390 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Gesundheitsausschusses


über den Entschließungsantrag 157/A(E) der Abgeordneten Reinhard Firlinger und Genossen betreffend Fütterungsverbot für Tier- und Knochenmehl in der Lebensmittelproduktion


Die Abgeordneten Reinhard Firlinger und Genossen haben diesen Entschließungsantrag am 16. April 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Da die Erkrankung von Rindern an Boviner Spongiformer Encephalopathie (BSE) auf die Fütterung mit aus an Scrapie erkrankten Schafen gewonnenen Tiermehl zurückgeführt wird und die Übertragung von BSE auf den Menschen sehr wahrscheinlich ist, sollte generell die Fütterung von Tier- und Knochenmehl in der Lebensmittelproduktion zumindestens bis zur Klärung aller damit zusammenhängender Fragen untersagt werden.

Zur Zeit besteht in Österreich das Verbot zur Fütterung von Tier- und Knochenmehl in der Rinderzucht. Dieses Verbot gilt nicht jedoch für die Schweine- und Geflügelmast. Darüber hinaus wird Tiermehl in geringen Mengen auch zur Produktion von Fischfutter für die Aquakultur eingesetzt.

Die kontinuierliche Zunahme des durch niedrige Transportkosten begünstigten weltweiten Handels mit Fleisch, Fisch sowie Fleisch- und Fischprodukten drängt die Frage nach den daraus resultierenden hygienischen Risiken auf. Entscheidungen einer verantwortungsvollen Handels- und Landwirtschaftspolitik sollten auf jeden Fall nur auf Basis einer Betrachtung bestehender Gefährdungspotentiale gefällt werden.“

Der Gesundheitsausschuß hat den gegenständlichen Entschließungsantrag [157/A(E)] in seiner Sitzung am 24. Oktober 1996 in Verhandlung genommen. Berichterstatterin im Ausschuß war die Abgeordnete Klara Motter.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Stefan Salzl, Johann Schuster, Verena Dunst, Karl Donabauer, Klara Motter sowie Mag. Herbert Haupt.

Bei der Abstimmung wurde der im Antrag 157/A(E) enthaltene Entschließungsantrag mit Mehrheit angenommen.

Ein von den Abgeordneten Johann Schuster, Verena Dunst, Dr. Stefan Salzl, Klara Motter und Theresia Haidlmayr eingebrachter Entschließungsantrag betreffend Fütterungsverbot für Tier- und Knochenmehl aus TKV-Anlagen mit niedrigem Hygienestand wurde einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle die beigedruckten Entschließungen annehmen.

Wien, 1996 10 24

                                     Ridi Steibl                                                                 Dr. Alois Pumberger

                                 Berichterstatterin                                                                         Obmann

Entschließung

betreffend Fütterungsverbot für Tier- und Knochenmehl in der Lebensmittelproduktion

Die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz wird ersucht, ein generelles Fütterungsverbot für Tier- und Knochenmehl in der Lebensmittelproduktion zu erlassen. Dieses Verbot sollte gelten, bis die Übertragung von Krankheitserregern im Wege der Fütterung von Tier- und Knochenmehl ausgeschlossen werden kann. Darüber hinaus wird die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz ersucht, bis Ende 1996 eine Bericht vorzulegen, der die Risikopotentiale beschreibt, die von der Übertragung von Krankheitserregern im Wege der Fütterung von Tier-, Knochen- und Fischmehl ausgehen.

Entschließung

betreffend Fütterungsverbot für Tier- und Knochenmehl aus TKV-Analgen mit niedrigem Hygienestand

Die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft werden ersucht, geeignete Maßnahmen für ein generelles Verbot der Inverkehrbringung und der Verfütterung von Tier- und Knochenmehl, das nicht auf Basis der strengen österreichischen Hygiene- und Kontrollbestimmungen oder zumindest gleichwertiger Standards hergstellt worden ist, zu treffen, um dadurch jegliche Übertragungsmöglichkeit von Krankheitserregern auszuschließen, die bisherige strenge österreichische Vorgangsweise in dieser Frage und die hohen österreichischen Produktstandards weiterhin zu gewährleisten und somit keinerlei Ursache zur Verunsicherung der Konsumenten und des Gesundheitsstandards offen zu lassen.