487 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über die Regierungsvorlage (334 der Beilagen): Bundesgesetz über die Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen bei der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD)

Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) wurde im Jahre 1991 zu dem Zweck errichtet, durch Unterstützung des wirtschaftlichen Fortschritts und Wiederaufbaus in den osteuropäischen Ländern, die sich zu den Grundsätzen der Mehrparteiendemokratie, des Pluralismus und der Marktwirtschaft bekennen und diese anwenden, den Übergang zur offenen Marktwirtschaft zu begünstigen sowie die private und unternehmerische Initiative zu fördern.

Österreich ist Gründungsmitglied der EBRD. Das Abkommen über die Errichtung der EBRD (BGBl. Nr. 222/1991) ist für Österreich am 28. März 1991 in Kraft getreten. Das Gründungskapital der Bank beträgt 10 Milliarden ECU. Der gegenwärtige Kapitalanteil Österreichs beträgt 228 Millionen ECU oder 2,28%.

Das gesamte genehmigte Stammkapital der Bank belief sich zum 31. Dezember 1995 auf 10 Milliarden ECU; davon waren 9 883 750 000 ECU gezeichnet.

Der aushaftende Betrag an Darlehen, Kapitalbeteiligungen und Garantien der Bank darf den Gesamtbetrag ihres gezeichneten Kapitals, der Reserven und des Gewinnes nicht überschreiten. Bis Ende 1995 hat die EBRD ihren Mitgliedern Kredite in Höhe von 5,9 Milliarden ECU zugesagt. Um ihr Ausleihevolumen, das in den letzten beiden Jahren 1,6 bzw. 2 Milliarden ECU betrug, weiterhin aufrechterhalten zu können bzw. gegebenenfalls noch wachsen zu lassen, ist zusätzliches Kapital erforderlich.

Das Abkommen über die Errichtung der EBRD sieht vor, daß der Gouverneursrat in Abständen von mindestens fünf Jahren das Stammkapital der Bank zu prüfen hat. Ende 1995 hat das Direktorium der Bank in seinem Bericht festgestellt, daß in Hinblick darauf, daß die Bank kurzfristig auf die wachsende Nachfrage in den Einsatzländern reagieren muß, eine Verdoppelung des Kapitals notwendig geworden ist, um die Fortsetzung der Operationen ohne Unterbrechung zu gewährleisten. In diesem Sinne hat der Gouverneursrat der EBRD am 15. April 1996 eine Resolution angenommen, die eine Erhöhung des genehmigten Kapitals der Bank um eine Million Kapitalanteile zu je 10 000 ECU vorsieht. Weiters sieht die Resolution vor, daß 22,5% der zu zeichnenden Kapitalanteile einzuzahlen und 77,5% Haftkapital sind.

Der Finanzausschuß hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 21. November 1996 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin die Abgeordneten Dr. Martina Gredler und Dr. Alexander Van der Bellen sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Viktor Klima.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (334 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1996 11 21

                           Marianne Hagenhofer                                                         Dr. Ewald Nowotny

                                 Berichterstatterin                                                                         Obmann