449 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Justizausschusses


über die Regierungsvorlage (311 der Beilagen):

Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Konsumentenschutzgesetz, das Versicherungsvertragsgesetz und das Bundesgesetz über den erweiterten Schutz der Verkehrsopfer geändert werden

Das Niveau des Verbraucherschutzes im österreichischen Zivilrecht soll dort verbessert werden, wo sich Unzukömmlichkeiten ergeben haben. Dabei sollen aber die Interessen der Wirtschaft nicht über Gebühr beeinträchtigt werden. Im allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, im Konsumentenschutzgesetz, im Versicherungsvertragsgesetz und im Verkehrsopferhilfegesetz soll verschiedenen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung getragen werden. Weiters geht es darum, eine Reihe von Schutzlücken zu schließen sowie EU-Recht umzusetzen.

Sohin enthält der gegenständliche Gesetzentwurf folgende Regelungen:

         –   Regelung des Problems der unbestellten Zusendung von Waren;

         –   Ausbau der Beweislastumkehr im Schadenersatzrecht;

         –   Erweiterung des Katalogs von rechtsunwirksamen Vereinbarungen;

         –   Einbau des Transparenzgebots in das österreichische Verbraucherschutzrecht;

         –   Erweiterung der Kreditregelungen im Konsumentenschutzgesetz;

         –   Einführung eines Mäßigungsrechts für die Haftung von Mitschuldnern, Bürgen u. dgl.;

         –   Regelung von Verträgen zur Wohnraumsanierung;

         –   Ausbau der Verbandsklage;

         –   Erweiterung der Rücktrittsrechte des Versicherungsnehmers;

         –   Verbesserung des Schutzes von Verkehrsopfern.

Der Justizausschuß hat diese Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 20. November 1996 einer Vorberatung unterzogen. An der sich an die Ausführungen des Berichterstatters anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Anna Huber, Dr. Martin Graf, Edith Haller, Dr. Walter Schwimmer, Dr. Elisabeth Hlavac, Dr. Willi Fuhrmann, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Dr. Ewald Stadler und Mag. Thomas Barmüller sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage einstimmig angenommen.

Weiters traf der Justizausschuß die nachstehende Feststellung:

Zur Zeit sind nach dem BG über den erweiterten Schutz der Verkehrsopfer vorsätzlich herbeigeführte Sachschäden vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes nicht erfaßt. Bei der nunmehr beschlossenen Fassung wird von einer Rückwirkung abgesehen. Der Justizausschuß gibt jedoch seiner Erwartung Ausdruck, daß noch hervorkommende Fälle von Sachschäden – soweit feststellbar, gibt es zur Zeit keine solchen Fälle – vom Versicherungsverband im Kulanzwege erledigt werden.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Justizausschuß den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (311 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1996 11 20

                               Rosemarie Bauer                                                Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

                                 Berichterstatterin                                                                          Obfrau