456 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Justizausschusses


über die Bürgerinitiative Nr. 3 betreffend die rechtliche und soziale Gleichstellung homosexueller Menschen

Die Bürgerinitiative Nr. 3, die am 25. April 1996 überreicht wurde, ersucht den Nationalrat

       „1.   alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, damit jede Diskriminierung homosexuell orientierter Menschen sowohl in rechtlicher als auch in sozialer Hinsicht möglichst umgehend beseitigt wird,

        2.   die Bestimmung des Gleichheitsgrundsatzes gemäß Art. 7 B-VG derart auszugestalten, daß jede Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung als verfassungswidrig zu qualifizieren ist,

        3.   einen Unterausschuß zu etablieren, der eine Evaluation aller Rechtsnormen vorzunehmen hat, die geeignet sind, eine rechtliche, wirtschaftliche, soziale oder sonstige faktische Benachteiligung homosexueller Menschen zu bewirken. Dieser Unterausschuß hat insbesondere die geltenden Bestimmungen des Familien- und Erbrechtes, des Wohnungseigentums- und Mietrechtes, des Arbeits- und Sozialrechtes, des Steuerrechtes, des Strafrechtes sowie des Verfahrensrechtes einer kritischen Überprüfung zu unterziehen,

        4.   folgende Rechtsbereiche im Sinne eines Antidiskriminierungsgebotes einer sofortigen Lösung zuzuführen:

              a)    Im Strafgesetzbuch sind die Bestimmungen der §§ 209, 220 und 221 StGB ersatzlos zu streichen.

              b)    Es ist dafür Sorge zu tragen, daß homosexuelle Lebensgemeinschaften denselben Schutz wie heterosexuelle Lebensformen genießen. Daraus folgt, daß umgehend eine adäquate Novellierung des ABGB nach dänischem Muster sowie eine Adaptierung aller Verfahrensbestimmungen (zB: Legaldefinition: Angehöriger) forciert werden muß.“

Der Ausschuß für Petitionen und Bürgerinitiativen hat diese Bürgerinitiative in seiner Sitzung am 3. Juli 1996 in Verhandlung genommen und beschlossen, diese dem Justizausschuß mit dem Ersuchen um weitere Behandlung zuzuweisen.

Der Justizausschuß hat diese Initiative in seiner Sitzung am 20. November 1996 in Verhandlung genommen.

Nach Berichterstattung durch den Abgeordneten Dr. Willi Fuhrmann und Wortmeldungen der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Mag. Dr. Heide Schmidt fand das von der Bürgerinitiative gestellte Anliegen nicht die Mehrheit des Justizausschusses.

Zum Berichterstatter für das Haus wurde der Abgeordnete Dr. Willi Fuhrmann gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Justizausschuß den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 11 20

                             Dr. Willi Fuhrmann                                              Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

                                   Berichterstatter                                                                           Obfrau