355 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Umweltausschusses


über den Entschließungsantrag 15/A(E) der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen betreffend Nachdenkpause Wasserkraftwerk Lambach

Der Entschließungsantrag 15/A(E) wurde am 15. Jänner 1996 im Nationalrat eingebracht.

Dem gegenständlichen Antrag wurde folgende Begründung entnommen:

„Auf Grund der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen, der Vorgangsweise bei der naturschutzrechtlichen Genehmigung, der ausständigen naturschutzrechtlichen Beurteilung durch die EU-Kommission bzw. den EuGH sowie eines anhängigen VwGH-Verfahrens ist ein umgehender Baustopp für das Wasserkraftwerk Lambach unumgänglich. Eine einstweilige Nachdenkpause soll zur Klärung der vielen offenen Fragen genützt werden.

Im Zuge dieser Nachdenkpause muß die naturschutzrechtliche Genehmigung überprüft und die tatsächlichen Umweltauswirkungen durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit umfassender Bürgerbeteiligung erhoben werden. Weiters muß die Beurteilung der EU-Kommission bezüglich der Rechtmäßigkeit des Kraftwerksbaus im Hinblick auf die entstehenden Beeinträchtigungen des benachbarten „Natura 2000“-Schutzgebietes abgewartet werden. Es ist überdies damit zu rechnen, daß es auf Grund von Verstößen gegen die Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie zu einem Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH gegenüber Österreich kommen wird. Dem EuGH-Urteil sollte nicht vorgegriffen werden.

Auf Grund der elektrizitätswirtschaftlichen Rahmenbedingungen muß davon ausgegangen werden, daß ein Bau des Wasserkraftwerks Lambach die in Österreich bestehenden Kraftwerksüberkapazitäten weiter verschärfen würde. Das Kraftwerk Lambach würde überwiegend in den Sommermonaten Strom liefern, zu einer Zeit, in der Österreich bereits jetzt erhebliche Mengen elektrischer Energie ins Ausland exportiert. Das Kraftwerk Lambach würde den sommerlichen Stromüberschuß weiter verschärfen. Erst vor wenigen Wochen hat Verbund-Vorstandsdirektor Hans Haider unmißverständlich festgestellt, daß es „. . . im Moment aber sicher so (ist), daß wir keinen weiteren Kraftwerksbedarf haben“ (Wirtschaftswoche, 23. November 1995).

Das 2. Verstaatlichtengesetz schreibt im volkswirtschatlichen Interesse die Koordination des Kraftwerksausbaues zwischen den Landesgesellschaften und der Verbundgesellschaft vor. Gemäß § 4 2. VerstaatlG 1947 besitzt die Verbundgesellschaft bei der Errichtung von Großkraftwerken ein Mitspracherecht. Aus der ablehnenden Haltung von Verbund-Vorstandsdirektor Hans Haider geht hervor, daß bei der Genehmigung des Kraftwerks Lambach die im 2. Verstaatlichungsgesetz geforderte Rücksicht auf die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht oder nicht ausreichend erfolgte.

Die hohen Baukosten des Wasserkraftwerks lassen es zudem mehr als fragwürdig erscheinen, ob es sich beim Bau des Kraftwerks um die kostengünstigste Option zur Bereitstellung dieser Energiemenge handelt. Aktuelle Untersuchungen der Energieverwertungsagentur („Least-Cost-Planning in Österreich“, Wien 1995) über Einsparpotentiale und die Kosten ihrer Erschließung zeigen, daß der Stromverbrauch durch Least-Cost-Planning-Maßnahmen – mit anderen Worten: kostengünstiger als durch Kraftwerksneubauten –, um 5 600 Millionen Kilowattstunden verringert werden könnte. Das Regelarbeitsvermögen des Kraftwerks Lambach beträgt im Vergleich dazu nur 71 Millionen Kilowattstunden bzw. 1,3% des kostengünstigeren Einsparpotentials.“


Der Umweltausschuß hat den Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 16. Oktober 1996 in Verhandlung gezogen. Als Berichterstatterin im Ausschuß fungierte Abgeordnete Ing. Monika Lang-
thale
r. An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr, Karlheinz Kopf, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann und der Ausschußobmann Mag. Karl Schweitzer sowie der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein. Bei der Abstimmung fand der Antrag nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Als Berichterstatter für das Haus wurde Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuß den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 10 16

                               Ing. Erwin Kaipel                                                          Mag. Karl Schweitzer

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann