherung des natürlichen Erbes angenähert werden. Durch eine Privatisierung des operativen Bereichs in der Form einer Betriebsgesellschaft, die damit ermöglichte Verwaltungsreform und die Neuordnung der Kompetenzen im Unternehmen könnte die Effizienz des Unternehmens erhöht werden. Außerdem sollte die langfristige Privatisierung der Liegenschaften der Österreichischen Bundesforste überdacht werden.“


Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Antrag in seinen Sitzungen vom 2. Juli 1996, 10. Juli 1996 und 26. September 1996 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Andreas Wabl, Rainer Wimmer, Mag. Reinhard Firlinger, Ing. Mathias Reichhold sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Mag. Wilhelm Molterer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Zum Berichterstatter für das Haus wurde der Abgeordnete Franz Kampichler gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 09 26

                               Franz Kampichler                                                       Georg Schwarzenberger

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann