376 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung


über den Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Verkehr und Kunst über den Hochschulbericht 1996 (Band 1 und 2) (III-53 der Beilagen)

Im Sinne von § 18 Abs. 9 UOG 1993 bzw. § 54 KHStG hat der Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst dem Nationalrat regelmäßig, mindestens in Abständen von drei Jahren, einen Bericht über die Leistungen und Probleme der Universitäten und Hochschulen in Forschung und Lehre vorzulegen und Lösungsvorschläge für die aufgezeigten Probleme zu unterbreiten.

Der insgesamt zehnte Hochschulbericht, der vom Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst dem Nationalrat zugeleitete Hochschulbericht 1996, folgt der für den Hochschulbericht 1993 entwickelten Systematik und ist wieder in zwei Bände, einen Text- und einen Tabellenband, gegliedert. Er behandelt den Zeitraum 1993 bis 1995 und damit eine Phase, in welcher für die zukünftige Entwicklung des tertiären Bildungssektors wesentliche Weichenstellungen erfolgt sind.

Dies gilt insbesondere für die Hochschulorganisation, für welche durch die Beschlußfassung über das UOG 1993 eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen worden ist. Der Hochschulbericht 1996 kann somit in seinem ersten Abschnitt eine Zwischenbilanz der bisher gesetzten Schritte zur Umsetzung des UOG 1993 ziehen und gleichzeitig einen Ausblick auf die Erarbeitung eines neuen Hochschullehrer-
dienstrechts eröffnen, die parallel zur Implementierung des UOG 1993 erfolgen soll.

Lehre und Forschung stehen im Mittelpunkt des zweiten Berichtsabschnitts. Als zentrales Thema erscheint hier die Reform des Studienrechts: Nach einem eingehenden Begutachtungsverfahren soll die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes über Studien an Universitäten, das an die Stelle des AHStG treten soll, im Herbst 1996 dem Nationalrat zugeleitet werden. Weiters wird über die Erfahrungen mit der durch die 1992 beschlossene Novelle zum AHStG vorgesehenen Studieneingangsphase, mit Fernstudien und mit der Konzentration der für Auftragsforschung zur Verfügung stehenden Mittel auf „Leitschwerpunkte“ berichtet.

Auf einen – im Hinblick auf den dem Nationalrat vorgelegten Bericht über Stand und Perspektiven des Fachhochschulsektors kurz gehaltenen – Abschnitt über Fachhochschul-Studiengänge folgen Abschnitte über die Finanzierung der Hochschulen, über Frauenförderung an Hochschulen, über internationale Mobilität und Bildungskooperation im Hochschulbereich, über die Beratung und Förderung von Studierenden sowie über die Entwicklung der Absolventenzahlen und der Beschäftigung von Graduierten.

Im neunten und letzten Abschnitt des Berichts werden schließlich exemplarisch die Ergebnisse eines Versuchs hochschulpolitischen Zielerreichungscontrollings zusammengefaßt, und zwar am Beispiel der sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Studienrichtungen: 13 Jahre nach der Beschlußfassung über das diesbezügliche Studiengesetz wurde im Rahmen einer im Februar 1996 vom Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst veranstalteten Enquete unter Beteiligung von Vertretern der Wirtschaft, der Universitäten und der Hochschulverwaltung versucht, die Leistungen des universitären Lehr- und Forschungsbetriebs und die Ausbildungsqualität in den sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Studienrichtungen zu bewerten.

Der Tabellenband enthält umfangreiches Datenmaterial zum Hochschulbudget bzw. zur Hochschulfinanzierung, zu den Lehr- und Forschungseinrichtungen sowie zum Personalstand an den Universitäten und Hochschulen, zum Lehrangebot, zu Studierenden und Absolventen, zur Hochschulplanungsprognose, zu Forschung, Hochschulbau, Studienförderung sowie internationaler Mobilität und Kooperation.


Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 23. Oktober 1996 in Verhandlung genommen und einstimmig im Sinne des § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes beschlossen, den Bericht nicht endzuerledigen.

Als Berichterstatter für den Ausschuß fungierte Abgeordneter Mag. Walter Posch. Nach einer Debatte, an der sich neben dem Berichterstatter die Abgeordneten Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch, DDr. Erwin Niederwieser, Sonja Ablinger, MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Klara Motter, MMag. Dr. Willi Brauneder, Katharina Horngacher, Dr. Gertrude Brinek, Matthias Ellmauer, Dr. Günther Leiner, Mag. Dr. Alfred Brader, Dipl.-Ing. Leopold Schöggl und der Ausschußobmann Dr. Michael Krüger beteiligten, wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des Berichtes zu empfehlen.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Verkehr und Kunst über den Hochschulbericht 1996 (Band 1 und 2) (III-53 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 10 23

                              Mag. Walter Posch                                                          Dr. Michael Krüger

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann