467 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen betreffend Herausnahme der Leistungen der medizinisch-technischen Dienste aus der 80%‑Wahlarztregelung im § 131 Abs. 1 ASVG [304/A(E)]

Die Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Karl Öllinger und Genossen haben diesen Entschließungsantrag am 2. Oktober 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In § 131 Abs. 1 der 53. ASVG-Novelle wird festgehalten, daß an Patienten von Wahlärzten nur mehr 80% des bisherigen Kassentarifs ausbezahlt werden.

Von dieser Regelung sind aber auch Leistungen der Medizinisch-Technischen Dienste, wie zB Physiotherapeuten, Logopäden, Diätassistenten und Ergotherapeuten betroffen. Da Vertragseinrichtungen nicht in ausreichendem Ausmaß zur Verfügung stehen und die meisten Vertreter der oben genannten Gruppen freiberuflich arbeiten, hatte die Mehrzahl der Patienten bereits vor der Novellierung einen Selbstbehalt zu leisten. Der nun erhöhte Selbstbehalt bedeutet insbesondere für chronisch Kranke, Schlaganfallpatienten, MS-Patienten, und allen anderen, die eine längere Therapie benötigen, eine empfindliche soziale Härte.

Weiters sind verlängerte Spitalsaufenthalte, verfrühte Einweisungen in Pflegeheime, vermehrte Krankenstände sowie Operationen statt kostengünstigerer Therapien zu befürchten.“

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Antrag [304/A(E)] in seiner Sitzung am 21. November 1996 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Karl Öllinger. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Walter Guggenberger, Dr. Gottfried Feurstein, Dr. Alois Pumberger, Karl Öllinger, Dr. Volker Kier, Karl Dona­bauer, Winfried Seidinger, Mag. Herbert Haupt und die Obfrau Annemarie Reitsamer sowie der Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums. Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 11 21

                        Dr. Elisabeth Pittermann                                                   Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obfrau