481 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über die Regierungsvorlage (393 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Bundeszuschuß an das Land Burgenland aus Anlaß der 75jährigen Zugehörigkeit zu Österreich gewährt wird.


Das Burgenland feiert heuer 75 Jahre seines eigenständigen Bestehens und seiner Zugehörigkeit zu Österreich. Aus diesem Anlaß soll dem Land ein Zuschuß für besondere Vorhaben zum Zwecke der Festigung seiner Zugehörigkeit zur Republik Österreich und zur Verbesserung seiner Infrastruktur geleistet werden.

Wie schon bei vergangenen Anlässen soll auch diesmal die Beitragsleistung in Form eines eigenen Bundesgesetzes erbracht werden.

Die Zuständigkeit des Bundes zur Normierung des Zweckzuschusses ergibt sich aus § 3 Abs. 1 und § 12 Abs. 2 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948. Die Kosten für den Bund betragen 25 Millionen Schilling. Die finanzielle Bedeckung für den gegenständlichen Zweckzuschuß wird durch den Bundesminister für Finanzen bereitgestellt.

Der Zuschuß des Bundes an das Burgenland soll 25 Millionen Schilling betragen und damit gleich hoch sein wie der Zuschuß an das Land Kärnten aus Anlaß der 75. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung, BGBl. Nr. 853/1995.

Auf Grund seiner geographischen Randlage hat das Burgenland besondere Anstrengungen zu unternehmen, um die daraus resultierenden Nachteile gegenüber anderen Bundesländern auszugleichen. Die Zweckwidmung umfaßt daher auch die Verbesserung der Infrastruktur und damit die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Wirtschaft zu verbessern.

Der Bundesbeitrag ist seinem Wesen nach ein zweckgebundener Zuschuß des Bundes im Sinne des § 12 Abs. 2 F-VG 1948 und wird daher vom Land Burgenland gemäß den Bestimmungen der VRV haushaltsmäßig zu verrechnen sein.

Der Finanzausschuß hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 21. November 1996 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin der Abgeordnete Dr. Alexander Van der Bellen sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Viktor Klima.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Ein Abänderungsantrag des Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen fand nicht die Mehrheit des Ausschusses.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (393 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1996 11 21

                           Marianne Hagenhofer                                                         Dr. Ewald Nowotny

                                 Berichterstatterin                                                                         Obmann