344 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

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Regierungsvorlage


Wirtschaftskommission für Europa; Transeuropäische Eisenbahn (TER); Verlängerung des Kooperationsübereinkommens über den Treuhandfonds

       UNITED NATIONS

ECONOMIC COMMISSION

          FOR EUROPE

Ref.: 96/TRANS/2159

         ECE 443 (11)

26 March 1996

Dear Mr. Ambassador,

I should like to refer to the Trans-European Railway (TER) Project, the Cooperation Trust Fund Agreement of which has been signed by eleven Governments, including your Government.

I should like to recall that this Agreement was initially foreseen to cover the period from 1992 to 1996.

In view of the long-term nature of the Project objectives, and based on the understanding that there is a general interest among the participating Governments to continue the further development of the project under such an Agreement, I suggest that the period be extended from 1997 to 2000.

Therefore, if within 90 days from the date of this communication no objection is received from your Government, I will understand that you agree.

I would appreciate it if this communication could be transmitted to the appropriate authorities in your country.

Convinced that the Project Governments will benefit from continued cooperation, I remain, dear Mr. Ambassador,

Yours sincerely,

Yves Berthelot

Executive Secretary

His Excellency

Ambassador Harald Kreid

Permanent Representative of Austria

 to the Office of the United Nations

 and specialized agencies at Geneva

9–11, rue de Varembé

1211 Geneva 20

(Übersetzung)


                 VEREINTE NATIONEN

WIRTSCHAFTSKOMMISSION FÜR EUROPA

S. E.

Herrn Botschafter

Harald Kreid

Ständiger Vertreter Österreichs

bei den Vereinten Nationen in Genf

26. März 1996

Sehr geehrter Herr Botschafter!

Ich würde gerne das Transeuropäische Schienen Projekt (TER) und das Abkommen über den Cooperation Trust Fund, das von elf Ländern unterzeichnet wurde, Ihres eingeschlossen, zur Sprache bringen.

Ich würde gerne daran erinnern, daß dieses Abkommen ursprünglich für eine Dauer von 1992 bis 1995 ausgelegt war.

Angesichts der Langfristigkeit der Projektziele, und auf Grund der Erkenntnis, daß eine weitere Entwicklung des Projektes von allgemeinen Interesse für die Teilnehmerländer das Abkommens ist, schlage ich eine Verlängerung für die Zeit von 1997 bis 2000 vor.

Falls daher innerhalb von 90 Tagen vom Datum dieses Schreibens kein Einwand von seiten Ihrer Regierung erhoben wird, ist das als Ihre Zustimmung zu werten.

Ich würde es begrüßen, wenn es möglich wäre, dieses Schreiben an die zuständigen Stellen in Ihrem Land weiterzuleiten.

In der Überzeugung, daß die an dem Projekt beteiligten Länder von der fortgesetzten Kooperation profitieren werden, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Yves Berthelot

Exekutivsekretär

 

vorblatt

Problem:

Das nach Beendigung der Finanzierung des TER-Projekts durch das UNDP geschaffene Übereinkommen über einen Treuhandfonds zugunsten der Finanzierung desselben läuft mit Jahresende 1996 aus.

Problemlösung:

Zustimmung Österreichs zur Verlängerung des Treuhandübereinkommens durch Unterlassung des Einspruches.

Alternative:

Keine.

Kosten:

10.000 US-$ pro Jahr, die wie bisher aus dem Budget des Bundesministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Kultur bestritten werden, weswegen keine zusätzlichen Budgetleistungen entstehen.

EU-Kompatibilität:

Ist weiterhin gegeben. Die EG-Kommission hat sich zwar 1992 von der Mitarbeit zurückgezogen, hat eine zukünftige Unterstützung konkreter Projekte jedoch nicht ausgeschlossen.

 

Erläuterungen

Das Übereinkommen zur Schaffung eines TER-Treuhandfonds ist ein gesetzesergänzender Staatsvertrag. Der Beitritt bedurfte daher der Genehmigung des Nationalrates gem. Artikel 50 Abs. 1 B‑VG. Es hat nicht politischen Charakter und enthält keine verfassungsändernden Bestimmungen.

Alle Bestimmungen sind zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Recht ausreichend definiert, sodaß eine Beschlußfassung gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG für die Verlängerung nicht erforderlich ist. Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder werden durch das gegenständliche Übereinkommen nicht geregelt, sodaß eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B‑VG nicht erforderlich ist.

Das TER-Projekt wurde 1988 im Rahmen der ECE ins Leben gerufen und wird insbesondere von den Übergangsstaaten gefördert.

Ziele des Projektes sind ua. die Verbesserung der Eisenbahninfrastruktur in den Projektstaaten, die Entwicklung von Investitions- und Finanzierungsprogrammen für einzelne Nord-Süd-Verbindungen zum Zwecke der Kapazitätssteigerung, die Verbesserung der Eisenbahntechnik und -technologie sowie der Organisations- und Managementstruktur der Eisenbahnunternehmen usw.

Bis Ende 1991 wurde das TER-Projekt zur Gänze vom UNDP finanziert. Auf Grund neuer außereuropäischer Schwerpunktsetzungen zog sich das UNDP jedoch aus diesem Projekt zurück und stellte seine Zahlungen mit Ende 1992 endgültig ein. Um die Fortführung des Projektes zu gewährleisten, wurde von der ECE das gegenständliche Übereinkommen zur Schaffung eines TER-Treuhandfonds ausgearbeitet. Dieses Übereinkommen regelt ua. die Dotierung des Fonds durch die Mitgliedstaaten sowie die Rechte und Pflichten der ECE als durchführendes Organ des Projektes. Die finanziellen Beiträge der Teilnehmerstaaten belaufen sich auf je 10.000 US-$ pro Jahr und werden gemäß Budgetprojektierung für Personalkosten, Schulung, Beschaffung von technischem Material ua. verwendet.

Das Übereinkommen soll laut Mitteilung des Exekutivsekretärs der ECE nach seinem Ablaufen   Ende 1996 verlängert werden, wenn die TER-Mitgliedstaaten dies wünschen und keinen Einspruch erheben.

Seitens des für die innerösterreichische Durchführung zuständigen Bundesministeriums für Wissenschaft, Verkehr und Kunst besteht die Bereitschaft zur Weiterführung dieses Übereinkommens. Ebenso besteht die Bereitschaft, den dafür gemäß Übereinkommen zur Schaffung eines TER-Trustfonds jährlich zu leistenden Beitrag von 10.000 US-$ weiter zu leisten, sodaß keine zusätzlichen Budgetbelastungen durch die Annahme dieses Übereinkommens entstehen.