483 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über die Regierungsvorlage (372 der Beilagen): Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen


Die Bundesimmobiliengesellschaft hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten die Veräußerung der für Bundeszwecke entbehrlichen Liegenschaft in 1010 Wien, Annagasse 5, beantragt. Da bei dieser Verfügung über unbewegliches Bundesvermögen im Hinblick auf die im Artikel XI Bundesfinanzgesetz 1996 normierten Wertgrenzen dem Bundesminister für Finanzen keine Veräußerungsgenehmigung zusteht, ist die Einholung einer gesetzlichen Veräußerungsermächtigung erforderlich.

Der Finanzausschuß hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 21. November 1996 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin die Abgeordneten Hermann Böhacker und Mag. Brigitte Ederer sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Viktor Klima.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (372 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1996 11 21

                           Marianne Hagenhofer                                                         Dr. Ewald Nowotny

                                 Berichterstatterin                                                                         Obmann