356 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Umweltausschusses


über den Entschließungsantrag 170/A(E) der Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller, Volker Kier und Genossen betreffend Rücknahme der Übertragung der Kompetenz zur Festlegung von Einspeisetarifen für elektrischen Strom an die Landeshauptleute, soweit Lieferungen elektrischen Stroms aus Windenergie-, Biomasse-, Biogas- und Photovoltaikanlagen davon betroffen sind

Der Entschließungsantrag 170/A(E) wurde am 24. April 1996 im Nationalrat eingebracht.

Dem gegenständlichen Antrag wurde folgende Begründung entnommen:

„Bereits im Jahr 1978 wurde den Landeshauptmännern vom Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie, auf Grund des § 7 Abs. 1 Preisgesetz 1976, die Befugnis übertragen, die Preise für Lieferungen elektrischer Energie festzusetzen. Diese übertragene Befugnis, die seit 1992 ihre rechtliche Grundlage in § 8 Abs. 2 Preisgesetz 1992 findet, wurde seither von den Landeshauptmännern ausgeübt.

Die Zuständigkeit des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der Festlegung von Einspeisetarifen die Landeshauptleute zu beauftragen, ist gemäß § 8 Abs. 2 PreisG 1992 an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, wobei zumindest eine der zwei folgenden Prämissen erfüllt sein muß: Die Landeshauptmänner können beauftragt werden, „sofern die bei der Preisbestimmung zu berücksichtigenden Umstände in den einzelnen Bundesländern verschieden sind oder dies sonst im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis gelegen ist“.

In Bezug auf Einspeisetarife für mit erneuerbaren Energieträgern gewonnenen elektrischen Strom, hat sich dieses Vorgehen nicht als rasch, zweckmäßig, einfach und kostensparend erwiesen.

Entgegen den im Preisgesetz festgelegten Kriterien nimmt die Preispolitik der Bundesländer hauptsächlich auf die betriebswirtschaftlichen Überlegungen der mono- und oligopolistisch strukturierten Energieversorgung und nicht auf die geforderte volkswirtschaftliche Rechtfertigung Bedacht. Deshalb werden dezentral nutzbare erneuerbare Energieträger trotz ihrer versorgungssichernden sowie regional- und klimapolitischen Relevanz und entgegen der von der Bundesregierung im Nationalen Umweltplan sowie dem Energiebericht 1993 deklarierten Priorität nur alibimäßig unterstützt.

Aus diesen Gründen ist es für die Sicherstellung der Bundesenergiepolitik hinsichtlich einer vermehrten Nutzung erneuerbarer Energieträger notwendig, zumindest die Festlegung der Einspeisetarife für mit erneuerbaren Energieträgern gewonnenen elektrischen Strom wieder durch den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten vorzunehmen.“

Der Umweltausschuß hat den Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 16. Oktober 1996 in Verhandlung gezogen. Als Berichterstatter im Ausschuß fungierte Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller. An der sich an die Ausführungen des Berichterstatters anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Karlheinz Kopf und Ing. Monika Langthaler.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.


Zum Berichterstatter für das Haus wurde Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuß den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 10 16

                               Ing. Erwin Kaipel                                                          Mag. Karl Schweitzer

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann